Diskussion:Rudolf von Bennigsen-Foerder

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Jesi in Abschnitt Wie knapp darf es sein?
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Wie knapp darf es sein?[Quelltext bearbeiten]

Zu dieser Änderung von Benutzer:Jesi: Ich verstehe und akzeptiere den Grundgedanken, dass BKL-Seiten so knapp wie möglich sein und auf unnötige Prosa verzichten sollen. Aber hier wirkt die jetzige Form wenig hilfreich für den nach Orientierung suchenden Leser: Schließlich waren Vater und Sohn beide studierte Juristen und beide als Spitzenmanager in Unternehmen tätig, der eine bei Borsig, der andere bei der VEBA. M.E. sollte hier die Kurzbeschreibung so formuliert sein, dass der Leser auch einen echten Anhaltspunkt zum Weiterklicken findet. Und eine bloße Wiederholung des Klammerzusatzes erfüllt diesen Zweck nicht. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 16:11, 18. Apr. 2020 (CEST) PS: Nebenbei demonstriert dieser Fall mal wieder die Begrenztheit unseres derzeitigen "Klammerwesens", aber das ist eine andere Geschichte... ;) Beantworten

Also zunächst: Beim ersten stand nichts von Industrie/Borsig, sondern "Rechtsanwalt und Syndikus". Nun ist aber ein Syndikus auch nur ein Rechtsanwalt, so dass das keine wirkliche Suchhilfe war. Und nun unbedingt den "langjährigen Vorstandsvorsitzenden" zu betonen, bringt bei "Industriemanager" auch nicht wirklich etwas Neues. Und der zweite hat zwar Jura studiert, das schlägt sich aber nicht direkt in seinem Beruf/seiner Tätigkeit nieder. Und auch die Lebensdaten mit über 50 Jahren Unterschied sollten das Auffinden doch recht leicht ermöglichen. Das waren meine Beweggründe. Ich werde mal wieder etwas erweitern, vielleicht trifft es dann besser. -- Jesi (Diskussion) 16:42, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Relevant ist er aber bestimmt nicht als Syndikus, sondern als Direktor, auch wenn ich nicht weiß, welchen Stellenwert diese "Verwaltungs-GmbH" innerhalb der Firma Borsig tatsächlich hatte (und das auch nicht nachforschen mag, die Quellenlage für diesen Artikel scheint mir eh ziemlich dünn zu sein...) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:11, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Noch eine Erg. zu deiner Erg.: Was genau hältst du an dem Klammerwesen für begrenzt? Die Klammern sollen ja nicht/auf keinen Fall beschreiben, sondern nur unterscheiden. Und wenn zwei recht ähnlich sind, kann man z.B. immer noch die Version "(Manager, 1879)" und "(Manager, 1926)" wählen. Die Unterscheidung ist dann klar und deutlich. -- Jesi (Diskussion) 17:15, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich wollte das hier nicht vertiefen, aber die sture NK-Festlegung auf den Beruf als wichtigstes oder alleiniges Unterscheidungsmerkmal halte ich in vielen Fällen für wenig hilfreich. Abgesehen davon, dass Menschen im Laufe ihres Lebens verschiedene Berufe ausüben können, war Jura z.B. immer schon ein Studium, dass für viele Führungs-"Berufe" qualifizierte, egal ob mit Anwaltszulassung oder ohne. Und die Hilfskrücke mit dem Geburtsjahr finde ich persönlich einfach nur unschön und unnötig, wenn es doch auch einfacher ginge: "R.v.B-F. (Borsig)" und "R.v.B-F. (VEBA)" hätte ich z.B. völlig ausreichend gefunden, so wie bei den meisten Politikern der Parteizusatz ausreicht (bis auf Ausnahmen, die es aber immer gibt). Aber das wird ja seit einigen Jahren von einigen Benutzern systematisch "ausgemerzt" mit der Begründung, dass die NK angeblich etwas anderes verlangen würden. Hier wünschte ich mir zuweilen ein bisschen mehr Flexiblität, aber der Zug ist ja leider längst abgefahren, weitere Diskussion darüber also müßig. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:11, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
"Syndikus" habe ich eigentlich nur genommen, weil es vorher auch drinstand, von Direktor war da ja keine Rede. -- Jedes System hat Vor- und Nachteile. Ich halte aber die Zusätze mit Beruf/Tätiogkleit für durchaus sinnvoller und sachgemäßer, weil ja solche "Sachzusätze" wie "Borsig" oder "VEBA" eher für Dinge stehen, die mit den betreffenden Objekten zu tun haben. Und wenn du mehrere Manager bei VEBA als Lemma hast, musst du ja genauso weiter differenzieren wie jetzt bei "Manager". Und du musst ja immer daran denken, dass wie schon oben gesagt der Klammerzusatz ausschließlich der Unterscheidung dient. -- Jesi (Diskussion) 18:52, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten