Diskussion:Recht auf Lüge

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Dave Aly in Abschnitt andere Rechtsgebiete
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Recht auf Lüge“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Begriff[Quelltext bearbeiten]

Müsste es nicht Recht zur Lüge oder Recht zu Lügen heißen? Recht auf Lüge hört sich für mich so an, als habe der Rechteinhaber Anspruch darauf, belogen zu werden, analog beispielsweise einem Recht auf Sozialleistungen. --Haschen nach Wind 19:38, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

tatsächlich werden in der juristischen Fachliteratur beide Begriffe verwendet. Häufer wird jedoch die Wendung "Recht zur Lüge" verwendet. Der Begriff wird in dieser Form auch in Urteilen verwendet: (BAG, 22.9.1961, AP Nr. 15 zu § 123 BGB (Larenz) = BAGE 11, 270 = BB 1961, 1237) Im eigentlichen Sinne ein "Recht" besteht ohnehin nicht. Es geht - wie der Artikel richtig darstellt - daraum, dass eine Lüge bzw. Täuschung nicht rechtswidrig ist. (siehe MünchArbR- Buchner , Bd. 1 (Fn. 8 ), § 41 Rn. 176)131.188.176.209 10:59, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Situation in Österreich bzw. in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Kann mir jemand beantworten, (und es vielleicht in den Artikel einbauen), ob das, was im Artikel erläutert wird, nur für Deutschland gilt oder auch der Rechtslage und Rechtspraxis in anderen Ländern entspricht. grüße, --touch.and.go 20:06, 25. Mai 2008 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Schwangerschaft[Quelltext bearbeiten]

Inwiefern kann man eigentlich behaupten, dass eine Schwangerschaft nichts mit der künftigen Tätigkeit zu tun hat? Denn der Arbeitgeber stellt diese Frage ja nur in Hinblick auf die Verfügbarkeit, nicht aber zum Zwecke der Diskriminierung.--80.141.244.1 19:39, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es steckt wohl der Gedanke dahinter, dass nicht nur ein kurzfristiger Job zur Debatte steht, sondern ein mittel- bis langfristiges oder unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dabei sollte der [[Mutterschutz] nicht ins Gewicht fallen. Zu welchem Zwck der Arbeitgeber die Frage aber stellt, kann der Gesetzgeber weder pauschal noch im Einzelfall feststellen, er will nur sicherstellen, dass auch schwangere Frauen noch Bewerbungschancen haben, und sieht es ohne hin nicht gern, wenn Arbeitnehmer, die keine Zeitarbeit leisten, nur wegen eines kurzfristigen Bedarfs eingestellt werden dazu sind aber sicherlich Meinungen und Gesetzesgutachten ergooglebar. frag dich mal die Wikipedia:Auskunft, der Artikel hat in diesem Punkt vermutlich nicht unrecht. --Leif Czerny 14:13, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Eine Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung wäre sehr wünschenswert. Die beiden Urteile des BAG zu Sachen aus 1981 und 1992 sind zudem ohne Verkündungsdatum und Fundstelle zitiert.--Aschmidt 18:46, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Fallgruppe Gehalt[Quelltext bearbeiten]

Bitte Beispiel Gehaltsangabe bei Recht zur Lüge überprüfen. Nach meiner Kenntnis keinesfalls eine Recht zur Lüge! Im Gegenteil - bei Falschangabe des letzten Gehalts ist der AG zur Kündigung berechtigt. Hier also schnell berichtigen, sonst passiert jemandem noch ein Missgeschick, wenn er sich auf Wikipedia beruft und das letzte Gehalt einfach so hochputscht!

Das frühere Gehalt kann unrichtig angegeben werden, wenn dessen Höhe nicht für die angestrebte Stelle von Bedeutung ist. Bei zu Unrecht falscher Angabe kann das Arbeitsverhätlnis nicht gekündigt, sondern angefochten werden. Siehe dazu das Referenzurteil des BAG --Hennerjordan (Diskussion) 07:27, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

andere Rechtsgebiete[Quelltext bearbeiten]

Das sogenannte Recht auf Lüge gibt es nicht nur im Zivilrecht. Im Strafverfahren zum Beispiel ist der Tatverdächtige nicht verpflichtet, auf allen Fragen die Wahrheit zu antworten. --Dave Aly (Diskussion) 09:28, 25. Jan. 2021 (CET)Beantworten