Diskussion:Privatkredit

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Abgrenzung gewerblich
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Deutschland vs Rest der Welt[Quelltext bearbeiten]

Betrifft DEFINITION. Also ausserhalb von Deutschland wird Privatkredit überall ganz anders definiert als im Artikel; eigentlich genau umgekehrt. Da geht man nicht vom GEBER vom Darlehen aus, sondern vom NEHMER. Der Nehmer muss ein Privater sein, das ist alles. Anders sieht das auch kein fremdsprachiges Wörterbuch, nicht der LEO, ja nicht einmal der grosse PONS, wo doch in Deutschland erscheint. Der hat zB im Englischen für Privatkredit nur eine einzige Bedeutung: Consumer loan.
Ist schon eine Schande, wie man sich vom Ausland heute beeinflussen lässt. Zum Glück gibt es die Deutsche Wikipedia, wo noch an den wahren Werten festhält und sich nicht von Schweizern oder Österreichern dreinreden lässt, was Deutsch ist, und schon gar nicht von Deutschen im Ausland. Wichtig ist nur, was die Deutschen in Deutschland sagen. Und bei denen ist Privatkredit scheints ein Darlehensvertrag zwischen zwei Privatleuten. So stehts in der Deutschen Wikipedia. Also ist es auch so. Sonst würde es ja nicht in der Deutschen Wikipedia stehen, oder?--BZ 10:33, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Betrifft BERICHTIGUNG. Da habe ich also schwer daneben gehauen. Ein Bekannter von mir aus dem Allgäu hat mir ein Mail geschickt. Es stimme gar nicht, was ich den Deutschen da angehängt hätte; das seien gar nicht die Deutschen, sondern nur die Deutsche WP; die Deutschen würden unter Privatkredit genau das gleiche verstehen wie der Rest der Welt: Ein Privatkredit ist ein Konsumkredit, der einer natürlichen Person zu konsumtiven Zwecken, d.h. nicht für berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gewährt wird. Kleinkredit, Barkredit, persönliches Darlehen werden als synonyme Begriffe verwendet. So stünde es im Boemle und so ähnlich auch in allen anderen einschlägigen Fachwörterbüchern, zB in denen vom Gabler.
Also das tut mir jetzt schon noch leid, das ich so voreilig gewesen bin. Das nächste Mal werde ich auf alle Fälle zuerst ein Buch anschauen oder zwei, bevor ich über Sachen schreibe, wo ich mich nicht genug auskenne drin. --BZ 15:49, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schöner als BZ kann man doch seine Kritik gar nicht in Satire packen. Bravo! JMS (Diskussion) 09:51, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Abgrenzung gewerblich[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen mir Fakten. Wann genau ist man gewerblich unterwegs? Da gibt es doch sicherlich Urteile. -- 87.185.97.242 10:31, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe gewerblich mal verlinkt. Es gibt umfangreiche Urteile zur Abgrenzung ob jemand gewerblich handelt. Das gehört aber nicht hierher sondern in den Zielartikel.Karsten11 13:17, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wenn ein Unternehmer einem anderen Unternehmer einen Kredit gibt, ist das kein Privatkredit? Was ist das dann? JMS (Diskussion) 14:36, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ich glaube, dafür gibt es keinen Fachbegriff, weil unüblich. Nichtbanken, die Unternehmen sind, vergeben Kredite an Tochtergesellschaften, dann spricht man von Gesellschafterdarlehen. Sie vergeben Darlehen an Mitarbeiter, dann spricht man von Mitarbeiterdarlehen. An andere Gruppen vergeben sie typischerweise keine Darlehen. Daher gibt es imho keinen Bedarf für einen Fachbegriff. Ist aber eine spannende Frage.--Karsten11 (Diskussion) 15:24, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Lieferantenkredit wäre eine Möglichkeit. --Millbart talk 15:50, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Danke, hatte ich vergessen. Aber auch hier wird der Kredit nach Empfänger benannt.--Karsten11 (Diskussion) 16:05, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Wird der Kredit hier nicht eher nach dem Kreditgeber benannt? ;-) Davon abgesehen, spielt das überhaupt eine Rolle? --Millbart talk 09:14, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das Problem ist eigentlich der Satz Ein Privatkredit ist ein Kredit, bei dem der Darlehensgeber nicht gewerblich, also als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), sondern als Privatperson handelt. Das ist sehr missverständlich. Denn hier wird 'gewerblich' vermischt mit 'Kreditinstitut'. Das 'gewerblich' bedeutet nicht, dass der Darlehensgeber irgendeinen Gewerbeschein hat, sondern das meint: der Darlehensgeber verdient sein Geld mit der Vergabe von Krediten und fällt damit unter das KWG und die Aufsicht der BaFin. Nur ein Kreditinstitut kann Geld verleihen, dass es nicht hat. Ein Unternehmer oder eine Privatperson kann nur das Verleihen, was er/sie auch hat. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube, ein Unternehmer als gewerblicher Kreditvermittler fällt nicht unter die Aufsicht der BaFin. JMS (Diskussion) 23:15, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo @Karsten11: ich kann Deine gutgemeinte Absicht hinter dem Lemma „Privatkredit“ nachvollziehen, nämlich hiermit natürliche Personen als Kreditgeber zu erfassen. Allerdings schließt die Definition lediglich KIs aus, obwohl es auch andere gewerblich handelnde Kreditgeber gibt. Der hierdurch vorgegebene Begriffsumfang enthält dann eine Vielzahl von Fallgestaltungen, die auch die hiesige Diskussion ausgelöst hat. Es erscheint mir deshalb sinnvoll, die Definition auf alle Kreditgeber im Nichtbankensektor auszudehnen. Dazu gehören insbesondere neben dem Verwandtenkredit und dem Peer-to-Peer-Kredit/Crowdlending auch Mitarbeiterdarlehen, öffentliche Zuschüsse, finanzielle Fördermittel, Lieferantenkredit, Kundenkredit (etwa Vorauszahlung), Gesellschafterdarlehen, Kredite von Kredithaien usw. Leider leidet das wohlgemeinte Lemma „Privatkredit“ daran, dass das Wort auch in der Bankenwerbung für Konsumkredite verwendet wird, was im Artikel erwähnt ist. Selbst das Wikipedia-Megatag sorgt bei Google nicht dafür, dass der WP-Artikel dort - wie bei anderen Artikeln - als Priorität erscheint. Was hältst Du von meinem Vorschlag? Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:00, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Diese Liste von Fallgestaltungen enthält einige, bei denen ich nichtz von Privatkredit sprechen würde. Ich hielte es daher für besser die bisherige und Deine Definition gemeinsam (die eine als "engere" und die andere als "weitere" Definition) aufzunehmen.--Karsten11 (Diskussion) 15:40, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Hallo @Karsten11: Gut, dann schlage ich für meine Artikeländerung folgende enge Definition vor: „Unter Privatkredit versteht man einen Kredit, bei dem natürliche Personen als Kreditgeber fungieren. Das Wort Privatkredit wird von Kreditinstituten in der Werbung auch als Synonym für Konsumkredite verwendet.“ Da ich das Konzept jetzt erst beginne, kann die Änderung noch etwas dauern. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 10:46, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Wikipeda lehrt Geduld :-)--Karsten11 (Diskussion) 10:58, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten