Diskussion:Lokalbahn Willendorf–Neunkirchen

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Steindy in Abschnitt URV-Verdacht
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URV-Verdacht[Quelltext bearbeiten]

Analog zum Artikel Stammersdorfer Lokalbahn wurde hier eine URV aus Wolfdieter Hufnagl: Die Niederösterreichischen Landesbahnen, (1. Auflage. Transpress-Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-613-71214-8, S. 216) vermutet. Auf Diskussion:Stammersdorfer Lokalbahn habe ich begründet, warum ich die übernommenen Formulierungen nicht als URV einschätze:

Bei den übernommenen Formulierungen handelt es sich im Wesentlichen um Fakten ohne besondere Schöpfungshöhe. Zumal diese mit Quellenangaben versehen sind. Gemäss Wikipedia:Textplagiat#Grauzonen würde ich das nicht als URV beurteilen. Gleichwohl wäre eine Formulierung in eigenen Worten wünschenswert.

Dieser Hinweis gilt auch für diesen Artikel. Ich entferne daher den URV-Baustein. --tsor (Diskussion) 12:45, 8. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Schön. Darf ich jetzt mit Hinweis auf diese Begründung seitenweise Bücher abpinseln? Anscheinend ja. Erst recht, wenn es sich um einfach formulierte Texte handelt, weil die können nach der Argumentation überhaupt nicht unter das Urheberrecht fallen. -- Knergy (Diskussion; Beiträge) 16:51, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Hast Du schon jemals gefragt, ob Du irgendetwas darfst? Du machst ja sonst auch immer, was Du willst und gehst mit dem Kopf durch die Wand, also erübrigt sich diese Frage. Siehe dazu auch die Diskussion:Stammersdorfer Lokalbahn. Dies und das passt ja auch zu Deinem Corporate Behaviour, zumal Du – und nur Du – alleiniger Besitzer aller Wahr- und Weisheiten bist. --ϛ 22:34, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ja und, was hat das mit Commons hier zu tun? Eine Missachtung von Richtlinien ist eine Missachtung von Richtlinien. Dir selber hat ja in anderen Fällen ein ausreichend praktikables vorgehen beim Artikelkopieren nicht ausgereicht. Somit hast du wohl kaum das Recht, andere Urheberrechtsverletzungen kleinzureden. Es sei denn, du misst mit zweierlei Maß. -- Knergy (Diskussion; Beiträge) 14:45, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Erinnere Dich gefälligst, welche Lösch„begründung“ Du schreibst und dann können wir weiterreden. Aber es ist Deine Art, Mutmaßungen oder Annahmen zur Wahrheit zu erheben. Im Gegensatz dazu, war bei Dir die URV belegt. Aber wie vorstehend gesagt, Du darfst ohnehin alles… --ϛ 02:34, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten