Diskussion:Politikergehälter (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von Plani in Abschnitt bezüge.at
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es gibt keine Bundesratsabgeordneten. Die heißen Mitglieder des Bundesrates. Könnte man das vielleicht beibehalten? (nicht signierter Beitrag von 161.110.1.190 (Diskussion) 20:37, 15. Jul 2015 (CEST))

Müsste das Lemma nicht Politikergehalt (Österreich) lauten? Der Betrag für einen Nationalratsabgeordneten wird hier mit 8.160, hier mit 7418 und hier mit 8306 € angegeben. Eine Vereinheitlichung ist notwendig. Politikerbezug ist eine WL hierher. Ziel könnte aber auch Abgeordnetenentschädigung sein. Bzw. eigentlich fehlt ein Hauptartikel (oder eine BKL) Politikergehalt.--Karsten11 (Diskussion) 17:11, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


Hat jemand zufällig Informationen über die Situation der Politikergehälter im Bundesland Kärnten? Konnte keine Infos darüber finden. Vielen Dank! --77.117.96.217 01:23, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Die Bemessungsgrundlage liegt gegenwärtig (am 31. Mai 2017) bei 7 418,62 € (monatlicher Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates), das ist der im "Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001474) und im "Bundesbezügegesetz" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001475) festgeschriebene Betrag (siehe BezBegrBVG § 1, Z 1, resp. BBezG, 2. Abschnitt, § 2, Z 1 & Z 2), der ausschließlich (!!!) durch eine Novellierung vom Parlament in 2-Drittelmehrheit (Bezügebegrenzungsverfassungsgesetz = Verfassungsgesetz!) geändert werden kann.

Die (unter Einzelnachweise Nr. 2 angeführte und verlinkte) Kundmachung des Rechnungshofs ist nicht mehr als (NUR!) eine Kundmachung in Erfüllung seines verwaltungstechnischen Auftrags: Der Rechnungshof ist (u. a.) Kontrollorgan ohne (judikative, legislative oder exekutive) Gewalt, der ohne oder mit Auftrag (hier aufgrund einer Mitteilung des "Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" über Pensionsanpassungen, § 1 der Kundmachung) tätig werden kann, wofür er sich anderer Institutionen bedienen darf (hier der "Statistik Austria", § 1 der Kundmachung). Es wurde ein Anpassungsfaktor ermittelt (§ 2 der Kundmachung), der bisher durch keine Gesetzesänderung in den Bezügegesetzen öffentlicher Funktionäre umgesetzt wurde. Gültigkeit für die Ermittlung des Anpassungsfaktors hatten (für diese Kundmachung) das BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/2014 (§ 1 der Kundmachung) und die Änderung BGBl. I Nr. 65/2015 (§ 2 der Kundmachung), wie in obigen Links der Bundesgesetzesblätter zu sehen ist, mit dem GEGENWÄRTIG GÜLTIGEN Betrag (7 418,62 €) der Bemessungsgrundlage (siehe BezBegrBVG § 1, Z 1, resp. BBezG, 2. Abschnitt, § 2, Z 1 & Z 2). Kurz: Es wurde der Anpassungsfaktor vom Rechnungshof ermittelt, nicht die Bemessungsgrundlage vom Parlament geändert.

Die unter Einzelnachweise Nr. 3 angeführte Tabelle stellt die historische Entwicklung der Anpassungsfaktoren dar, nicht der Bezüge (wie im Begleittext des Einzelnachweises behauptet).

Mit anderen Worten: Vom Rechnungshof ermittelte Anpassungsfaktoren, sowie Kundmachungen vom Rechnungshof, haben keine unmittelbare Auswirkung auf Bezüge öffentlicher Funktionäre. Unmittelbare Auswirkung auf Bezüge öffentlicher Funktionäre hat eine Verfassungsgesetzesänderung mit 2-Drittelmehrheit (die anschließend als Bundesgesetzblatt in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht wird).

Zahlen für 2018 falsch?[Quelltext bearbeiten]

Für 2018 wurde die Erhöhung für die höheren Bezüge ausgesetzt. Meines Wissens nach sind also die Zahlen für 2018 hier unrichtig. Siehe 3. Absatz hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2017/PK1187/

bezüge.at[Quelltext bearbeiten]

Als Quelle ist bezüge.at angegeben. In dieser Quelle wird Kickl als Bundespräsident geführt. Diese Information ist falsch. Die Quelle schlichtweg nicht vertrauenswürdig. (nicht signierter Beitrag von Lena11111111111 (Diskussion | Beiträge) 10:26, 23. Apr. 2024)

Danke für den Hinweis. Ich habe die Verlinkung auf die private Internetseite jetzt aufgrund dieser offenkundigen Fehler entfernt. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:29, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
An dieser Stelle noch der Hinweis an Benutzer:Leon Fellner, der möglicherweise aufgrund des ähnlichen Namens den Betreiber der genannten Website kennen und diesen auf die Fehler aufmerksam machen könnte. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:31, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten