Diskussion:Ranger (Beruf)

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Weisungsbefugnis[Quelltext bearbeiten]

Hat ein Ranger Weiungsbefugnis? Inwieweit darf er gegen Verstösse vorgehen?

Welchen juristischen Status haben die Bestimmungen und Verbote in einem Naturschutzgebiet? Wie sind Verstösse dagegen zu sehen? Als Ordnungswidrigkeit? darf man von einem Ranger festgehalten werden? (nicht signierter Beitrag von 80.137.218.218 (Diskussion | Beiträge) 22:46, 12. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Das hängt davon ab, wo ein Ranger arbeitet. In den USA haben die Ranger volle Polizeigewalt und in jedem Schutzgebiet gibt es bewaffnete Ranger (sog. Law enforcement ranger), in Deutschland ist das abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibung. In Bayern sind einige Rangerstellen als Hilfsorgane der Polizei ausgewiesen, diese haben dann bei Verstößen gegen Naturschutzrecht die Befugnis der Personalienfeststellung um ein Bußgeldverfahren einzuleiten. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen. Reicht das? --h-stt !? 12:18, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Vogelwart als Weiterleitung auf diesen Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keinen Artikel Vogelwart, der Begriff kommt aber in zahlreichen Artikeln vor, zum Beispiel Norderoog. Ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel hier sinnvoll? --Vanellus (Diskussion) 18:34, 21. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Das hängt ein bisschen davon ab, wie man die Tätigkeit eines Vogelwarts einordnet. Wenn der Schwerpunkt auf Datenerhebung liegt, dann eher nicht. Wenn die Hauptfunktion eines Vogelwarts ist, durch Präsenz im Schutzgebiet Eingriffe und Missbrauch des Gebiets zu verhindern, dann ja. Wenn man die Weiterleitung anlegt, sollte man hier aber einen Absatz ergänzen. Grüße --h-stt !? 12:04, 23. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Artikel Ranger und Wildhüter sollten besser zueinander abgegrenzt werden. Falls es dabei zur Einsicht käme, dass beide Begriffe dasselbe meinen, böte sich eine Zusammenlegung an. --Gabrikla (Diskussion) 15:54, 4. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ranger (Schutzgebietsbetreuer) und Wildhüter sind doch klar abgegrenzt. Der moderne Ranger ist primär in touristisch bedeutenden Gebieten aktiv. In Europa haben die in aller Regel keine Polizeibefugnis, in den USA sind sie auch Polizei. Wildhüter sind primär Exekutive. Grüße --h-stt !? 20:52, 4. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn das so ist, dann ergänze doch am Besten gleich beide Artikel und gib die entsprechenden Belege an! --Gabrikla (Diskussion) 22:47, 4. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Weibl. Berufsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Wie lautet die Bezeichnung für einen weiblichen Ranger? Rangerin? --Drahreg01 (Diskussion) 19:28, 15. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Richtig.--Vergänglichkeit (Diskussion) 20:09, 15. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]