Diskussion:Mitglied des Europäischen Parlaments

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Ist es wirklich nötig, den Spiegel Online-Link zur Korruption in diesem (kurzen) Artikel zu veröffentlichen? Mir erscheint das deutlich zu suggestiv. Wenn sich niemand meldet, lösche ich den Link. --88.67.43.72 22:37, 24. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Gelöscht --88.67.42.254 16:47, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Entschädigungen und Vergütungen - Kritik[Quelltext bearbeiten]

Mein ursprünglicher Artikel: Große Kritik und Proteste haben die unangemessenen Gehaltserhöhungen der EU-Abgeordneten ausgelöst. Noch vor Beschließung des EU Etats wurde das Grundgehalt von EUR 7000,00, welches nur mit 22% besteuert wird, einheitlich angehoben. Eine Pensionsberechtigung von 70% ist nach Erreichen eines Alters von 63 Jahren uneingeschränkt ohne Abzüge gestattet.[1] Die generelle Diätenerhöhung auf EUR 9053,00 wurde im EU Parlament zur höchsten Priorität erklärt. Zur Erreichung dieses hohen Niveaus wurden die Bezugs- und Bemessungsgrößen kontinuierlich erhöht. Gemäß Artikel 16 des Status A5-0193/2003 muss das Gehalt eines EU-Abgeordneten 50% eines Richters am Europäischen Gerichtshof betragen. Die Bezüge eines EU-Richters betragen 112,5% des Grundgehaltes der höchsten Beamtenstufe in der Kategorie A1. Nach den 2004 wirksam werdenden Gehaltstabellen ergibt sich der veschachtelte Koppelbetrag von EUR 9053,00. Gehaltsanpassungen treten zumeist rückwirkend in Kraft. Hinzu kommt eine Reihe von Steuerprivilegien, abgezogen wird eine Gemeinschaftssteuer, welche weit unter den Steuersätzen der meisten Mitgliedsstaaten liegt. 2003 wurde eine allgemeine Steuersenkung für EU-Abgeordnete beschlossen.[2] Hinzu kam der sogenannte „Flugspesenskandal“, welche eine großzügige Erstattung der Flugkosten von und nach Brüssel vorsieht. Als Beispiel konnte ein Abgeordneter aus Berlin jährlich steuerfrei EUR 28500,00 absetzen. Artikel 190, Absatz 5 des EG-Vertrages sieht Regelungen für Entschädigungen vor Ort, sprich Kostenpauschale, Tagegeld, Krankenversorgung, Mitarbeiterentlohnung, etc, vor, welche keinerlei Kontrolle unterliegen. Weiterhin kommt es aufgrund des Nichtanrechnungs-Privilegs zu einer fortgesetzten Kumulierung von Gehältern.[3] Erst 2005 kam es zu einer Anpassung[4], welche in der Presse unter großer Empörung als „Sieg der Gier“ betitelt wurde.[5]Im Jahr 2009 reichte die EU-Kommission Klage ein, um für 50000 Beschäftigte in Kommission, EU-Ministerrat, Europaparlament und weiteren EU-Behörden gegen den Widerstand aller EU-Mitgliedsstaaten eine weitere Gehaltserhöhung von 3,7% rückwirkend zum 1. Juli 2009 um jeden Preis durchzusetzen. Diese Diätenerhöhung käme einer Zusatzbelastung des Steuerzahlers von 220 Millionen Euro gleich.[6]

  1. http://www.gavagai.de/EU/HHDEU07.htm
  2. http://www.spiegel.de/media/0,4906,3687,00.pdf
  3. http://www.spiegel.de/media/0,4906,3687,00.pdf
  4. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,365717,00.html
  5. http://www.news.at/articles/0525/18/115224/sieg-gier-martin-moelzer-gehaltschema-eu-abgeordnete
  6. http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/eu-kommission-reicht-klage-ein/

Wahrscheinlich stehe ich mit meiner Meinung so ziehmlich allein da, doch für meine Begriffe ist dieser Teilaspekt so wie er jetzt im Artikel verwirklicht wurde sehr verharmlosend dargestellt. Auf Skandale wie die Verschleierung von Spesenabrechnungen, regelrechter Betrug bei der Abrechnung von Tagespauschalen, etc., wird meiner Meinung nach nicht adäquat eingegangen. Bezeichnend ist auch, dass die Diätenerhöhung scheinbar die allerhöchste Priorität auf der Tagesordnung von EU-Parlamentssitzungen genießt und GRUNDSÄTZLICH auf ein Jahr rückwirkend beschlossen wird. Das tatsächliche Gehalt eines EU-Abgeordneten dürfte mittlerweile 2010 deutlich höher (EUR 25000,-/m) liegen. Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn ich damit völlig falsch liege. Gruss, --Graf zu Pappenheim 06:49, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Guten Morgen. Gehen wir doch das von dir geschriebene einmal der Reihe nach durch. Zuerst muss einmal gesagt werden, dass ein Wikipediaartikel so neutral wie möglich formuliert sein sollte, was das von dir geschriebene in meinen Augen aber definitiv nicht ist (was dir ja auch schon in der Diskussion zum Artikel "Europäisches Parlament" gesagt wurde). Soviel zur Formulierung. Kommen wir nun zum Inhalt (Die Quellen nenne ich jeweils nicht noch einmal, da sie im Artikel bereits als ENW aufgeführt sind):
  • Du schreibst die Diäten würden mit 22% besteuert und nennst eine eher einseitige Quelle. Laut EU beträgt das Gehalt 7 665,31 EUR bruto und 5 963,33 EUR netto. Dazwischen liegt laut EU eine EU-Steuer sowie ein Unfallversicherungsbeitrag. Da die Differenz 22,2 % beträgt kann die Steuer alleine wohl schwerlich nur 22% ausmachen, ich tippe eher auf rund 20%. Da mir aber keine Quellen diesbezüglich bekannt sind und sowohl das Bruttogehalt, als auch das Nettogehalt sowie die Ursachen der Differenz im Artikel aufgeführt sind, ist dieser Punkt meiner Meinung nach angemessen abgehandelt.
  • Zweitens schreibst du von einer Pensionsberechtigung von 70% nach 63 – das stimmt so formuliert einfach nicht. Für jedes Jahr im Parlament hat man einen Anspruch von 3,5% des Jahresgehaltes (gibt bei einer Amtsperiode 17,5%, bei zweien 35% usw.), jedoch maximal 70%. Dafür müsste mann dann aber 20 Jahre im Parlament sitzen...
  • Dann schreibst du, dass es höchste Priorität im Parlament sei das gehalt auf rund 9000 € zu erhöhen, was den 50% der EU-Richter entsprochen hätte. Es gab Bestrebungen das Gehalt auf dieses doch ziemlich hohe Niveau (auch wenn ich im Artikel nach meinen Quellen von 8600 € geschrieben habe, aber kann gut sein, dass es verschiedene Vorschläge gab) zu vereinheitlichen. Diese Erhöhung hätte auf die sechste Wahlperiode eingeführt werden sollen, wurde jedoch wegen grossen Widerstands beerdigt. Stattdessen wurden die Parlamentarier in der sechsten Wahlperiode weiterhin national bezahlt (weshalb die Osteuropäer teilweise im Büro schlafen mussten...) und die Vereinheitlichung konnte erst im nächsten Anlauf, nun auf die 7. Wahlperiode in Kraft getreten, verwirklicht werden. Dieser beinhaltet jedoch deutlich bescheidenere 38,5% der Richterlöhne, was bei der Verabschiedung 2005 rund 7000 € betrug und mittlerweile bei den 76xx € liegt.
  • Dann schreibst du "in der Presse unter grosser Empörung als Sieg der Gier betitelt" – also von Presse sehe ich da nix, nur ein einzelner gewisser österreichischer Parlamentarier, der einem Boulvardblatt seine ganz persönliche Meinung gesagt hat und btw selbst auch 160'000 € Sekretariatszulage ungerechtfertigt bezogen haben soll. Sowas gehört nicht in einen wikipediartikel.
  • Dann schreibst du von den Gehalterhöungen, die die EU-Kommission erreichen will. Soviel ich weiss bezieht sich das lediglich auf die Beamtengehälter und nicht auf die Diäten der Parlamentarier und wäre somit in diesem Artikel absolut irrelevant. Für jede andere Aussage möchte ich gerne eine Quelle (im von dir genannten Artikel steht "die Beamten des Europäischen Parlaments", was sich auf die Angestellten des Parlaments, nicht aber auf die Parlamentarier selbst bezieht, da diese ja keine Beamten sind).
  • Der Spesenskandal könnte in der Tat noch ausführlicher erwähnt werden. Das bedürfte aber einer neutralen Formulierung und einer sorgfältigen Recherche mit etwas mehr Quellen als nur dem einen PDF. Wenn ich mal Zeit habe werde ich selber mal etwas recherchieren und ansonsten warte ich bis es sonst jemand macht^^
MfG --Seadart 10:12, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hallo Seadart, vielen Dank für die inhaltliche Kritik, das sehe ich ein. Gruss--Graf zu Pappenheim 13:59, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Europaabgeordnete[Quelltext bearbeiten]

"Deutschsprachige Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnen sich selbst meist als Europaabgeordnete. Dies ist zwar nicht der offizielle Begriff, aber die in der deutschen Sprache am häufigsten verwendete Bezeichnung." Gibt es dazu Statistiken oder wie hat man das herausgefunden? --Excolis (Diskussion) 15:49, 23. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zur nächsten Wahl[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, man sollte die Anzahl der Staaten beim Hinweis auf die nächste Wahl der stimmberechtigten Bürger (2019), die hier weiterhin mit "28" definiert ist, nach dem derzeitigen Stand der Dinge auf "27" reduzieren.--Kennzeichenfan (Diskussion) 10:57, 26. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Da der Brexit etwas längerer dauerte als geplant, stimmte es noch. Im Artikel sind jetzt aber Zukunftsbausteine. --Nordprinz (Diskussion) 21:03, 21. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Tabelle Abgeordnete gewählt in anderen Staaten[Quelltext bearbeiten]

Für die Tabelle mit den Abgeordneten, die in anderen EU-Staaten gewählt wurden, fehlt jeglicher Nachweis. Aufgefallen ist mir Daniel Strož. Der war mal deutscher Staatsbürger, scheint aber längst wieder die tschechische Staatsangehörigkeit zurückbekommen zu haben. Kann das jemand klären? --ElTres (Diskussion)

Auch für Christine Crawley, Baroness Crawley konnte ich keinen Nachweis einer irischen Staatsbürgerschaft finden. Passives Wahlrecht haben EU-Ausländer eigentlich auch erst seit 1994. --ElTres (Diskussion) 13:36, 2. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Iren werden aber im UK nicht als Ausländer betrachtet und haben meines Wissens seit der Unabhängigkeit immer volles Wahlrecht gehabt, sofern legal im UK wohnhaft. Nachdem das (eingeschränkt) auch für Commonwealthbürger gilt, gibts auch Fälle wie Anita Pollack. Der Text vor der Tabelle ist halt falsch. --178.10.192.144 22:23, 6. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Gibt es ein Mindestalter für das passive Wahlrecht? In Deutschland? In der EU allgemein?[Quelltext bearbeiten]

Kann man das irgendwo finden? (nicht signierter Beitrag von 80.187.80.61 (Diskussion) 03:05, 28. Feb. 2024 (CET))[Beantworten]