Diskussion:Messerangriff in Dresden am 4. Oktober 2020

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Der Täter war der Moslem und ISIS-Terrorist Abdullah Al Haj Hasan (20J.) … 2003:F3:2703:C4DA:B504:7209:593A:C1C8 01:42, 3. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Danke für die Info, werde ich aufnehmen. --Серк.123 (Diskussion) 20:09, 28. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Magnus Hirschfeld und der Messerangriff[Quelltext bearbeiten]

Der Trivia-Abschnitt über den Messerangriff von Magnus Hirschfeld ist seit kurzer Zeit unliebsam selektiert worden. Es lässt sich immer noch nicht vollständig darlegen, weshalb auf den historischen Verweis, in einem Trivia-Abschnitt (!), verzichtet werden sollte.

Dass ausschließlich über den Messerangriff berichtet werden soll, ist ein zu seichtes Argument. Das Argument schließt aus, dass Trivia-Abschnitte eine Üblichkeit in Wikipedia-Artikel haben (vgl. Trivia#Sonstiges).

Der Verweis auf Magnus Hirschfeld bietet, allein durch das zufällige Datum, einen ersichtlichen Mehrwert auf den Artikel.

Das zufällige Datum weist auf, dass es nicht schon in der Nachkriegszeit, sondern auch in der Weimarer Republik queerfeindliche Angriffe gegeben hat.

Da Gegenwind auf diese Darstellung existiert, werde ich mir den Trivia-Abschnitt wohl erkämpfen müssen.

Es ist ein trauriges Phänomen, dass keinerlei Bereitschaft von anderen Autoren existiert, die Queerfeindlichkeit, auch in ihrem historischen Kontext, darzustellen. Das hat auch in einem Mordfall-Artikel Potenzial.

Ich habe den Artikel "Mordfall Jürgen Frick" verfasst. Natürlich würde ich in einem solchen Artikel nicht Bezug auf einen anderen Mordfall nehmen, nur weil hundert Jahre zuvor passiert ist.

Was den Dresdner Messerangriff und den Mordanschlag an Hirschfeld in diesem Fall verbindet, ist die Queerfeindlichkeit.

Ich schäme mich tatsächlich fremd für die anderen Autoren, die den Trivia-Abschnitt zu selektieren versuchen. Man versucht hier zu selektieren, dass es sich bei Queerfeindlichkeit um ein gesellschaftliches Problem handelt, welches langen Bestand in Deutschland hat. Das ist eine wichtige Darstellung, ohne jegliche Indoktrination!

Hier besteht keinerlei Bereitschaft, diese Darstellung zu fördern. Im Gegenteil. Sie wird selektiert, mit allen Mitteln.

Ich finde das wirklich traurig. Zumal ein Trivia-Abschnitt wirklich nichts Unübliches auf Wikipedia ist. Da kann man ja durchdrehen...

Anstatt kurzsichtig mit den Schultern zu zucken und zu selektieren, sollten wir doch alles dafür geben, dass wir diesen Trivia-Abschnitt ermöglichen können! --Förkle (Plauderstube) • JWP 21:38, 2. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Ich hielte einer Erwähnung im Fließtext oder als Trivia-Abschnitt für durchaus vertretbar. Allerdings scheint mir der Begriff "Mordanschlag" zu weit hergeholt. Zwar wird, um Aufmerksamkeit zu Erwecken, in Berichterstattung so über den Vorfall geschrieben. Mir scheint die Tötungsabsicht jedoch nach einer kurzen Recherche zu dem Sachverhalt nicht hinreichend erwiesen. Ich würde folgende Formulierung (oder ähnlich) vorschlagen. "Auf den Tag 100 Jahre zuvor wurde der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld Opfer eines mutmaßlich homophoben Angriffs und schwer verletzt." --Asperatus (Diskussion) 21:37, 3. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Deine Formulierung finde ich gut. Meinst du, das kann so im Artikel eingefügt werden? --Förkle (Plauderstube) • JWP 19:32, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Bereits im ersten Satz wird behauptet, dass es ein homophob motivierter Anschlag gewesen sei. Dies wird im Artikel mehrmals noch wiederholt. Im seinem Urteil kommt das Oberlandesgericht jedoch zu dem Ergebnis, Abdullah A. Ungläubige töten wollte und so „für die Sache Gottes zu streiten“. Er erhoffte sich dadurch eine Kompensation seines als sündig empfundenen Lebens im Jenseits. Das mit dem „homophob motiviert“ ist hauptsächlich eine Einschätzung von außenstehenden Aktivisten, die sich nicht näher mit dem Fall beschäftigt haben. Oliver L., das Opfer, das den Angriff überlebt hat, kritisiert genau diese Vereinnahmung der Tat durch Aktivisten und meint, der Täter hätte „einfach Hass auf unsere westliche Gesellschaft, und er wollte an diesem Tag morden. Wir waren Zufallsopfer! Wir waren die Dritten, die er im Visier hatte. Andere hatten einfach Glück gehabt, weil sie vorher in einem Hauseingang verschwunden oder in ein Hotel gegangen waren.“ Und weiter: „wir wurden als Opfer auf unsere sexuelle Orientierung reduziert. Und die Gefahr, die von diesem Täter ausging, die von islamistischen Schläfern im Land ausgeht, wurde dadurch nicht gesehen.“ Es hätte jeden treffen können! Aber die Schwulen-Debatte habe den Blick darauf komplett verstellt.[1] Ich plädiere daher, das mit dem „homophob motiviert“ aus dem Einleitungssatz zu entfernen. Im Abschnitt "Motiv" kann dann diese Debatte bezüglich „homophob motiviert“ mit den unterschiedlichen Meinungen dargestellt werden. Außerdem suggeriert der Satz in der Einleitung „Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Der Täter islamistischer Gesinnung habe Thomas und Oliver L. als homosexuell identifiziert und wollte aus seiner Sicht Ungläubige töten“ dass das Gericht der Auffassung sei, dass der Täter Homosexuelle töten wollte, weil diese aus seiner Sicht Ungläubige seien. Das hat das Gericht aber nirgendwo behauptet. --2A01:599:B12:C5B6:2507:2A52:3D90:8F02 18:46, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Es gibt gleich mehrere Gründe, weshalb hier so oft von einem homophob motivierten Verbrechen die Rede ist. Einerseits kann man durchaus davon ausgehen, dass Homophobie ein Motiv war. Auch wenn Islamismus und Hass auf Europäer bzw. Nichtmuslime/„Ungläubige“ das Hauptmotiv gewesen sein wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Abdullahs islamistische Gesinnung auch eine starke Abneigung gegen Schwule in ihm hervorrief. Zweitens wurde - wie schon von Oliver L. gesagt - besonders durch den Lesben- und Schwulenverband die These verbreitet, der Angriff sei homophob. Der LSVD kritisiert offen konservative beziehungsweise rechtspopulistische Parteien wie die CDU oder AfD. Und Überraschung, in einem so genannten „Regenbogencheck“ stellt beispielsweise der LSVD Niedersachsen-Bremen fest, dass Grüne und Linke am queerfreundlichsten seien. Na, wer hätte das gedacht? Dass dann natürlich auch die Berichterstattung zu Gunsten der politischen Korrektheit, die ja gerade von diesen Parteien befürwortet wird, ausfällt, dürfte da keinen mehr verwundern. Und die politische Korrektheit sieht eben nicht vor, dass Minderheiten kritisiert werden (dürfen). Da der Islamismus ohne Zweifel mit dem Islam in Verbindung gebracht wird und Muslime zumindest in Deutschland eine Minderheit darstellen, weisen solche linkspolitisch orientierten Verbände Kritik am Islam und teilweise auch am Islamismus grundsätzlich zurück. Gerade darauf weist ja auch der Kolumnist Sascha Lobo hin, steht übrigens auch so im Artikel drin. Ich jedenfalls bin dafür, dass beide Bezeichnungen erhalten bleiben, also „islamistisch“ und „homophob“. --Серк.123 (Diskussion) 22:14, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Im Urteil (Absatz 53) steht, dass der Angeklagte die Geschädigten zutreffend als homosexuell identifizierte und sie ihm auch deshalb [Hervorhebung durch mich] als geeignetes Ziel erschienen. In Absatz 46 heißt es, der Angeklagte sah auch Homosexuelle als Menschen, die man töten dürfe, weil jeder, der anders sei, als Gott dies vorgesehen habe, bekämpft werden müsse. In Absatz 70: "Homosexuelle dürfe man schlagen. Das seien 'Feinde Gottes'." "Homosexualität habe [der Angeklagte] als Sünde bezeichnet." (Absatz 80) "Auf das Thema Homosexualität habe der Angeklagte immer verball aggressiv reagiert. Der Angeklagte sei schon 'sauer' gewesen, als er zum Duschen gekommen sei und dort unbekleidete Männer gesehen habe." (Absatz 86) "Innerhalb des Mordmerkmales des niedrigen Beweggrundes hat der Angeklagte seinen Opfern das Lebensrecht nicht nur abgesprochen, weil sie zu den „Ungläubigen" zählen, sondern hat sich zur Tat auch aufgrund deren homosexueller Orientierung entschlossen und damit aus zwei niedrigen Beweggründen gehandelt." (Absatz 170)
Daher ist die Nennung von islamistisch [als erstes] und homophob [als zweites] in der Einleitung gerechtfertigt und sollte verbleiben. --Asperatus (Diskussion) 22:18, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Zitat: „Der Angeklagte sei schon 'sauer' gewesen, als er zum Duschen gekommen sei und dort unbekleidete Männer gesehen habe."
Frage: Wo genau hat er geduscht und wieso war er verwundert darüber, dass Männer unter der Dusche nackt sind? Duschen Syrer ansonsten in Klamotten?
Und was hat das mit dem Motiv Islamismus bzw. Homophobie zu tun? Nackt zu duschen, ist kein spezifisches Merkmal für schwule Männer bzw. sog. „Ungläubige“. --Серк.123 (Diskussion) 22:36, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
@Benutzer:Серк.123: Du sprichst doch türkisch auf muttersprachlichem Niveau, warst du noch nie in der Türkei in einem Hamam. Man muss als Mann immer ein Tuch um die Hüfte tragen, auch beim Duschen. Bei Frauen, die streng getrennt von den Männern ins Hamam gehen, soll das anders sein, wie mir eine Freundin erzählt hat. Dort hätten sich die Frauen gegenseitig sogar die Schamhaare rasiert.--2A02:810D:F00:74A4:915:4A6D:8C02:A6A6 15:11, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Davon abgesehen, dass nicht jeder, der Türkisch spricht, auch ein Hamam besucht haben muss, sehe ich jetzt den Zusammenhang zum syrischen Messerangreifer nicht. Ein Hamam wird zwar grundsätzlich mit einem Handtuch besucht, aber in den Umkleiden zieht man sich nackt um. So zumindest in Istanbul. Ob das in anderen, konservativen Regionen der Türkei (Schwarzmeerregion, Zentralanatolien) anders ist, kann ich dir nicht sagen. Da die Umkleiden nach Geschlechtern getrennt sind, ist das nackte Umziehen auch kein Thema. Aber wie gesagt - ich sehe hier keinen Zusammenhang. Der Täter hat davor ganz wahrscheinlich kein Hamam besucht (wenn es so etwas überhaupt in Sachsen gibt). Normalerweise duscht man nackt - deshalb die Frage, ob das in Syrien anders ist. --Серк.123 (Diskussion) 15:31, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

@Серк.123: Wikipedia ist ein Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie und für eine Enzyklopädie ist es völlig unerheblich, wovon man deiner Meinung nach ausgehen kann. Wir stellen hier nur dar, was relevante Persönlichkeiten bzw. Institutionen hierzu geäußert haben. @Asperatus: Hast du einen Link zu dem Text, aus dem du zitiert hast, damit ich den Kontext dieser Zitate überprüfen kann? In der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil ist nirgendwo etwas von homophob zu lesen, insofern kann Homophobie als Motiv für das Urteil keine bedeutende Rolle gespielt haben. --2A02:810D:F00:74A4:6932:AAD1:469A:CB53 23:00, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Das Urteil ist bei Beck Online (nach Anmeldung) abrufbar (Link). Auch in der Pressemitteilung steht [nicht ohne Grund, sondern weil es wichtig ist], dass der Täter die beiden Touristen als homosexuell identifiziert hatte. --Asperatus (Diskussion) 23:04, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Ja, da steht, dass der Täter die beiden Touristen als homosexuell identifiziert hatte. Aber dort steht nirgendwo, dass das Gericht zu dem Urteil gekommen ist, das dies ein Motiv für die Tat war. Motiv für die Tat war laut Gericht, dass er Ungläubige töten wollte und so für die Sache Gottes zu streiten. Er erhoffte sich dadurch eine Kompensation seines als sündig empfundenen Lebens im Jenseits. Von Homophobie als Motiv steht dort rein gar nichts. Bitte nichts in Urteile hineinlesen, was dort nicht steht.--2A02:810D:F00:74A4:6932:AAD1:469A:CB53 23:28, 4. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Siehe Disk im Portal Recht. Es ergibt sich aus dem Urteil; ich habe eine entsprechende Passage zitiert. [2] --Chz (Diskussion) 00:37, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
War denn die Verachtung für Homosexuelle das alleinige Motiv? Das was bislang unter Messerangriff in Dresden am 4. Oktober 2020#Motiv steht, liest sich so (im Gegensatz zur Einleitung). --Pistazienfresser (Diskussion) 00:47, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Nein, es gab ein Motivbündel. --Chz (Diskussion) 00:48, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
@Pistazienfresser: Vielen Dank für den Hinweis. Ganz genau dies war auch mein Eindruck, dass sich der Abschnitt "Motiv" so liest, als ob die Verachtung für Homosexuelle das alleinige Motiv gewesen sei. Dabei steht in der Pressemitteilung zum Urteil etwas völlig anderes. Deshalb hätte ich auch gerne den gesamten Text des Urteils. Ich bin fest davon überzeugt, dass es dort einen Abschnitt oder zumindest eine Textpassage gibt, in der das Gericht explizit auf das Motiv bzw. das Mötivbündel eingeht. Seriöses Vorgehen wäre gewesen, diesen Text zusammenzufassen. Mein Eindruck ist jedoch, dass der Wikiautor den langen Text der Urteilsbegründung mit einem Tool nach dem Wort "homosexuell" durchsucht hat und alles dann hier reingeschrieben hat, unabhängig davon, ob es hier um das Motiv geht oder das Wort "homosexuell" in einem ganz anderen Kontext genannt wurde. Es ging dem Wikiautor offensichtlich nicht darum, das wiederzugeben, was im Urteil steht, sondern seine eigene These zu bestätigen, auch wenn diese gar nicht durch das Urteil bestätigt wird. Vielleicht hätte ich mit dem Abschnitt "Motiv" anfangen und mich nicht gleich auf die Einleitung stürzen sollen. Denn letztendlich soll die Einleitung ja das zusammenfassen, was im weiteren Artikel steht. Hätte man dieses Prinzip angewendet, dann hätte in der Einleitung bis vor wenigen Stunden nichts von islamistisch als Motiv stehen dürfen, weil davon bis vor wenigen Stunden im Abschnitt "Motiv" rein gar nichts von islamistisch als Motiv stand. Dass das Wort nun ergänzt wurde, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Verzerrung.--2A02:810D:F00:74A4:289:DD98:DAAF:C04F 08:38, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Bitte das Urteil lesen und sich nicht auf die Pressemitteilung versteifen. Ich habe den Abschnitt Motiv angepasst, sodass das Motivbündel, wie in der Einleitung, klarer wird. Aber auch bislang stand dort, dass der Täter sich auch [aber nicht nur] wegen der Homosexualität der Geschädigten zur Tat entschlossen habe.--Asperatus (Diskussion) 01:20, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Leider ist mit dieser Änderung nichts besser geworden. Ein völlig falscher Text wird nicht dadurch gerettet, indem ein einzelnes Wort ergänzt wird. Dieser Abschnitt muss komplett neu geschrieben werden. --2A02:810D:F00:74A4:289:DD98:DAAF:C04F 08:38, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Schreibt eigentlich immer dieselbe Person? Wie wäre es, wenn die IP sich mal einen Benutzernamen zulegt?
Ich habe mittlerweile den Eindruck, der Aspekt Homophobie soll aus dem Motivbündel wegdiskutiert werden. Letztlich gilt es zu bedenken, dass das Gericht nicht die Aufgabe hat, die Erfüllung der angeklagten Straftatbestände nachzuweisen, hier die Mordmerkmale. Vor Gericht geht es oft darum, was (am besten) beweisbar ist und nicht, wie es letztlich tatsächlich war, gerade bei eher subjektiven Merkmalen wie Motiven, denn man kann (noch) keine Gedanken lesen. Insofern ist das Urteil nicht die ultimative Quelle oder der Beweis.--Asperatus (Diskussion) 09:58, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Nein, der Aspekt Homophobie aus dem Motivbündel keinesfalls wegdiskutiert werden. Aber das Urteil soll neutral wiedergegeben werden und nichts verzerrt werden. Und das Gerichtsurteil muss nicht zwingend als einzige Quelle verwendet werden. Wenn aber ausgerechnet eine Interview-Aussage eines LGBT-Aktivisten vier Wochen nach der Tat und ohne Wissen über die Ermittlungserkenntnisse als einzige andere Quelle verwendet wird, dann macht dies doch stutzig. Dass es eine heftige Debatte hinsichtlich des Tatmotivs gegeben hat, darauf hat auch Oliver L. hingewiesen. Diese Debatte kann (und sollte meiner Meinung nach) auch dargestellt werden. Dazu gehören aber eben auch andere Meinungen, insbesondere die von Oliver L. Er war schließlich dabei.--2A01:599:B12:C5B6:2507:2A52:3D90:8F02 10:36, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Im Urteilstext steht u.a. "Dass der Angeklagte seine Opfer nicht nur deshalb ausgewählt hat, weil er sie - wie alle anderen bisher ins Auge gefassten Passanten - für Ungläubige hielt, sondern sie zudem zutreffend als homosexuell identifiziert hatte, ergibt sich ebenso aus seinen Angaben gegenüber dem Sachverständigen wie seine in den Gesprächen während der Haft zutage getretene Haltung zu dieser sexuellen Orientierung." Daraus ergibt sich eindeutig das Motivbündel Ungläubige und Homosexuelle zu töten. Beide Eigenschaften mussten für den Täter beim Opfer zum Tatentschluss vorliegen. Das ist ziemlich eindeutig und lässt eigentlich auch keinen Interpretationsspielraum. --Chz (Diskussion) 11:41, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

@Chz:Ich habe nun einen Arbeitskollegen gebeten, mir das Urteil als PDF zuzuschicken. Du hast den Abschnitt 129 unvollständig zitiert. Der gesamte Text lautet:

Dass der Angeklagte seine Opfer nicht nur deshalb ausgewählt hat, weil er sie - wie alle anderen bisher ins Auge gefassten Passanten - für Ungläubige hielt, sondern sie zudem zutreffend als homosexuell identifiziert hatte, ergibt sich ebenso aus seinen Angaben gegenüber dem Sachverständigen wie seine in den Gesprächen während der Haft zutage getretene Haltung zu dieser sexuellen Orientierung. Allerdings belegen seine vom Sachverständigen zeugenschaftlich berichteten Erzählungen, wie er nach Opfern Ausschau hielt, dass er primär darauf aus war, beliebige Unbekannte nur deshalb töten zu wollen, weil er sie als „Ungläubige“, als Mitglieder der von ihm abgelehnten freiheitlichen westlichen Gesellschaft treffen wollte.

Das Gericht kommt also keineswegs zu der Auffassung, dass beide Eigenschaften für den Täter beim Opfer zum Tatentschluss vorliegen mussten, wie du behauptest. Das ergibt sich auch daraus, dass im Urteil geschildert wird, wie der Täter zuvor bereits mehrere andere Gruppen im Blickfeld hatte, die nicht von ihm als homosexuell indifiziert wurden und die er trotzdem töten wollte: "Bei seiner weiteren Umschau folgte der Angeklagte einem Mann, der jedoch in ein Gebäude ging. Von 21.22 Uhr bis 21.24 Uhr hielt sich der Angeklagte am Übergang vom O19 zum O21 an dem dort vor dem M1 befindlichen …brunnen auf, wo er zwei Männer entdeckte, die sich aber trennten, bevor er sie angreifen konnte. Dann wurde der Angeklagte auf G2 und G1 aufmerksam, die er aufgrund ihres Verhaltens zutreffend als homosexuell identifizierte und die ihm auch deshalb als geeignetes Ziel erschienen." Das Gericht spricht hier von einem "geeigneten Ziel", aber nicht davon, dass er gezielt nach Homosexuellen Ausschau hielt. --2A01:599:B12:C5B6:2507:2A52:3D90:8F02 15:24, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Nun, richtig ist, dass ich den Abschnitt nicht vollständig zitiert habe, was auch damit zusammenhing, dass ich gestern zu sehr später Stunde nicht mehr ganz so präzise gearbeitet habe, wie ich es sonst tue. Das Gericht hat aber in der Rz. 170, die ich jetzt vollständig zitieren werde, bei der besonderen Schwere der Schuld erkannt, dass der Angeklagte aus zwei niedrigen Beweggründen gehandelt hat, nämlich einmal weil sie "ungläubig" waren und andererseits weil sie homosexuell waren:

Der Angeklagte hat zwei Menschen mit Tötungsabsicht angegriffen, dabei jeweils zwei Mordmerkmale verwirklicht und bei der beim Versuch gebliebenen Handlung sein Opfer schwer und lebensgefährlich verletzt. Innerhalb des Mordmerkmales des niedrigen Beweggrundes hat der Angeklagte seinen Opfern das Lebensrecht nicht nur abgesprochen, weil sie zu den „Ungläubigen“ zählen, sondern hat sich zur Tat auch aufgrund deren homosexueller Orientierung entschlossen und damit aus zwei niedrigen Beweggründen gehandelt. Schließlich hat der Angeklagte die Tat nicht spontan, sondern geplant begangen und ist auch - trotz seiner Entdeckung - weiterhin bereit, vergleichbare Taten zu begehen.

Daraus ergibt sich eben genau das bereits gestern von mir dargestellte Motivbündel bei der Mordtat. --Chz (Diskussion) 15:36, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]


Mir fällt gerade auf, dass es noch keinen Abschnitt zum Gerichtsprozess gibt. Dort könnte man die von dir per Unterstreichung hervorgehobene Begründung für die besondere Schwere der Schuld zitieren. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Abschnitt "Motiv" komplett überarbeitet werden muss. Wobei man auf einen Abschnitt "Motiv" auch komplett verzichten könnte. In anderen vergleichbaren Artikel gibt es, soweit ich das überprüft habe, keinen eigenen Abschnitt "Motiv", das wird dort im Rahmen des Gerichtsprozesses dargestellt. --2A01:599:B12:C5B6:2507:2A52:3D90:8F02 16:17, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
In der ursprünglichen Anfrage an die Redaktion Recht war die Frage aufgeworfen worden, ob das Gericht "Homophobie" als ein wesentliches Motiv angesehen hat. Nach Durchsicht des Urteils kann man diese Frage dahingehend beantworten, dass das Gericht auf Mord erkannt hat, und als niedrige Beweggründe (1. Gruppe des § 211 StGB) sowohl das Handeln des Täters wegen der homosexuellen Orientierung der Opfer als auch deren religiöse Einordnung als "Ungläubige" zugerechnet wurden. Es sind also zwei gleichwertige Motive, wobei jedes einzelne zum Bejahen eines niedrigen Beweggrundes ausreichend gewesen wäre. Daneben spielten auch noch andere Mordmerkmale eine Rolle. Damit ist die Anfrage m.E. erledigt; der Rest ist eine Frage der Artikelarbeit. --Chz (Diskussion) 16:42, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
In der Einleitung kommt nun das Motiv der Feindlichkeit zur Homosexualität in der Begründung etwas wenig zum Ausdruck. Vielleicht könnte jemand mit Zugriff auf den Volltext des OLG-Urteils das (wieder) ausführen. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu: "Als Tatopfer wählte er den Nebenkläger und seinen Begleiter aus, die er zutreffend als homosexuelles Paar einordnete und denen er aus diesem Grund aufgrund seiner islamistisch geprägten Weltanschauung in besonderem Maße das Lebensrecht absprach." --Pistazienfresser (Diskussion) 16:41, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Ich kann ja mal die Stellen zitieren, in denen das Wort Homosexualität vorkommt:
  1. Die Zeugin P8, ebenfalls Islamwissenschaftlerin und Mitarbeiterin des V., hat den Angeklagten zusammen mit dem Zeugen P9 während der Zeit in O15 nach der Rückverlegung aus dem besonders gesicherten Haftraum bis zur Entlassung begleitet. Sie hat darüber berichtet, dass der Angeklagte zunächst keinen weiteren Kontakt hätte haben wollen, auf einen Brief hin dann aber doch in weitere Treffen eingewilligt habe. Er habe sehr ideologisiert gewirkt und häufig über Angst berichtet. Es habe geschienen, als sei der IS für ihn der Islam. Auf die Fragen, warum der IS das Töten von Menschen als gerechtfertigt ansehe, habe er gemeint, er wisse das nicht, aber das seien doch Theologen. Er - der Angeklagte - kenne sich nicht aus. Homosexualität habe er als Sünde bezeichnet, ohne dabei emotional berührt gewesen zu sein. Er habe Sachen wie auswendig gelernt wiedergegeben. Emotional - so berichtete ergänzend der Zeuge P9, ebenso Mitarbeiter des V., über die Gespräche in der Haft - habe der Angeklagte vor allem bei seiner Zukunftsperspektive reagiert; das habe ihn belastet. (Rz. 08)
  2. Der Zeuge P11 beschrieb, dass der Angeklagte mit ihm zwar nie über Religion geredet habe, aber eines Tages nicht zur Arbeit gegangen sei, weil dort eine Frau sei, die er nicht angucken dürfe. Auf das Thema Homosexualität habe der Angeklagte immer verbal aggressiv reagiert. Der Angeklagte sei schon „sauer“ gewesen, als er zum Duschen gekommen sei und dort unbekleidete Männer gesehen habe. Einen anderen Mitgefangenen habe er gefragt, warum er rauche. (Rz. 86)
  3. Der Zeuge P12 berichtete, wie der Angeklagte ihn aufgefordert habe, er solle beten. Es sei auch schlecht, als Muslim Drogen zu nehmen oder zu rauchen. Auch dieser Zeuge schilderte, dass der Angeklagte auf das Thema Homosexualität verbal aggressiv reagiert habe. (Rz. 87)
  4. Dabei habe er gewusst, dass er solche Messer nicht mit sich führen durfte. Er habe aber seine Auflagen nicht beachtet, sondern sich lediglich bei der Polizei gemeldet, um nicht aufzufallen. Für ein Mobiltelefon, das er von seinem Cousin P1 bekommen hatte - was dieser in seiner Aussage bestätigt hat -, habe er sich eine SIM-Karte gekauft. Am vierten oder fünften Tag nach der Entlassung habe er seine Wohnung am späten Nachmittag mit den Messern verlassen und sei zunächst in die Moschee gegangen. Zuvor habe er noch einmal über die Sure nachgedacht und habe festgestellt, dass überall dort, wo die Gebote Gottes nicht gelten und der Islam nicht die Regel sei, ein Kampfgebiet sei. In der Moschee habe er die Messer in seinem Schal versteckt und das Nachmittagssowie das Abendgebet verrichtet. Dann sei er mit der Straßenbahn in das Zentrum von O11 gefahren. Gegenüber dem Sachverständigen hat der Angeklagte dann die festgestellten verschiedenen Personen und Personengruppen geschildert, die er aus den genannten Gründen nicht angegriffen habe. In der Nähe einer Skulptur, die er als Engelsfigur, beschrieben hat, habe er zwei Männer gesehen, die sich dann aber getrennt hätten. Danach habe er die beiden männlichen Personen gesehen, die er dann auch tatsächlich angegriffen habe. Die Homosexualität der beiden Männer habe er gespürt, weil diese sich die Hand gehalten hätten, eng zusammen gingen und „miteinander gespielt“ hätten und keine Frau dabei gewesen sei. Er habe die Männer dann überholt und sich in der Nähe eines Restaurants hingestellt. Die beiden Männer seien weitergelaufen. Er habe dann angestrengt darüber nachgedacht, ob es richtig sei, was er jetzt machen wolle. Aber er habe an diesem Tag zu Gott geschworen, dass er so etwas mache. Er habe dann die Messer aus dem Hosengürtel gezogen und sie vor der Brust mit seinen Armen verschränkt gehalten. Dann sei er schnell zu den beiden Männern hingelaufen, habe sie von hinten angegriffen, eine Person sofort mit dem Messer gerammt, das dabei abgebrochen sei. Er habe dann sogleich auch der anderen Person einen Stich versetzt. Beide Personen seien auf den Boden gefallen, eine habe jedoch angefangen, mit den Füßen gegen ihn zu treten und um Hilfe zu schreien. Er habe daraufhin mit dem Messer auf die Füße des Mannes geschlagen. Es sei ihm dann keine andere Lösung eingefallen, als zu fliehen. Warum er nicht gewollt habe, dass ihn dort jetzt jemand sehe, könne er nicht sagen. Eigentlich sei er ja auf dem Weg zu Gott gewesen. Eigentlich habe er stehenbleiben und sich '“dabei aufopfern“ wollen. Der Angeklagte gab also seinen ursprünglichen Plan, nach der Tat am Tatort zu bleiben und dort bei dem zu erwartenden Polizeieinsatz zu sterben („suicide by cop“), zugunsten einer Flucht auf. Danach - so der Angeklagte - sei er mit der Straßenbahn irgendwohin gefahren, sei dort in ein Gebäude gegangen und habe sich versteckt. Am nächsten Morgen sei er nach Hause zurückgekehrt. Insgesamt - so die zusammengefasste Bewertung des Geschehenen durch den Angeklagten gegenüber dem Sachverständigen - sei er an diesem Tag innerlich „nicht stark genug“ gewesen, um seinen Plan vollständig umzusetzen. (Rz. 92)
--Chz (Diskussion) 16:47, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Obwohl diese Textpassagen gezielt ausgesucht wurden, weil darin das Wort "homosexuell" vorkommt, zeigt sich auch hier vor allem die islamistisch-dschihadistische Gesinnung des Täters. Er lehnt Homosexualität ab, weil diese für ihn Sünde ist. Genauso, wie er rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ablehnt. Wäre er auf eine Gruppe Raucher getroffen, wären diese ebenfalls geeignete Ziele gewesen. Was mich etwas verwundert ist, dass er Händchenhalten unter Männern als Indiz für Homosexualität interpretiert hat. Ich war jahrelang mit einem Türken liiert und wir waren öfters zusammen in der Türkei und Händchenhalten war nie ein Problem. Küssen in der Öffentlichkeit wäre dagegen ein absolutes No-Go gewesen. Wir waren allerdings auch nur in Großstädten und in Tourismusregionen unterwegs. Aber das ist hier Off-Topic. Was mir hier erneut auffällt ist, dass selbst in diesen Textpassagen, die nur ausgesucht wurden, weil darin das Wort "homosexuell" vorkommt, ganz entscheidende Informationen enthalten sind, die im Wiki-Artikel bisher überhaupt nicht vorkommen. Dass sich der Täter als Kämpfer im Dschihad betrachtete, dass für ihn Deutschland "Kampfgebiet" sei, weil es von Ungläubigen regiert wird. Dass der IS für ihn eine theologische Instanz sei. Das ist doch für ein Artikel zu einem islamistisch-dschihadistischen Terroranschlag extrem relevant. Auch dass der Täter sich auf dem Weg zu Gott sah und ursprünglich einen „suicide by cop“ geplant hatte, ist doch sehr interessant. Hierzu muss man wissen, dass „suicide by cop“ im Islam eine lange Tradition haben. Da ich mich jetzt die letzten Tage intensiv mit dem Fall beschäftigt habe, empfinde ich den Artikel hier inzwischen noch schlechter, als er mir bereits am Anfang erschien. In Dresden wird seit Jahren heftig über ein Mahnmal zu diesem Anschlag gestritten und das Mahnmal wurde aufgrund dieses Streit bis heute nicht realisiert. Wieso steht darüber nichts im Artikel? Beipielhaft ist auch das, was im Artikel zu Habeck steht, bzw. das, was eben nicht dort steht. Habeck sagte,[3]

„Ein grausamer Mord in Paris an einem Lehrer, der die Meinungsfreiheit verteidigt, eine tödliche Messerattacke mitten in der Dresdner Innenstadt auf zwei Urlauber: Die letzten Wochen haben erneut gezeigt, wie real die Bedrohung durch islamistische Gewalttäter ist. Wir müssen konsequent gegen diese Gewalt, getrieben durch Hass und Menschenverachtung, vorgehen. Sie ist eine Bedrohung für unser Zusammenleben und unsere offene Gesellschaft.“

Ein grüner Spitzenpolitiker nennt den Islamismus als Bedrohung für unsere offene Gesellschaft und im Artikel wird daraus die völlig belanglose Aussage, dass Habeck ein konsequentes Vorgehen gegen Gewalt, Hass und Menschenverachtung fordert. Der Artikel müsste komplett neu geschrieben werden.--2A02:810D:F00:74A4:915:4A6D:8C02:A6A6 14:57, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Bin gerade zufällig darauf gestoßen, dass Habeck ursprünglich viel umfassender zitiert wurde und dies erst später auf diese belanglose Aussage gestutzt wurde. Betrachtet man den Artikel mit Stand Mai 2022], so zeigt sich ein völlig anderer Artikel, der ganze Queer-Bias ist erst später hinein gekommen.--2A02:810D:F00:74A4:915:4A6D:8C02:A6A6 16:18, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Diese Version aus dem Mai 2022 berücksichtigt noch nicht die Begründung des Urteils des OLG im Volltext und ist insofern unvollständig. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:49, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Ja, das stimmt. Ich habe auch nie behauptet, dass diese Version vollständig oder besonders gut sei. Mir ging es nur darum zu zeigen, dass dieser queer-aktivistische Bias erst später hinzugekommen ist.--2A02:810D:F00:74A4:915:4A6D:8C02:A6A6 17:01, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]