Diskussion:Melderegisterauskunft

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:621:CD60:15D5:1497:B2A2:D920 in Abschnitt Melderegisterauskunft und Adressbücher
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Übermittlungssperren[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erwähnt nicht deutlich genug, dass man der Übermittlung der Daten widersprechen kann! (Vgl. http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/mamt/HF_sections/content/1058963955253/ZZkYE290wZ8YTN/Widerspruchsformular%20Datenweitergabe%20OA2.pdf) (nicht signierter Beitrag von 2003:6B:737:E905:64D2:D94E:B237:3EF1 (Diskussion | Beiträge) 16:41, 4. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Öffentliches Register?[Quelltext bearbeiten]

Nach https://www.datenschutzzentrum.de/melderecht/adresshandel.html sind die Melderegister kein öffentliches Register. Ist diese Seite als Quelle ausreichend, oder muss man die Aussage dort nur als Meinung ansehen. 131.169.184.139

Auf dieser Wikipedia-Seite steht doch selbst, dass nur Betroffene selbst Auskunft über eigene Daten erhalten koennen, insofern kann es kein oeffentliches Register sein. Siehe aber auch hier http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-bemaengeln-Umgang-mit-Melderegisterdaten-bei-Adresshaendlern--/meldung/115127 (nicht signierter Beitrag von 80.201.38.21 (Diskussion) 2008-08-30T07:29:58)

Wie schon in der Versionshistorie geschrieben, ist auch das Grundbuch ein „amtliches öffentliches Verzeichnis“, obwohl die Einsicht (stark) beschränkt ist. --Tim Landscheidt 02:13, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nach Süßmuth/Medert, dem Standardkommentar zum Melderechtsrahmengesetz (MRRG), ist das Melderegister de jure kein öffentliches Register wie etwa das Handelsregister oder das Grundbuch. Es hat aber jedenfalls mit Blick auf die Melderegisterauskunft seit langem die Funktion eines öffentlichen Registers erlangt (2002: 60 Millionen Adressanfragen im Jahr).--Mosby 10:36, 14. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Öffentliches Register, ja, es gibt auch hier Beschränkungen, Die Einfache Meldeauskunft, steht dem Bürger zu. Die erweiterte steht dem Privaten Juristen oder Behörden zu, wie die Ansicht der - Frühere Anschriften

                                              - Tag des Einzugs
                                              - Sterbetag und -Ort

Link ins Leere[Quelltext bearbeiten]

der im artikel als referenz aufgeführte link

http://www.deutschland-online.de/DOL_Internet/broker.jsp?uMen=8e340e63-f464-5011-4fbf-1b14b826c994&page=1&pagesize=5&all=true&press=true

führt zu einer abgefangenen 404 --79.197.64.37 17:14, 24. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:39, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gesetzeslage bis 2015[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft#Gesetzeslage_bis_Oktober_2015


Zitat: "... bildet das Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist ... "

Ja was denn nu?

Einfache und erweiterte Meldeauskunft, an Privatpersonen nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wenn hierzu der Jurist gemeint ist ok., ansonsten bin ich damit nicht Einverstanden, da das was hier aufgeführt wird:

                                                                                 - Frühere Vor- und Familiennamen 
                                                                                 - Tag und Ort der Geburt
                                                                                 - Gesetzlichen Vertreter
                                                                                 - Frühere Anschriften
                                                                                 - Tag des Ein und Auszugs
                                                                                 - Sterbetag- und Ort

Wird dem Einfachen Zivilisten, nicht unbedingt oder auch gar nicht herausgegeben, denn so etwas hat mit der Verhältnismäßigkeit des Falls zu tun, aus Diesem Grund ist dann, was in Deutschland auch ab einen Gewissen Grad Pflicht sein kann, ein Jurist ( Anwalt; Steuerberater ) hinzuzuziehen.

Wohlgemerkt, dient die Melderegisterauskunft auch der Sicherheit ( anhand der Anzahl und Personen, Männlich o. Weiblich ),den bei einem Einsatz im Zivilen, können die Einsatz- Rettungskräfte, entsprechendes Material und Leute vor Ort senden, das hat natürlich bei besetzten Wohnecken seine Schwierigkeiten, denn die Einsatzkräfte werden auch woanders benötigt.

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Wie funktioniert das in der Schweiz? Gruss, --Markus (Diskussion) 15:26, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Klassentreffen[Quelltext bearbeiten]

Stell dir vor, du hast die Aufgabe übernommen, ein Klassentreffen in DE zu organisieren. Du hast eine Liste mit Namen und Geburtsdatum. Damit gehst du zur Gemeinde, in der ihr zusammen zur Schule gingt. Dort erfährst du, dass Schüler-1 nach AB gezogen ist und bekommst, gegen eine Gebühr, die neue Adresse. Also schreibst Du ihn an, aber der Brief kommt als "unzustellbar" wieder zurück. Also gehst du zur Gemeinde AB, und erfährst dort, wieder gegen Gebühr, wohin Schüler-1 von dort aus hingezogen ist. Und so geht das dann weiter - und die Meisten sind oft umgezogen! Das kostet viel Energie, Zeit und Geld. Bei 30 Schülern schnell mal einen 4-stelligen Betrag. Das sind dann bei 80 Mio. Einwohnern 2,6 Mio Schulklassen gestreut auf etwa 50 Jahre 500.000 Klassentreffen/Jahr - also ziemlich viiiel Geld! Ganz zu schweigen vom Aufwand der Einwohnermeldeämter - Energie, Zeit, Geld - die brauchen wesentlich mehr als du als Bürger. Irgendwie ist das sozial- und volkswirtschaftlich ein ziemlicher Blödsinn...

Es gibt aber - wie man dem Artikel hier entnehmen kann - seit 2007 einen Länder-weiten Verbund mit einem zentralen Melderegister, oder zumindest mit länder-zentralen Melderegistern, die über Schnittstellen direkt gegenseitig abfragbar sind.

Wie ist der aktuelle Stand? Kann das jemand mit Sachkenntnis hier etwas genauer beschreiben? Sinnvollerweise mit Link zu den Abfrageformularen? Das würde dem Leser hier helfen und dem Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes ebenfalls ;-)

Ähnliches gilt vermutlich auch für Zeugen? oder für Schuldner? Oder haben Gerichte da andere Möglichkeiten und können eine Ladung direkt an die aktuelle Anschrift schicken? Gruss, --Markus (Diskussion) 15:26, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Der Artikel erklärt doch eigentlich recht gut, wie man in einem solchen Fall an die aktuelle Adresse kommen kann. --DerErbse 12:43, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Bezug zum Adresshandel[Quelltext bearbeiten]

der fehlt mir, denn dafür muss man ja alle möglichen Adressen ausfindig gemacht haben, ohne dass man Name und entweder Adresse oder Geburtsdatum kennt? Oder kaufen Werbeversender die Adressen von professionellen Adresshändlern? Das wird aber teuer, momentan wohl grad für die Zeugen J. ...! (oder die laufen die Straßen ab und schreiben die Namen von den Klingelschildern ab? --Hlambert63 (Diskussion) 19:38, 20. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Melderegisterauskunft und Adressbücher[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel sollte man unbedingt auch den (historischen) Zusammenhang zwischen Melderegisterauskünften und Adressbüchern erläutern. Für viele deutsche Großstädte erschien früher (bis ca. 2000) jährlich, in größeren Abständen auch für einige kleinere Städte und Landkreise, ein Adressbuch mit allen privaten Anschriften der Einwohner über 18 Jahre oder älter (z.B. im Falle von München zeitweise erst über 25 Jahre). Da konnte man sich die Einholung einer Melderegisterauskunft oftmals sparen, wobei aber bis ca. Anfang der 1980er Jahre in vielen Adressbüchern verheiratete Ehefrauen nicht aufgeführt wurden (sodass für diese wohl noch eine Melderegisterauskunft notwendig war). Selbst wenn das Adressbuch veraltet war, hatte man durch dieses einen Anhaltspunkt für die Ermittlung der aktuellen Adresse mittels der Melderegisterauskunft. Wenn man z.B. in Berlin eine bestimmte Person mit dem Allerweltsnamen Peter Müller sucht, die man einmal irgendwo getroffen oder zu Hause besucht hat (und man nur noch den Ortsteil oder die Straße ohne Hausnr. weiß), aber kürzlich verzogen ist, konnte man früher im aktuellen oder einem vorherigen Adressbuch nachschlagen und fand so die für die Auskunfterteilung benötigte dritte Angabe neben Vor- und Nachnamen (Adresse oder Geburtsdatum). Heute funktioniert das nur noch bei etwas älteren Personen und dann nur nach Beschaffung des letzten vorliegenden Adress- oder ggf. Telefonbuchs sowie auch dann nur ohne abermals zusätzliche Kosten und Umstände, wenn die entsprechende Angabe noch nicht aus dem elektronischen Melderegister gelöscht ist, also der Umzug noch weniger als 5 Jahre zurückliegt. Während man heute eine bestimmte Person womöglich gar nicht findet, konnte man früher nicht nur jede namentlich bekannte Person in einem relativ aktuellen Adressbuch finden (außer man hatte im Falle mehrmals vorkommender Namen gar keine ungefähren Lageinformationen), sondern auch durch die behördliche Auskunft sicher stellen, dass die Angabe noch immer stimmt. Die seit längerem rückläufige Anzahl für jedermann einsehbarer Privatadressen in langfristig archivierten Adress- und Telefonbücher bedeutet aufgrund der nunmehr nach 50 Jahren (bis zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes teilweise schon nach 25 Jahren) eintretenden Komplettlöschung auch, dass zukünftig Informationen über frühere Wohnsitze komplett verloren gehen werden und z.T. wohl schon verloren gegangen sind. Über Personen, die um 1960 gelebt haben, kann man sich dann paradoxerweise besser informieren (sogar ohne aufwändig Archivauskünfte einzuholen) als über solche, die später lebten und leben. Auch dieser Umstand sollte sicher dargelegt werden, ebenso wie der, dass die Städte und Gemeinden aufgrund des überwiegenden Wegfalls der Adressbücher im Vergleich zu früher mehr Gebühreneinnahmen durch die Melderegisterauskunft haben.--2A02:908:621:CD60:15D5:1497:B2A2:D920 20:47, 29. Mär. 2023 (CEST)Beantworten