Diskussion:Politisches System der Bundesrepublik Deutschland/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schaubild

Der Pfeil vom Bundestag zu den Bundesministern ist falsch, da diese vom Bundeskanzler/von der Bundeskanzlerin bestimmt werden und nicht vom Bundestag gewählt werden. (nicht signierter Beitrag von 84.131.201.148 (Diskussion | Beiträge) 16:33, 9. Apr. 2010 (CEST))

ist in dem schaubild nicht ein fehler? die farbigen pfeile, die vom landtag ausgehen (das sollte uebrigens besser laenderparlamente heissen, sind ja auch mehrere), muessen doch jeweils miteinander vertauscht werden. denn die bundesversammlung wird von den laenderparlamenten nicht gewaehlt, sondern dahin werden personen entsendet. auch wird der ministerpraesident nicht entsendet, sondern gewaehlt. darueber hinaus sollte da nicht nur der ministerpraesident stehen, sondern auch die landesregierungen.

Sollten bei dem Schaubild die "Prioritäten" nicht besser verschoben werden? Ganz oben müssten die "Entscheider"/"Bestimmer" stehen, die die Gesetze beschließen. Danach kommen die "Ausführer", deren Leiter die jeweiligen Minister der jeweiligen Verwaltungsteile sind, von denen der Ministerpräsident/"Premierminister"/Bundeskanzler eine leicht herausgestellte Position hat. Die "Kontrolleure" laufen nebenbei, da sie eine überprüfende Funktion haben. Der Bundespräsident müsste auch nebenher laufen, da er nichts entscheidet, nichts ausführt und eine kleinere Kontrollfunktion hat.--95.119.39.36 18:23, 3. Okt. 2015 (CEST)

Falscher Begriff "Bundesländer"

Der Begriff "Bundesländer" ist falsch und müsste korrekt durch "Länder" ersetzt werden. Die Erklärung kann man im Artikel Bundesland (Deutschland) nachlesen.

Ich bin ich dafür, dass man alle "Bundesländer" durch "Länder" ersetzt. Da im ersten Abschnitt des Artikels das Bundesstaatsprinzip erläutert wird, gäbe es auch keine Verständnisprobleme. Evtl. kann man ja noch einen Hinweis einfügen, dass es die umgangssprachliche Bezeichnung "Bundesländer" gibt. --Eurostarter 02:31, 11. Okt. 2006 (CEST)

Nicht nötig, die Halb- und Fehlinformationen standen im Artikel Bundesland (Deutschland), ich habe das jetzt korrigiert. --C.Löser Diskussion 07:54, 11. Okt. 2006 (CEST)

Eigenartig. PD Gerd Strohmeier betont in seinen Vorlesungen immer, dass der Begriff Bundesländer falsch ist, und Deutschland aus Ländern besteht. Allerdings kann man auf den Seiten der Bundesregierung und den einschlägigen Quellen von der Bundeszentrale für politische Bildung auch gelegentlich Bundesländer lesen, wenngleich überwiegend von Ländern gesprochen wird. Anscheinend ist die Unterscheidung nur formeller Natur.. --Eurostarter 16:49, 11. Okt. 2006 (CEST)

Das Grundgesetz spricht z.B. in Art. 28 nur von Ländern, ebenso die Verfassungen der Länder, die in der Regel die Feststellung treffen, das jeweilige Land sei eben ein "Land" der Bundesrepublik Deutschland. Somit dürfte klar sein, dass "Land" juristisch wie auch politologisch die korrekte Bezeichnung ist.--Dirkpetsch 23:13, 11. Okt. 2006 (CEST)
Warum es besser ist von Bundesländern zu sprechen habe ich in der Einleitung zu Bundesland (Deutschland) geschrieben. Das gilt um so mehr, als dies ist die deutschsprachige, aber eben keine deutsche Wikipedia ist. Gruß --C.Löser Diskussion 23:19, 11. Okt. 2006 (CEST)
Wenn Du hier staatsrechtlich argumentieren willst, dann solltest Du aber auch staatsrechtlichen Quellen folgen. Was könnte staatsrechtlicher sein als das Grundgesetz? Im Übrigen ist Deine Argumentation mit dem impliziten Verweis auf das Völkerrecht nicht stichhaltig. Völkerrechtlich wird nicht von Ländern als Völkerrechtssubjekten gesprochen sondern von Staaten. Die Abgrenzung von Bundesländern zu Ländern wäre danach lediglich auf den Sprachgebrauch bezogen. Wikipedia ist aber ein Lexikon und sollte sich schon auf wissenschaftlich fundierte Definitionen stützen. Darüberhinaus gibt es im deutschsprachigen Raum ausser in Deutschland nur noch in Österreich eine Gliederung des Gesamtstaates in Länder. Auch die österreichische Verfassung spricht aber von "Ländern", nicht von Bundesländern (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesland_%28%C3%96sterreich%29). Dein Hinweis auf die nur deutschsprachige, nicht aber deutsche Wikipedia geht also ebenfalls ins Leere. Tut mir leid, aber so sind nun mal die Fakten. Gruß!--Dirkpetsch 13:02, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe nicht staatsrechtlich argumentiert. Ich habe im Gegenteil gerade gesagt, dass man nicht der verengten nationalen Begrifflichkeit folgen sollte, sondern den im Hinblick auf die fehlende vökerrechtliche Souveränität viel passenderen Begriff "Bundesland" nehmen sollte. Natürlich sollte sich die WP auf die wissenschaftlich beste Begrifflichkeit stützen. Und das ist wie gezeigt "Bundesland". Gruß --C.Löser Diskussion 13:31, 12. Okt. 2006 (CEST)
Wo steht das? Quelle? --Dirkpetsch 13:37, 12. Okt. 2006 (CEST)
Das kann ich dir aus Erfahrung sagen. Ich beschäftige mich ständig mit solchen Themen (Staatsrecht, Staatslehre, Staatstheorie, Verfassungsgeschichte). --C.Löser Diskussion 13:43, 12. Okt. 2006 (CEST)
Nichts gegen Deine Lebenserfahrung aber das ist wirklich etwas dünn und arrogant. Ich als Politologe sage Dir mit Hinweis auf die genannten Quellen, das Dich Deine Erfahrung leider trügt.--Dirkpetsch 14:03, 12. Okt. 2006 (CEST)
Dazu kommt ja noch, dass sich die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland selbst als Länder bezeichen. So steht in der NRW-Verfassung, dass Nordrhein-Westfalen ein Land ist. Bekannter ist, dass sich das ehemalige Groß-Berlin heute als das "Land Berlin" bezeichnet. Auch in der Präambel des Grundgesetzes ist der Satz "Die Deutschen in den Ländern ..." zu finden, was die These stützt, dass es keine Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sondern Länder als Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland gibt. Interessant wäre hier auch die - wenn auch nur theoretische - Frage ob ein Bundesland aus dem deutschen Gesamtstaat austreten kann oder nicht. Ich bin mir von meinem eigenen Judiz sicher, dass ein Bundesland als nicht-orginäre Gebietskörperschaft dieses nicht kann, ein Land als originäres Völkerrechtssubjekt schon. Ich hoffe bei dem Streit geholfen zu haben. MfG --Willicher 14:12, 12. Okt. 2006 (CEST)
@Dirkpetsch: welche Quellen? Die staatsrechtlichen? Die gehen doch wie gezeigt von einem zu engen Blickfeld aus.
@Willicher: aber das sind ja alles nur staatsrechtliche Quellen. Wenn man aber nun mit Gliedstaaten von Bundesländern und Staatenbünden usw. hantiert, man also die Entitäten von einem umfassenderen Standpunkt aus betrachtet muss man doch letzten Endes zugeben, dass a) "Bundesland" nicht falsch ist, und b) "Bundesland" genauer/eindeutiger ist als "Land". Gruß --C.Löser Diskussion 14:23, 12. Okt. 2006 (CEST)
Viel eher würde mich interessieren, welchen Grund es geben sollte, sich auf die enge staatsrechtliche Sichtweise zu beschränken. Selbst wenn wir eine rein bundesrepublikanische WP wären gäbe es soweit ich sehe keinen ersichtlichen Grund dafür. --C.Löser Diskussion 14:26, 12. Okt. 2006 (CEST)
"Gezeigt" hast du leider gar nichts, lediglich postuliert hast du in einem fort. Die staatsrechtliche Sicht ist für einen staatsrechtlichen Begriff in einem Lexikon nun mal maßgeblich. Die politikwissenschaftlich-staatstheoretische und auch komparative Sicht deckt sich im Ergebnis hier aber mit der staatsrechtlichen. Was ist also dein Problem? Solange du nicht mit überprüfbaren Fakten und Quellen argumentieren kannst, ist deine Meinung eben nur eine Meinung, die kannst du ja haben, sie hat aber nur bedingten lexikalischen Wert, sorry.--Dirkpetsch 14:40, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich verstehe ja was du meinst, und ich habe nie behauptet "Länder" wäre falsch. Aber mal ein Beispiel: Klaus Stern heißt Klaus Stern. Klaus Stern auch. Und deswegen ist der eine in der WP unter Klaus Stern (Rechtswissenschaftler) zu finden, der andere unter Klaus Stern (Dokumentarfilmer). Niemand hat bestritten, dass sie Klaus Stern heißen. Trotzdem sind die aktuellen Lemmata genauer. Das Beispiel hinkt natürlich, verdeutlicht aber was ich meine. Bei Bundesland weiß man was gemeint ist. Bei Land eben nicht. Und weil "Bundesland" ebensowenig falsch ist wie "Land", nur eben genauer, liegt es doch auf der Hand die genauere Bezeichnung zu wählen, gerade auch weil wir eine Enzyklopädie sind. --C.Löser Diskussion 15:30, 12. Okt. 2006 (CEST)
Nee nee nee, Bundesländer ist nicht genauer als Länder, umgekehrt ist es richtig. Was spricht den dagegen, schlicht einen redirect von Bundesländer auf Länder zu setzen, damit wären dann die 16 bundesdeutschen und 9 österreichischen gemeint und fertig. Meinetwegen kann dann in einem einleitenden Satz auch noch erklärt werden, weshalb der redirect gesetzt wurde.--Dirkpetsch 15:37, 12. Okt. 2006 (CEST)
So ein Pech, der redirect ist ja schon da, aber das ändert nichts an den Fakten.--Dirkpetsch 15:40, 12. Okt. 2006 (CEST)
Okay, Hauptartikel unter dem Lemma "Länder" mit redir von "Bundesländer", damit kann ich mich anfreunden. Aber bitte nicht wie die Axt im Walde jetzt in jedem Artikel Bundesland durch Land ersetzen wie beim letzten Mal (du warst es wohl nicht, aber ich sags an dieser Stelle mal für alle Mitlesenden). Dort wo es tatsächlich um die staatsrechtliche Bezeichung geht ist auch das okay, aber in Artikeln, in denen gerade zur Herausstellung eines Unterschieds von "Bundesland" und "Bundesländern" die Rede ist bitte auch so stehenlassen. --C.Löser Diskussion 15:57, 12. Okt. 2006 (CEST)

Widerstandsrecht

"Mit den Notstandsgesetzen wurde in Art. 20 Abs. 4 GG als Ultima Ratio noch ein Widerstandsrecht der Bevölkerung »gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen« eingeführt" - an dieser Stelle erweckt die verkürzte Zitierung des Artikels 20 (4) den Eindruck, in der Bundesrepublik könne jeder auf die Straße gehen und Widerstand leisten, nur weil er glaubt, jemand wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen bzw. einfach weil irgendwo verlautbart wurde, es wäre so. Dem Ganzen wurde jedoch (selbstverständlich) ein Riegel vorgeschoben durch die darauffolgende Formulierung "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" - sonst wäre es ja nicht die ultima ratio. Ich finde, dies sollte der Klarheit halber im Artikel erwähnt werden. Xiton 20:54, 14. Mär. 2007 (CET)

Weblinks

Staatsaufbau als Schaubild Link mal hierher verschoben, da vieles auf der Seite nicht geht und nix von einem Schaubild zu sehen ist. 22:32, 3. Apr. 2007 (CEST)

Europäische Integration

Zum politischen System gehört unbedingt die Einbindung in den Europäischen Gesetzgebungsprozess, vor allem wegen des jüngsten Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes, aber auch wegen des Vertrages von Lissabon, der nun in Kraft tritt. Schlage vor, hier einen Absatz einzufügen. --Ngowatchtransparent 11:26, 4. Nov. 2009 (CET)

So, ich habe mal einige Hinweise ergänzt, auf welche Weise das deutsche politische System in dasjenige der EU eingebunden ist.--El Duende 13:52, 23. Mai 2011 (CEST)

Beschriftung im Schaubild ("geborene" Mitglieder)

Der rot gestrichelte Pfeil von Bundestag zu Bundesversammlung ist mit "geb"orene Mitglieder" beschriftet, muss wohl gekorene Mitglieder heißen. (nicht signierter Beitrag von 84.133.253.106 (Diskussion) 18:01, 28. Jul 2010 (CEST))

"Geboren" ist in diesem Fall richtig und heißt, dass alle Bundestagsmitglieder automatisch Mitglieder der Bundesversammlung sind und eben nicht gewählt ("gekoren") werden müssen. --TnPedia 13:03, 26. Jun. 2011 (CEST)
TnPedia ist zuzustimmen; wieso es mittlerweile geändert wurde, weiß ich nicht. So wie es jetzt im Schaubild steht, ist es definitiv falsch. Die Bundestagsmitglieder sind keine „gekorenen“ Mitglieder der Bundesversammlung, sondern Mitglieder von Amts wegen. „Gekoren“ und „gewählt“ sind insoweit synonym. Das jetztige „gekorene Mitglieder“ in Bezug auf die MdBs muss also in „geborene Mitglieder“ oder „Mitglieder von Amts wegen“ geändert werden. --FeinerMaxDisk·Bew 13:23, 8. Jun. 2012 (CEST)

sollte es nicht "auserkoren" heißen (früher sollte es "die Kür/Wahl, gekürt" gewesen sein); ein Bildtitel wäre schön; eine Entscheidung wie komplex das Bild sein soll (sonst muß man auch die kommunale Ebenen einbeziehen; Übersichtlichkeit)--Smiles :( :\ :o :() (Diskussion) 22:46, 3. Okt. 2015 (CEST)

Korrigierte Version des Schaubilds

Hallo, ich habe eine korrigierte Version des Schaubilds der Grafik Politisches Systems Deutschlands hochgeladen, kann es aber aufgrund meines noch "zu neuen" Accounts nicht ersetzen. Könnte das für mich jemand nach Sichtung erledigen? Folgende zwei Dinge habe ich geändert: Die Bundesminister werden nicht vom Bundestag gewählt, sondern auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (also kein direkter Pfeil vom Bundestag auf die Minister; der Fehler hat sich in der 5. Version dieser Datei eingeschlichen). Außerdem: 'gekorene' Mitglieder durch 'gewählte' ersetzt (allgemein verständlicher). -- TnPedia 13:12, 26. Jun. 2011 (CEST)

Ist mir gerade auch aufgefallen, das mit der angeblichen Wahl der Bundesminister. Gut, dass da schon Abhilfe geschaffen wurde. Muss aber auf jeden Fall eingebunden werden. --FeinerMaxDisk·Bew 22:36, 23. Jul. 2011 (CEST)
Ich verstehe nicht ganz, worin das Problem beim Ersetzen lag; der Artikel ist doch nicht gesperrt und kann damit von jedem geändert werden, egal, wie neu oder alt der Account ist. Habs jetzt jedenfalls mal nachgeholt.--El Duende 09:16, 24. Jul. 2011 (CEST)
Danke, weiß auch nicht, warum das nicht funktioniert hat. --TnPedia 13:05, 27. Jul. 2011 (CEST)
Da ist noch ein kleiner Fehler drin: In einigen Bundesländern ist das Wählen schon ab 16 möglich, somit ist de facto der rechte Pfeil unten falsch. --Der Buckesfelder - Benutzer - Diskussion - Bewertung 20:33, 28. Jul. 2011 (CEST)
Wo ist eigentlich das Problem mit der Begriffswahl? Der Begriff „gekorene Mitglieder“ ist fachlich korrekt; man braucht dafür nur mal in ein politikwissenschaftliches Lehrbuch schauen. --Benatrevqre …?! 16:23, 6. Aug. 2011 (CEST)

Hallo, der letzte "Satz" von Punkt 3 in der Grafik: "Bundestags Mitglieder der Bundesversammlung." muss überarbeitet oder gelöscht werden, da er in der aktuellen Form sinnlos ist. -- Real jago (Diskussion) 14:39, 15. Mai 2012 (CEST)

Fußnote 3 bedarf in der Tat einer Überarbeitung. Der letzte Satz hängt in der Luft und so wie der erste Satz derzeit formuliert ist, könnte man annehmen, die Bundestagsmitglieder seien auch von den Landesparlamenten gewählte Vertreter. Mein Vorschlag wäre den jetzigen Text durch den Satz „Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden“ zu ersetzen. Der Hinweis auf das Nichterfordernis der Parlamentszugehörigkeit der gewählten Mitglieder kann aus Klarstellungsgründen beibehalten werden. --FeinerMaxDisk·Bew 13:43, 8. Jun. 2012 (CEST)

Bild ersetzt

Heute morgen wurde in der Einleitung das Bild Datei:Politisches System des Bundes und der Länder in Deutschland neu.svg durch Datei:Politisches System Deutschlands.png ersetzt. Ich halte das für einen Fehler. Dieser Edit soll nur als Info dienen. Diskutiert wird es in Diskussion:Deutschland#Grafik bitte Löschen weil im Artikel Deutschland das gl. Bild ersetzt wurde. -- 84.59.78.28 16:06, 13. Okt. 2012 (CEST)

Blödsinn. Antwort siehe dort. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 17:49, 13. Okt. 2012 (CEST)

erledigtErledigt, siehe: Datei:Politisches System Deutschlands neu.svg. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 20:17, 13. Okt. 2012 (CEST)

Bundespräsident - Teil der Exekutive?

Im Unterabschnitt über den Bundespräsidenten steht:

Innerhalb des politischen Systems wird der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet

Der Unterabschnitt (3.3.1) steht allerdings innerhalb des Exekutive-Abschnittes (3.1). Wäre der Bundespräsident besser in einem neuen, eigenen Abschnitt 3.2 aufgehoben, nach dem Grundgesetz, aber vor den drei Gewalten? --Piramidon (Diskussion) 15:10, 26. Feb. 2015 (CET)

Ja, völlig richtig. Habe das umgesetzt. - Okin (Diskussion) 13:05, 2. Mär. 2015 (CET)

erledigtErledigt

Bundespräsident Teil der Exekutive?

Aktuell steht im Artikel: "Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sind die Verfassungsorgane Bundesversammlung und Bundespräsident nur mit geringer Machtfülle ausgestattet und nicht einer der drei Staatsgewalten zuzuordnen." In der Grafik am Anfang des Artikels wird der Präsident aber blau eingefärbt, also zur Exekutive gerechnet.--109.91.84.6 09:16, 4. Okt. 2015 (CEST) Nachtrag: Ich sehe erst jetzt den vorigen Abschnitt. Der ist aber schon etwas älter. Und der Widerspruch existiert für mich immer noch.--109.91.84.6 09:18, 4. Okt. 2015 (CEST)

Drittstimme /Neinstimme /Petitionsvorschlag

Hätte der Wähler die Möglichkeit bei Land / Bundestagswahlen auf einer dritten Liste auf der alle teilnehmenden Parteien gelistet sind, eine Neinstimme abzugeben und damit eine Partei abzulehnen, hätte das positive Verwerfungen zur Folge. z.b. Die Stimmgewalt.des einzelnen Wählers würde sich deutlich erhöhen. Die Kräfteverhältnisse in Land / Bundestag würde sich deutlicher abzeichnen. Es hätte die NPD in Sachsens Landtag nie gegeben. Damit hätte sich das Thema NPD Verbot allein durch den Wähler von selbst erledigt. Die Zusammensetzung im Berliner Landtag sähe heute sicherlich im Sinne des Berliners anders aus.Würde man eine Volksbefragung zwecks der Einführung einer Neinstimme durchführen. wäre das Ergebnis sicher ein überwältigendes Pro. Ist an dieser Idee irgendein Haken? Wenn nicht, dann sollte man die Sache ins Rollen bringen. Das würde eine riesige Diskussion ( Welle ) auslösen August july (Diskussion) 17:06, 28. Sep. 2016 (CEST)

Toter Link

Der Link zu "Manfred G. Schmidt (Hrsg.): Das politische System Deutschlands. Bonn 2011. (Zu beziehen über die bpb)" ist tot. (nicht signierter Beitrag von 85.93.211.91 (Diskussion) 14:09, 20. Okt. 2016 (CEST))

Gebe hier den einen oder anderen Recht, der Aufbau mit den Pfeilen, ist Tatsächlich zum Teil falsch, schon mit der Abstufung.

Besser, auch wenn noch so ein Teil fehlt, ist die Pyramide, wohlgemerkt haben die Länder keinen Extra Bundesrat ( Ausschuss ), es ist der Bundesrat.

Wo auch die Abteilung, des jeweiligen Ministeriums, mit über die Eingebung der Gesetzte berät, hierzu auch Petitionen eingereicht werden können, was dann später im Bundestag abgestimmt wird.

Allerdings ist bei einer Flächendeckenden Entscheidung, die Änderung bei dem Bundesgerichtshof ( BGH ), welches die Exekutive ist, einzureichen, hierbei die Herrschaften mit der roten Robbe, vielleicht für die eine oder andere Partei auch Person schon Entscheidungen "abgeschmettert" haben.

Sollte Hier dann eine Gesetzesänderung oder auch Neuaufstellung "durchkommen", was aus etwaigen Gründen nicht selbstverständlich ist, Geben als Letzteres, welche dann auch zu Exekutive gehören, der Bundespräsident, Bundeskanzler auch der Bundesminister seine Letzte Unterschrift drunter.

Ministerium, Amt, Behörde, Anstalt, Agentur

Haben wir eigentlich einen Oberartikel, der im einzelnen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Topoi Bundesministerium, Bundesamt, Bundesbehörde, Bundesanstalt und Bundesagentur auseinanderklamüsert? So etwa mit Funktionsgliederung: "Ein Ministerium wird gegründet, wenn/um...ein Amt wird gegründet, wenn/um...eine Behörde...eine Anstalt...", usw. --79.242.203.134 09:43, 29. Sep. 2017 (CEST)

Ab wann es sich in Deutschland Ministerium Oder nur Behörde, mit dem jeweiligen Zusatz, Beispiel Verkehr, Justiz etc. nennt, ist von der Einwohnerzahl und nicht von den Finanzen Abhängig.

Denn kleinen aber Feinen Unterschied, kann man schon zwischen den Bundesländern, Hamburg und Schleswig Holstein erkennen, die sind zwar weitläufiger dort oben, haben aber auch nicht sonderlich vielmehr Einwohner.

Wohlgemerkt, kann sich so eine Behörde auch Zusammenschließen, bzw. Diese wird aufgelöst, das wiederum ist eine Frage, welche dann nach den Wahlen "beantwortet" wird.

Anstalten wiederum, bekommen Ihr Geld meist "eingeteilt", meist werden hier auch keine sonderlichen Entscheidungen getroffen.

Ins Detail, das entstehen eines Ministerium/ Behörde, ist ebenso davon abhängig, Beispiel im Bauwesen wie viel gemeldete Einwohner es benötigen, das gleich beim Sport anhand der Mitgliederzahl.

Dieser Gegensatz Bundesebene-Länderebene ist doch ziemlich am Thema vorbei, wenn doch ausdrücklich von Bundesbehörde die Rede ist. --79.242.203.134 16:34, 5. Okt. 2017 (CEST)

Ist es nicht, nur hier scheint schon im Grundsatz des Politischen, jemand nicht sonderlich Informiert zu sein, man könnte noch ein Stück zurück auf Kreisebene gehen.

Wobei es im Grundsatz, schon bei den Parteien selber anfängt, ab wann Diese eine Fraktion gründen kann etc., hierzu Toi Toi die Zeit der Diktatur vorbei ist weshalb es sich Bundesrepublik nennt was eine Frage der Geschichte ist und es entsprechende Abschnitte der Behörden gibt.

Anmerkungen zu Abschnitt Theorie und Praxis – Kritik und Dysfunktionalität

Die Nennung Theorie und Praxis in der Überschrift ist eine Null-Angabe, denn es gibt immer Theorie und Praxis (nicht nur) im politischen System. Hier wird aber vorweggenommen, dass die Praxis von der Theorie abweicht, das ist streng genommen POV. Kritik und Dysfunktionalität. Warum ist das mit und verbunden? Kritik ja, aber Dysfunktionalität?. Das ist auch POV und Vorwegnahme. Es folgen Aussagen, die nicht belegt sind (oder sind das abgeleitete Erkenntnisse aus den diversen im Lit-Verz. genannten Aufsätzen von Werner Patzelt?)

Anzahl der Länder
Die räumliche Verteilung der Länder ist sehr unausgeglichen.

Ja das ist so, aber es klingt so, als sei das per se schlecht. Die Länder haben historischen Ursprung und es ist weder ein "Natur"gesetz noch fordert das Grundgesetz, dass die Länder gleich verteilt sein müssen.

Sie reicht von Flächenländern mit mehreren Millionen Einwohnern bis zu Stadtstaaten.

Das klingt so, als seien die Stadtstaaten nur kleine Klitschen. Berlin hat ca. 3,5 Mio Ew., Hamburg ca. 1,5 Mio Ew.; aber gut, Bremen hat nur 0,5 Mio Ew.

Die Entscheidungsfindung im Bundesrat als wichtiger Teil des Föderalismus ist im Laufe der Zeit schwieriger geworden.

Bitte belegen! Und selbst wenn sie schwieriger geworden ist, muss das ja nicht was schlechtes, also dysfunktionales sein.

Es sind zurzeit 16 Länder.

Das ist korrekt. Wenn die Aussage als Kritik gemeint ist (siehe Überschrift), dann bitte auch belegen, was daran kritisch (oder zu kritisieren) ist. (Und wenn es im Unterabschnitt Anzahl der Länder um die Anzahl geht, sollte die Aussage am Anfang (und nicht am Ende) stehen.)

Parteienstaat

Was soll der Begriff Parteienstaat sagen? Deutschland ist kein Parteienstaat. Die Parteien tragen lt. Grundgesetz zur pol. Willensbildung bei.

Sinkende Mitgliederzahlen und Wahlbeteiligungen wirken sich jedoch negativ auf die Legitimität der „Volksparteien“ aus und schwächen das politische System insgesamt.

Das ist eine Pauschalaussage. Hier ist Differenzierung notwendig. Als z.B. Martin Schulz Vors. der SPD wurde, stieg die Mitgliederzahl signifikant an. Und bei der BTW stieg die Wahlbeteiligung von 71,5% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2017.

Presse

In dem Unterabschnitt ist auch alles unbelegt; genausogut könnte man hier von jeder Aussage glatt das Gegenteil behaupten. "Die Rolle von Massenmedien als Vierte Gewalt wurde im Grundgesetz nicht vorgesehen." Das legt nahe, dass es gar nicht so abwegig wäre, dass die Massenmedien als vierte Gewalt im Grundgesetz verankert hätten werden können, es aus nicht näher genannten Gründen aber nicht erfolgte. Und: WP beschreibt nicht, was nicht ist.

Fazit:

Der Abschnitt Theorie und Praxis – Kritik und Dysfunktionalität (insbesondere schon mit dieser tendenziösen Überschrift) ist an keiner Stelle belegt und sollte anstelle von Pauschalierungen differenzierte Aussagen enthalten. Ich setze den Überarbeiten-Baustein. --Voluntario (Diskussion) 21:57, 9. Okt. 2017 (CEST)

Korrektur

Folgender Satz aus dem Kapitel === Legislative der Bundesebene: Bundestag und Bundesrat === ist falsch: Die Bundesrepublik ist aber kein Zwei-Kammer-System, wie die USA oder Großbritannien, da nur der Bundestag direkt vom Volk gewählt wird.

1. Ist der Terminus Zwei-Kammer-System nicht davon abhängig, ob beide Kammern direkt durch das Volk legitimiert sind

2. Wird das Oberhaus in Großbritannien nicht gewählt

(nicht signierter Beitrag von Mathias B. (Diskussion | Beiträge) 22:15, 16. Jun. 2007 (CET))

Aufruf

Hallo, der Artikel könnte irgendwann mal der zentrale Wegweiser durch das extrem verwirrende System der Politik in Deutschland werden. Die Aufgabe ist nicht ganz einfach da hier rechtliche und politische Probleme sich überschneiden. Hinzu kömmt das Konzept des Föderalismus und die Forderung möglichst kurz und einfach zu beschreiben wer wichtig ist, wie er Einfluss nimmt und warum das alles so kompliziert ist. Wer also Vörschläge hat her damit, noch besser natürlich wenn er einfach den Artikel in seinem Sinn umschreibt. Ober auch die Einzelartikle zu den Organen so verbessern, so das man weniger über die Politik dahinter schreiben muss. Dann kann man diesen Artikel etwas kürzen. Ich bin für Hilfe Hilfe Dankbar. Claus Miczka 21:10, 4. Apr. 2004 (CEST)

Grundsätzliche Kritik

Der Artikel geht m.E. nicht von den Bedürfnissen der Leser aus. Was ein Artikel 'Polit. System D'lds' hauptsächlich leisten sollte, ist, einen Überblick zu geben, wie die Dinge miteinander zusammenhängen - und zwar sowohl von der Verfassung her wie der Wirklichkeit her -, damit auch und gerade Uninteressierte ein Aha-Erlebnis haben. Und das leistet er in derzeitiger Form definitiv nicht. Interpretix 20:32, 3. Apr. 2004 (CEST)

Vorschlag für eine bessere Gliederung/Struktur:

1 Grundsätze
1.1 Demokratie
1.2 Bundesstaat
1.3 Gewaltenteilung
1.4 Rechtsstaat
1.5 Sozialstaat
2 Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland
3 Die Bundesebene
3.1 Staatsoberhaupt
3.2 Bundesregierung
3.2.1 Bundeskanzler
3.2.2 Bundesministerien
3.3 Parlament
3.3.1 Bundestag
3.3.2 Bundesrat
3.3.3 Gesetzgebungsprozess
3.4. Rechtsprechung
3.4.1 Bundesverfassungsgericht (BVG)
3.4.2 Bundesgerichte
4 Landesebene
4.1 Landesregierungen
4.1.1 Ministerpräsident
4.2 Landesparlamente
4.3 Rechtsprechung
5 Kommunale Selbstverwaltung
6 Rolle der Parteien
7 Rolle der Bürger

oder so :-) Grundsätzlich bin ich der Meinung, Teile der Informationen und der Energie, die bisher in diesen Artikel geflossen sind, wären besser aufgehoben in den jeweiligen Hauptartikeln [GG, BK, BReg, BT, BVerfG usw.], so dass diese korrekt und vollständig sind, und hier sollten dann nur prägnante Zusammenfassungen sein (ähnlich wie bei Länderartikeln).

Kommentare? Interpretix 20:32, 3. Apr. 2004 (CEST)

Gerne, danke das du auch was ergänzt hast was dir wichtig war. Beginne doch einfach mal mit einem Abschnitt der dir fehlt. Oder Ergänze Informationen die dir in den Organartikeln fehlen aus diesem Artikel. Wenn das ganze nicht vollständig ist oder sonst was jemand nicht passt wird er es schon wieder ändern, schliesslich sind wir hier in einer Wiki. Die Punkte unter Grundsätzliches find ich gut. Claus Miczka 21:10, 4. Apr. 2004 (CEST

Mir ist nicht ganz klar, was mit dem Begriff Machtzentren (Absatz Wahlen) gemeint ist. Meint man damit den Bundesrat und Bundestag, Länder und Kommunen, EU? Bitte um Klärung. -- Daniel B 13:36, 11. Apr. 2004 (CEST)

Kommentar von Martin:

Der Artikle ist gut, vielleicht noch ein paar mehr Schaubilder? (nicht signierter Beitrag von 80.171.54.48 (Diskussion) 22:08, 11. Apr. 2005 (CEST))

Schaubild

Wenn jemand mal Zeit hat wäre es schön, wenn wir mal so ein schönes Schaubild mit den Positionen der Organe bekommen würde. Bsp.: Beispiel für Weimarer Republik--G (nicht signierter Beitrag von *g (Diskussion | Beiträge) 23:20, 4. Jun. 2004 (CEST))

Hallo, ich habe eine entsprechende Animation auf der Homepage der Bundesregierung unter Media:http://www.bundesregierung.de/pureHtml-,413.437369/Entstehung-der-Bundesregierung.htm gefunden, habe aber keine Ahnung ob man das in den Artikel einbauen darf (Urheberrecht). (nicht signierter Beitrag von 80.184.185.219 (Diskussion) 20:07, 12. Aug. 2005 (CEST))
Ich bin ziemlich sicher, dass wir das nicht hernehmen dürfen.--G 20:24, 12. Aug. 2005 (CEST)

Trollbot (→Bundesministerium - Aktiviert. Wie hoch ist die Zahl im Moment? Und wie kann die Regierung bestimmen, wer sie ist?)

Trollbot (→Bundesministerium - Aktiviert. Wie hoch ist die Zahl im Moment? Und wie kann die Regierung bestimmen, wer sie ist?)

Wo er recht hat, hat er recht. --Wangen 21:53, 29. Dez. 2005 (CET)

korrigiert.--G 15:10, 30. Dez. 2005 (CET)

Klagen - nur jur. Personen =?

Im Teil 2.5: Judicative steht es, dass nur juristishte Personen sich vor Gericht beklagen können. Ist das wirklich so, dass natürliche Personen kein Recht darauf haben?--Phips 23:37, 9. Jul. 2006 (CEST)

Nein, das war natürlich völliger Unsinn. Auch natürliche Personen können Klage einreichen. Danke für den Hinweis. Gruß --C.Löser Diskussion 09:23, 10. Jul. 2006 (CEST)

erledigtErledigt

Judikative auf Bundesebene

Hallo Leute, ich meine bei "Das Regierungssystem der Bundesebene" müsste in der Judikative des Bundes noch "Oberlandesgerichte als Unterste Bundesgerichte" oder so ähnlich rein. MfG --Willicher 00:10, 10. Aug. 2006 (CEST)