Diskussion:Protokollarische Rangordnung in Österreich

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Chriz1978 in Abschnitt Kardinal
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Frage[Quelltext bearbeiten]

An welcher Stelle stehen der Zweite und der Dritte Nationalratspräsident? Steht nicht im Artikel drin. Oder sind sie auf der selben Stufe wie der (Erste) Nationalratspräsident? --80.108.153.176 15:38, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

NR-Abgeordnete stehen an Stelle 17, also vermutlich auch der 2. und der 3. NR-Präsident, die ja ebenfalls Abgeordnete sind. --84.115.101.201 10:48, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten

sie anmerkung im artikel, 2. und 3. Landtagspräsident werden (zumindest auf landesebene) erst nach den Landesräten genannt. ich weiß nicht, wie bundesspezifisch die liste http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:ozjmJBPIqKAJ:www.okb.at/files/steiermark/files/veranstaltungsknigge_oekb.pdf+&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=at (im Direktlink gehts nicht, verlangt Zugangsdaten) ist --W!B: (Diskussion) 10:21, 6. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Belege?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist extrem dürftig belegt. Der erste Link, der offenbar die ganze Liste belegen soll, funktioniert nicht mehr, und was die anderen mit der „protokollarischen“ Rangordnung zu tun haben erschließt sich mir nicht ganz. Hiernach kommt etwa ein Kardinal an zweiter Stelle. --MFleischhacker Disku 16:22, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Man kann allenfalls aus Art. 64 B-VG einen Vorzug des Nationalratspräsidiums (als Kollegialorgan, nicht bloß der Erste Nationalratspräsident) gegenüber dem Bundeskanzler argumentieren, wenn nötig sich durch alle „Wer vertritt wen“-Artikel durchhangeln und eine Rangordnung daraus ableiten. Dass das Amt des Ersten Nationalratspräsidenten allgemeinhin als das „zweithöchste Amt im Staat“ angesehen wird, lässt sich sogar belegen.
Elisabeth Köstinger übernimmt zweithöchstes Amt im Staat: Die Aufgaben als Nationalratspräsidentin. Abgerufen am 13. November 2017.
NEOS-Stimmen für NR-Präsidentin Köstinger fraglich. Abgerufen am 13. November 2017.
Parlament: Drei-Damen-Wahl für zweithöchstes Amt. Abgerufen am 13. November 2017.
Ob sich aber aus den Aufgaben des Ersten Nationalratspräsidenten irgendeine Rangordnung argumentieren lässt, fraglich. Ohne Quellen jedenfalls kommt mir der ganze Artikel sehr nach Theoriefindung vor.--BG (D | B) 19:45, 13. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das könnte ein Beleg sein: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12326643/74837597/ . Außerdem bin ich der Meinung, dass die Nationalratspräsidenten alle hintereinander in der Reihenfolge stehen müssten.--Der Polizist (Diskussion) 01:27, 31. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Wäre jedenfalls kein Beleg für den aktuellen Artikel. Die Rangfolge auf der von dir genannten Webseite widerspricht in ziemlich jedem Punkt dem Artikel und auch den von mir genannten Webseiten. Wie gesagt: Mir kommt der ganze Artikel mehr nach Theoriefindung vor. Da lässt sich viel sagen aber (zumindest bisher) recht wenig belegen.---BG (D | B) 14:02, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

die protokollarische rangordnung ist im übrigen nicht die politische. den NRP als repäsentanten des souveräns des staates (dem volk) als höherrangig anzusehen als den chef der exekutive, ist eine eher geste des bekenntnisses zur demokratie, als eine verfassungsrechtliche frage. ich hab das aber annotiert. siehe auch Diskussion:Präsident des Nationalrates #Rangordnung --W!B: (Diskussion) 10:30, 6. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Kardinal[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Auflistung immer noch sehr schwach belegt, aber sei es drum. Aber: Es gibt keinen "Kardinal Österreichs", es gibt höchstens einen österreichischen Bischof, der Kardinal ist. Kann aber auch mehrere davon geben, oder auch keinen. Kein Kardinalat hängt an einem bestimmten Bischofssitz, sondern es ist immer eine persönliche Würde. Und der aktuelle Papst gibt grade in diesem Bereich wenig auf Traditionen. Hierarchisch höchste Repräsentanten der Ortskirche sind die Metropoliten, also die Erzbischöfe von Salzburg (dieser führt auch den Ehrentitel des "Primas Germaniae") und Wien. Außerhalb der Hierarchie steht dann der Vorsitzende der Bischofskonferenz als "die Stimme des Episkopates". Aber eben jenes Amt hat der derzeitige Erzbischof von Wien und Kardinal bewusst nicht mehr inne. --Chriz1978 (Diskussion) 10:27, 8. Jun. 2021 (CEST)Beantworten