Diskussion:Ostzonenverzeichnis der deutschen Kfz-Kennzeichen

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Ostzonenverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

Also die Bezeichnung Ostzonenverzeichnis stammt von Mitarbeitern des BMV. Ich habe insgesamt DREI Listen gefunden. Die kompletten Signaturen und eine Abbildung findet ihr in "Handbuch Deutsche Kfz-Kennzeichen" Band 2 von 2016. Wer jetzt noch zweifelt, sollte mal ins Bundesarchiv Koblenz fahren und alles kontrollieren. Dr. Andreas Herzfeld (nicht signierter Beitrag von 41.86.56.198 (Diskussion) 15:34, 5. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Die entscheidende Frage ist: Zweifel woran? An der Existenz der Liste? Das war nie ein Thema. Am amtlichen Charakter? Sicher. Inwieweit werden denn genau diese Zweifel ausgeräumt? MBxd1 (Diskussion) 18:19, 5. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Was ist amtlich? Ein von einer Behörde unterschriebenes und abgestempeltes Dokument. In diesem Sinne kann das Ostzonenverzeichnis nicht amtlich sein. Das Ostzonenverzeichnis ist ein Arbeitspapier des BMV, welches 1953 auf Grund der politischen Ereignisse eingestellt wurde. Es befindet sich in den Akten des BMV. Man darf nicht vergessen, dass parallel an den Unterscheidungszeichen der Westzone gearbeitet wurde. In der Westliste von 1950 ist auch Saarbrücken enthalten gewesen. Also machte man sich auch Gedanken über das Saarland. Das Ostzonenverzeichnis ist unbedingt ein wichtiges Dokument der Nachkriegszeit. (nicht signierter Beitrag von 41.86.56.198 (Diskussion) 18:59, 5. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Natürlich könnte es in diesem Sinne amtlich sein. Ist es aber anscheinend nicht. Im übrigen kann gar nicht parallel an den Unterscheidungszeichen der Westzonen gearbeitet worden sein, weil die vorher schon feststanden. Im Ostzonenverzeichnis wurden nur die Reste verteilt. Es gibt keinen Fall, wo irgendeine kleinere Stadt oder ein Landkreis im Westen auf das naheliegendste Kennzeichen zugunsten einer bedeutenderen Stadt im Osten verzichten musste. Keinen einzigen. Auf welcher Ebene im BMV und auf welche Anweisung hin die Zettel erstellt wurden, war bisher völlig offen, ich kann da bisher nicht rauslesen, dass es dazu jetzt bahnbrechende neue Erkenntnisse gäbe. Man wird eher nicht davon ausgehen können, dass eine Liste, in der Sosnowitz als deutsche Stadt geführt wird, einem Mitarbeiter auch nur des gehobenen Dienstes jemals zu Gesicht gekommen sein dürfte.
Die andere Frage der Zweifel differiert zwischen dem, was im Buch steht, und dem, was im Artikel zeitweise daraus gemacht wurde, teilweise ganz geschickt nur implizit. Eine Liste, die erst vor ein paar Jahren gefunden wurde, kann z. B. ganz sicher keinen Einfluss auf die Vergabe der Kennzeichen nach der Wiedervereinigung gehabt haben. Genau dieser Eindruck wurde aber erweckt - im Artikel, nicht im Buch. MBxd1 (Diskussion) 19:53, 5. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Geh ins Bundesarchiv und lies alles nach. Danach reden wir weiter. Ähnliche Diskussionen gab es schon beim Löschantrag 2009. Damals behauptete einer sogar, ich hätte mir das nur ausgedacht. Nur aus dem Grund, weil ich die einzige Quelle war und bin. (nicht signierter Beitrag von 41.86.56.198 (Diskussion) 20:08, 5. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Warum sollte ich? Das wäre original research, und das ist hier unzulässig. Das muss schon aus der Literatur kommen. Ja, die Liste gibt es. Wussten wir schon, hat auch niemand angezweifelt. Und nun? Steht im Artikel was, was nicht stimmt? MBxd1 (Diskussion) 20:18, 5. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Den Artikel der Zeitschrift Das Parlament kenne ich nicht, der obige Link funktioniert nicht mehr. Deine Behauptung die Westliste stand fest und in das Ostzonenverzeichnis kamen die Reste, ist unhistorisch. Wir reden über den Zeitraum 1950-1956. Für den Westen gibt es 5-6 Übersichten mit bis zu fünf Änderungen pro geplantem Kennzeichen, d.h. für die kleinen Kreise waren 6-7, evtl. bis 10 Varianten im Gespräch. Nach "Aufgabe" des Ostens 1953 waren jetzt für den Westen alle Möglichkeiten offen. Ein Beispiel. Bitte. Das bereits oben erwähnte Bruchsal sollte BRU erhalten, BR sollten sich ursprünglich Brandenburg und Breslau teilen. Erst 1953 änderte man BRU zu BR. Und es ist höchst bemerkenswert, dass man sich 1956 genötigt sah, in einer Aktennotiz darauf hinzuweisen, dass im Falle der Wiedervereinigung Breslau BR erhält und Bruchsal sein ursprünglich geplantes BRU. Das alles steht im Buch und auch in den auf Wikipedia veröffentlichten Listen. (nicht signierter Beitrag von 41.86.56.198 (Diskussion) 05:09, 6. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Die Frage ist, ob es für diese Bruchsaler Besonderheit überhaupt Belege gibt. Die Wikipedia ist jedenfalls keiner. Ansonsten ist bereits das Aufteilen des "BR" für Brandenburg und Breslau, d. h. ein gemeinsames Kennzeichen für eine Provinzstadt, die es nie geschafft hat, Großstadt zu werden (und damals auch noch weit davon entfernt war), und eine der größten deutschen Städte, die zudem Symbol für die verlorenen Ostgebiete war, ein deutlicher Beleg dafür, dass das nie wirklich ernstgemeint war. Brandenburg wäre zwar gegenüber Bruchsal vorrangig gewesen, aber gegenüber Breslau so klar nachrangig, dass das (real nie praktizierte) Ineinanderschmeißen völlig verschiedener Städte nur ein sehr fauler Kompromiss gewesen sein kann. Weil auch damals eben nur die Reste verteilt wurden. Und was heißt hier "ein Beispiel"? Wo hat es das denn sonst noch gegeben? Wo ist bei der Verteilung der Kennzeichen für den Westen auch nur im Entwurf irgendwo auf vorrangige Städte im Osten Rücksicht genommen worden? MBxd1 (Diskussion) 09:51, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Nur ein Beispiel: bei Bergzabern, das BZ erhalten sollte, aber dann BZA erhielt. MfG Harry8 10:12, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ist da der Bezug zu Bautzen explizit belegt? Nach den letzten Wortmeldungen verändert nämlich dieses Ostzonenverzeichnis ganz gewaltig seinen Charakter. Es wurde bisher immer so hingestellt, dass das im Prinzip gültig geblieben ist, bis es dann in den 70er Jahren ignoriert wurde. Nach den jüngsten Beiträgen liest sich das jetzt eher so, dass diese Liste bereits damals (wohl 1953) verworfen wurde (siehe Bruchsal). MBxd1 (Diskussion) 10:16, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Wieso explizit belegt? Welchen Grund sollte es denn wohl geben, vom ursprünglich geplanten BZ abzuweichen und das BZA zuzuteilen? MfG Harry8 10:29, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Also nicht explizit belegt. Das ist halt das Problem bei dem Verzeichnis: Es wird eine Prämisse aufgestellt und nicht mehr hinterfragt. Und alle Details messen sich an dieser Prämisse. Dieser Ansatz ist falsch. MBxd1 (Diskussion) 10:32, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Jetzt bin ich aber fürbass erstaunt. Was gibt es da zu belegen? Es liegt doch auf der Hand, dass das BZ in BZA geändert wurde, um das BZ für Bautzen zu ermöglichen. Was denn sonst?
Es ist auch nicht das Problem bei dem Verzeichnis. Warum sollten die Entscheidungen bei jeder einzelnen Buchstabenkombination explizit begründet werden, wenn allgemein feststeht, dass Unterscheidungszeichen für das Gebiet der DDR (und mehr) freigehalten wurden. Das war dem/den damaligen Sachbearbeiter(n) klar und sollte auch uns klar sein. MfG Harry8 11:00, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Genau das ist eben die unbelegte Prämisse. MBxd1 (Diskussion) 11:06, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Nein, eine Erläuterung zur Auswahl eines jeden einzelnen Unterscheidungszeichens wäre zu viel verlangt.
Zudem sind ja auch im Westen etliche Unterscheidungszeichen auf Wunsch bestimmter Länder geändert worden. So wünschte sich Bayern möglichst aussprechbare dreibuchstabige Kombinationen. So erhielten Burglengenfeld BUL statt BGL und Hofheim HOH statt HFM. MfG Harry8 11:14, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Und was tut das hier zur Sache? Ja, die Entwürfe sind nicht alle 1:1 umgesetzt worden, es hat Änderungen gegeben. Und nun? MBxd1 (Diskussion) 11:23, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Aufteilung von BR zwischen Brandenburg und Breslau war 1950 so geplant. 1952 gab es getrennte Kennzeichen. Um diese Zeit lebten in Breslau keine 1000 Deutsche mehr. Also von welcher deutschen Großstadt redest du? Alle Listen sind Vorschläge und Arbeitsmaterialien. Wir reden von Momentaufnahmen deutscher Verkehrsgeschichte. Die Prämissen sind richtig. Deine Ausführungen MBxxx bringen uns nicht weiter. Die Datenlage ist nun mal so, ins Archiv willst du nicht gehen. Damit beende ich die Diskussion meinerseits. (nicht signierter Beitrag von 41.86.56.198 (Diskussion) 13:16, 6. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Mag sein, dass Du nicht mal weißt, dass Breslau bis 1945 eine der größten deutschen Städte war. Dass da in den 50er Jahren kaum noch Deutsche wohnten, sollte wohl auch bekannt sein. Das hat aber niemanden davon abgehalten, weiterhin Anspruch auf die Ostgebiete zu erheben, weil man von einer Rückkehr der deutschen Bevölkerung ausging. Was also tut es zur Sache, dass da "keine 1000 Deutsche mehr" lebten? Richtig, gar nichts. Die Frage ist, ob sich irgendein Handlungsbedarf für umseitigen Artikel ergibt. Sieht derzeit nicht so aus und wurde hier auch nicht dargestellt. Ich lege auch keinen Wert darauf, diese wirre Diskussion mit einem unangemeldeten Benutzer fortzusetzen. MBxd1 (Diskussion) 13:23, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Bin eben auf Zufall auf diese Debatte hier gestoßen: Besserwisserei, Klugschxxx gegenüber einem Experten, Borniertheit, Löschantrag - ein Paradebeispiel wie man die Leute vergrault hier mirzumachen. Werde ich das nächste Mal als Beispiel nehmen wenn es darum geht, warum man bei WP besser nicht mitmacht: Es erzeugt einfach zuviel Frust. (nicht signierter Beitrag von 77.190.164.253 (Diskussion) 16:50, 7. Jun. 2023 (CEST))[Beantworten]

Nochmal ein Einwand gegen die Seriosität des Verzeichnisses[Quelltext bearbeiten]

In der Urfassung der StVZo von 1956 [1] BGBL 1956, S. 199ff, steht auf Seite 222, dass die damalige Gruppe II (heute Gruppe c) nur für Verwaltungsbezirke mit ein- oder zweibuchstabigen Kennzeichen zugelassen sei. In der vorangehenden Liste (S. 215-222) sind auch tatsächlich als dreibuchstabig abgekürzte Verwaltungsbezirke, die sich ein Kennzeichen teilen, nur die bayerischen Kreise/kreisfreien Städte Berchtesgaden bzw. Kreis Reichenhall (BGD), Dillingen (DLG), Eichstätt (EIH), Rothenburg o. d. T. (ROT) und Weißenburg (WUG) aufgeführt, die sich die Gruppen Ia und Ib teilen mussten; also alles sehr winzige Verwaltungsbezirke, in denen man mit den auf S. 222 aufgeführten Höchstzahlen möglciher Kombinationen auszukommen glaubte.

Im hier dargestellten Ostzonenverzeichnis hingegen werden nun weitaus größeren Mittelstädten wie Bernburg, Eberswalde, Halberstadt oder Nordhausen, allesamt Fälle, in denen die kreisfreie Stadt in den 50er Jahren rund 50.000 Einwohner hatte, dreibuchstabige Kennzeichen, in der Folge also solche winzigen Kontingente zugemutet. Das kann einfach nicht in Kenntnis der StVZo geplant worden sein. Ememaef (Diskussion) 17:34, 1. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Naja, die von die aufgeführten DDR-Städte wurden außer Halberstadt bereits am 1. Juli 1950 in den Landkreis integriert, aber zu Halberstadt gab es keinen Landkreis.
Solche (vermeintlichen?) Ungereimtheiten gab es ja auch in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Ich hatte herauszufinden versucht, ab welcher Größe ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein zweibuchstabiges Unterscheidungszeichen erhielt. Es ist mir nicht gelungen. Wenn man hier die Liste der im Jahr 1956 eingeführten bundesdeutschen Unterscheidungszeichen als Planung vorstellen würde, würde man ebenfalls in kritischer Weise meinen, das könne so nicht sein. Hier berücksichtige ich bewusst nicht die Fälle, bei denen ein Unterscheidungszeichen für einen Landkreis und eine kreisfreie Stadt ausgewählt wurde.
Beispiele:
Dreibuchstabig:
129.800 Einwohner: Landkreis Stade
121.700 Einwohner: Landkreis Leer
116.500 Einwohner: Herne
108.000 Einwohner: Kreis Plön
106.100 Einwohner: Bottrop
104.800 Einwohner: Landkreis Heidenheim
103.200 Einwohner: Landkreis Dinslaken
102.400 Einwohner: Wanne-Eickel
099.400 Einwohner: Landkreis Wesermarsch
098.500 Einwohner: Wilhelmshaven
Zweibuchstabig:
49.700 Einwohner: Landkreis Eggenfelden
49.700 Einwohner: Landkreis Wasserburg am Inn
52.100 Einwohner: Landkreis Mindelheim
53.400 Einwohner: Landkreis Laufen
55.400 Einwohner: Landkreis Überlingen
57.100 Einwohner: Landkreis Halle (Westf.)
58.700 Einwohner: Landkreis Mühldorf
61.900 Einwohner: Landkreis Alzey
62.200 Einwohner: Landkreis Waldshut
62.400 Einwohner: Landkreis Donaueschingen
MfG Harry8 22:59, 1. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ergänzung zum Saarland:
Dreibuchstabig:
170.000 Einwohner: Landkreis Saarlouis
157.500 Einwohner: Landkreis Ottweiler
MfG Harry8 23:01, 1. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
nur mal zur Info, man sollte den Artikel erstmal richtig lesen, dann versteht man diesen auch. Hier ist keine Rede von 1956, es geht um Vorschläge. ids --Thomas021071 (Diskussion) 23:20, 1. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Und besser ist es, wenn man alles liest. --Thomas021071 (Diskussion) 23:38, 1. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Pardon, bei Halberstadt habe ich mich, was die Fußnote betrifft, verlesen, das hätte mangels Landkreis nicht auf meine Liste gehört. Jedenfalls geht es bei diesem Problem nicht um Größenklassen generell; bei diesen dürfte wohl am ehesten eine unterschiedliche Vorgehensweise in den unterschiedlichen Bundesländern eine Rolle gespielt haben, die bei der Anmeldung/Auswahl von Kennzeichen mitzusprechen hatten. Deine Liste lässt ja schon tendenziell einen Nord-Süd-Unterschied erkennen.

Das 1956 ausdrücklich festgelegte Verbot, bei dreibuchstabigen Abkürzungen die Gruppe II zu verwenden, was dann die Beschränkungen zweifach vergebener Kennzeichen auf die Gruppen Ia und Ib erzwang (übrigens ebenfalls nur im Land Bayern), muss die Planung 1951 oder 1953 logischerweise noch nicht beeinflusst haben, aber nach der Entscheidung für diese Festlegung im Gesetz kann das Ostzonenverzeichnis nicht mehr als StVZO-konform betrachtet und beachtet worden sein.

Die im Ostzonenverzeichnis auftauchenden zahlreichen dreibuchstabigen Abkürzungen auch für Verwaltungsbezirke mit gemeinsamem Kennzeichen sind daher m. E. ein weiteres Indiz dafür, dass es erst nach der unbefangenen Öffnung der Gruppe II - in Folge der Gebietsreform - erstellt wurde, zu einer Zeit also, in der die ursprünglichen Prinzipien der Abkürzung von Namen ebenso vergessen waren wie das Vermeiden neutraler Kreisnamen zugunsten von Gemeindenamen, aber auch geografische Kenntnisse wie etwa die historische Zugehörigkeit der Stadt Neiße zu Ober- statt "Niederschlesien", die Nichtexistenz eines "Kreises Altdamm" oder die Lage von Sosnowiec außerhalb der Grenzen von 1937. Ememaef (Diskussion) 19:25, 4. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Schon die Landkreise Saarlouis und Stade sind nicht mit den Gruppen Ia und Ib ausgekommen und haben Erkennungsnummern der Gruppe IIIa vergeben. MfG Harry8 19:48, 4. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
1. Wann denn genau? 2. Und wurde das in der StVZO festgeschrieben? 3. Und wieso hätte dieses Überspringen der Gruppe II in den ostdeutschen Ländern vorgeschrieben werden sollen, statt wie im Westen vorzugehen?Ememaef (Diskussion) 15:56, 6. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Für die Verwaltungsbezirke mit dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen war die Vergabe der Gruppe II nicht erlaubt, wohl aber die Vergabe der Gruppe IIIa. MfG Harry8 16:18, 6. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Das erste Wort der Anlage II lautet ursprünglich "Reihenfolge" und die ersten Worte hinter den Namen der Gruppen II und III "Zusätzlich", also durfte die Gruppe II nicht übersprungen werden. Die jeweils folgenden Hinweise auf die gemeinsamen Kennzeichen von Stadt- und Landkreis laut Anlage I lassen auch erkennen, dass die Gruppenzuordnungen nicht ohne Grundlage in der Anlage I vergeben werden durften. Erst zwischen 1960 und 1974 wurde an dieser Textstelle die ausdrückliche Bezugnahme auf die Anlage I durch die allgemeine Formulierung "Zusätzlich, wenn [die] Gruppe[n] [...] nicht ausreicht/en" ersetzt. Vgl. 1960 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl160s0897b.pdf%27%5D__1491574300295 und 1974 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl174s3193.pdf%27%5D__1491575251692
MfG Ememaef (Diskussion) 16:34, 7. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
In der Fassung von 1956 ist nmM bereits die Möglichkeit gegeben, die Gruppe IIIa zu nutzen, wenn die Gruppen Ia und Ib nicht ausreichen. Die Gruppe II war für Kennzeichen mit dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen tabu. Das Wort zusätzlich bei der Gruppe III interpretiere ich nicht so, dass zunächst die Gruppe II genutzt werden muss. Das hätte bedeutet, dass bei dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen nach der Kombination ZZ 99 das Ende der Fahnenstange erreicht worden wäre. Das war aber nicht so.
Der erste Landkreis, der nach der Nutzung der Gruppen Ia und Ib Kennzeichen der Gruppe IIIa ausgeben musste und auch ausgegeben hat, war der Landkreis Saarlouis. Bei einem Landkreis mit damals 170.000 Einwohnern musste man wissen, dass die Gruppe I nicht ausreichen würde. Trotzdem hat man dem Landkreis ein dreibuchstabiges Unterscheidungszeichen zugeteilt. Dabei hätte es eine andere Möglichkeit gegeben: Der Landkreis Schleswig hätte statt des SL das SLW erhalten können. So wäre das SL für den Landkreis Saarlouis frei gewesen. Man hat es nicht gemacht. So hatte man den ersten Landkreis, der mit den Gruppen Ia und Ib nicht auskam. Hinzu kam, dass der Landkreis Saarlouis eine strikte Trennung nach Kategorien aufwies. So vergab man an die Pkws in der Gruppe Ia nur die Buchstaben von A bis N, von R bis U und Z, in der Gruppe Ib die Buchstabenpaare von AA bis NZ, RA bis UZ und YA bis ZZ. Danach wechselte man zur Gruppe IIIa und vergab die Buchstaben von A bis M, bis diese Einteilung aufgehoben wurde.
Der Landkreis Saarlouis wechselte etwa in der Zeit von 1965 bis 1967 zur Gruppe IIIa (nach meiner Schätzung). Für den Landkreis Ottweiler war dieser Wechsel nicht mehr nötig; denn am 1. Januar 1968 wurde das Unterscheidungszeichen NK für die Stadt Neunkirchen eingeführt. Somit gab es eine solche Entlastung, dass es dort bis zur saarländischen Gebietsreform keine Kennzeichen der Gruppe IIIa gab.
Der Landkreis Stade wechselte dann auch noch zur Gruppe IIIa, der nur wenig kleinere Landkreis Leer aber schon nicht mehr. Er vergab nach der Gruppe I Erkennungsnummern der Gruppe II.
Mit den Gebietsreformen in den westdeutschen Flächenländern war die Regelung, die Gruppe II zu überspringen, obsolet.
Fest steht: Wenn man aus der Sicht von 1956 die Vergabe der Gruppe IIIa an Verwaltungsbezirke mit dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen hätte vermeiden wollen, hätte man die Auswahl der Unterscheidungszeichen SLS, OTW, STD (war ja ein Sonderfall) und LER verhindern müssen. So war die Ausgabe vorprogrammiert.
Warum man statt des OTW nicht einfach OT gewählt hat, bleibt mir sowieso ein Rätsel. Aber ich muss da nicht alles verstehen. Da war so manches unlogisch. MfG Harry8 20:18, 7. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
1. Die Kennzeichen für SLS und STD sind immerhin beide erst nachträglich eingeführt worden; da könnte man schlichtweg Probleme gehabt haben, noch ein zweibuchstabiges zu finden, weil man eben nicht reserviert hatte. Die Geschichte mit dem illegal ausgegeben ST für STD spricht auch dafür.
2. Warum sollte man für dreibuchstabige Kürzel die Gruppe II sperren und die ebenso lange Reihungen (mehr als 7 Ziffern und Buchstaben) ergebende Gruppe IIIa nicht?
3. Ist eigentlich diese Verhandlung des Bundesrates bekannt? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/1956/Plenarprotokoll-154.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Auf S. 55 geht es los, besonders zu empfehlen sind die Seitenviertel 55C, 57A, 60A, 60B.
Von den Ostgebieten ist hier im Gegensatz zu "Mitteldeutschland" gar nicht die Rede. Jedenfalls eine sehr interessante Quelle! MfG Ememaef (Diskussion) 20:38, 7. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
@Ememaef: Du gibst nicht auf? Wie wäre es mal, wenn du dich mal an das Bundesarchiv Koblenz wendest. Die können dir unter der Nummer: B 108 10585 für die Variante von 1953 vieleicht weiterhelfen. ids --Thomas021071 (Diskussion) 22:16, 7. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
(BK)
zu 1.) Statt des SLS wäre eben SL möglich gewesen (Schleswig dann SLW) und statt des STD eben ST.
zu 2.) Wegen der Merkfähigkeit der Menschen. Fünf Buchstaben hintereinander sind eben schwierig. Und dann kommen noch drei Ziffern. Dabei vergisst man allerdings, dass die ersten drei Buchstaben ja eine Bedeutung haben. Man merkt sich AUR TC 695 ja als Aurich TC 695 (jedenfalls diejenigen, die das Unterscheidungszeichen kennen).
zu 3.) Das muss ich erst noch in Ruhe lesen. MfG Harry8 22:19, 7. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
zu 3.) Ich hab’s gelesen. Besondere Anmerkungen habe ich nicht. MfG Harry8 10:48, 8. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Die Diskussion setzen wie besser unter Diskussion:Entwürfe für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland fort. Ememaef (Diskussion) 15:33, 8. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Schönberg wurde Grevesmühlen[Quelltext bearbeiten]

Sollte bei Schönberg nicht besser mittels einer Fußnote darauf hingewiesen werden, daß der Kreis Schönberg 1950 zum Kreis Grevesmühlen wurde? In der Bundesrepublik erhielt er das Kennzeichen GVM--Frau Olga (Diskussion) 17:22, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]