Diskussion:Salvatorische Klausel

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Snevern in Abschnitt Herkunft des Namens
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Doppelte Besprechung des AGB-Problems[Quelltext bearbeiten]

AGB und § 306 BGB werden in dem Artikel zwei mal erörtert. Einmal würde ausreichen. --Simon Prima 18:07, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Habe eine Version entfernt, und mal hier zwischengeparkt. Vielleicht lassen sich Fragmente davon noch zurückübertragen... --BjKa 16:32, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Teil unwirksam, gilt § 139 BGB nicht, wenn es sich um eine ''Ersetzungsklausel'' handelt. Unter Ersetzungsklauseln sind solche Klauseln zu verstehen, die bestimmen, dass eine nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmung durch eine andere Klausel zu ersetzen ist, welche dem Gewollten auf zulässige Art und Weise insgesamt gesehen am Nächsten kommt. In diesem Fall ist schon per Gesetz eine Weitergeltung des Restvertrages vorgesehen (§ 306 Absatz 2 BGB). An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Einer salvatorischen Klausel bedarf es deshalb schon gar nicht. Regelungen zur ergänzenden Vertragsauslegung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind häufig wegen Verstoß gegen das [[Transparenzprinzip (AGB-Recht)|Transparenzgebot]] (§ 307 Absatz 1 Satz 2 BGB) unwirksam. Erhaltungsklauseln, also solche Klauseln, die bestimmen, dass der Vertrag im Übrigen gültig bleiben soll, können dagegen auch in AGB wirksam vereinbart werden.

Herkunft des Namens[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt denn eigentlich der Name hierfür? Also geschichtlich gesehen? -markus (nicht signierter Beitrag von 213.146.250.75 (Diskussion) vom 8. Dezember 2005, 22:45 Uhr)

Man hat im Laufe der letzten Jahrhunderte festgestellt, das Vertragsstreitigkeiten sich oft mit einem Kompromiss aus der Welt schaffen ließen. Die Kompromissfreudigkeit wurde erheblich erhöht, wenn man sich im gemüdlichen "Salvatorkeller traf. Nach dem Konsum von mehr als drei Maß einigte man sich häufig auf das wirtschaftlich Gewollte. Aufgrund dieser Erfahrung wurde die salvatorische Klausel formuliert. ;:) --Pelz 00:29, 9. Dez 2005 (CET)
Klasse, super Info! Würde der geschichtliche Hintergrund nicht auch dem Artikel gut stehen? -Pelzi 22:03, 14. Mär 2006 (CET)
Gott (und Salvator) steh' uns bei! :-0 WaldiR 22:54, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Latein!--87.174.81.51 21:14, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Soll heißen: Salvatorisch kommt vom lateinischen "servare", was soviel wie "schützen" bedeutet. Also eine schützende Klausel für den Fall einer partiellen Ungültigkeit. (nicht signierter Beitrag von 84.189.71.99 (Diskussion) vom 7. März 2009, 14:22 Uhr)
Nein, es kommt nicht von servare, sondern von salvare (bewahren, erhalten). --Snevern 10:51, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Wie es scheint gibt es zwei Schreibweisen: salvatorische und salvatoresche Klausel. Beide Schreibweisen habe ich schon in gedruckten Verträgen gefunden, was ist nun richtig?--Jens Dolgner 13:48, 28. Jun 2006 (CEST)

"Salvatorisch" ist m.W. die richtige Schreibweise. HolgerPollmann 12:38, 17. Jul 2006 (CEST)
SalvatorEsch geht aufs Konto unkundiger Schreibkräfte. Genau solcher Unsinn wäre "Schweizeresch", "diktatoresch". WaldiR 22:54, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich hab auch schon Salvatorsche Klausel gelesen. IP MANN (nicht signierter Beitrag von 80.75.192.70 (Diskussion) vom 29. November 2006, 07:50 Uhr)

noch eine Frage (Lehrgangskosten)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe auch noch eine Frage zur "Salvatorischen Klausel":

Man macht eine Fortbildung/ Weiterbildung, die die Firma bezahlt hat (incl. Lohnfortzahlung während der Fortbildungsdauer = 5 Monate) und dazu gibt es einen Vertrag zur zeitlichen Bindung an das Unternehmen, das der Mitarbeiter unterschrieben hat. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man bei Lehrgangskosten über 5.000 EUR für 5 Jahre lang die Gehaltsforderungen zurückzahlen müsste, bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages (ohne Nennung des Grundes für die Beendigung).

Wäre dann auch eine Art Salvatorische Klausel möglich, auch wenn die Rückzahlungsregelung keine spezielle Formulierung beinhaltet wie "wenn ein Teil ungültig ist, betrifft das nicht den Rest der Vereinbarung" (stark gekürzt u.vereinfacht). (nicht signierter Beitrag von Krümel6 (Diskussion | Beiträge) vom 11. Februar 2007, 15:26 Uhr)

Zum einen solltest du den Artikel und die Frage, was gilt, wenn es keine salvatorische Klausel gibt, noch einmal genau lesen, dann würde dir auffallen, daß tendentiell die Auswirkungen gar nicht so großartig anders wären (zumal das Arbeitsrecht mittlerweile auch unter die AGB-Regeln fällt). Zum anderen ist die Wikipedia keine Supportveranstaltung; es gibt viele Foren im Netz dazu, die sich mit derartigen Fragen beschäftigen. Und gerade dein Problem ist im Netz auch sonst hinreichend gut erörtert. Google einfach nach so etwas wie "Rückzahlung Ausbildungskosten" (natürlich ohne Anführungszeichen).
Außerdem wäre es nett, wenn du deine Beiträge unterschreiben würdest.--HolgerPollmann 00:33, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

unwirksamkeit slavatorischer klauseln und des ganzen Vertrages ?![Quelltext bearbeiten]

vor einiger zeit wurde von einem Gerichtsentscheid berichtet nachdem die salvatorische klausel bei bei einer Nutzungbedingung einer website eines größeren Unternehmens für nichtig erklärt wurde. Begründung sollte sein, dass ein unternehmen sich Anwälte zur Prüfung des Vertrages leisten könne und somit rechtswidrige Klauseln garnicht auftreten sollten...

kennt den Entscheid jemand ? was hat es damit aufsich? (nicht signierter Beitrag von 87.172.76.159 (Diskussion) vom 2. November 2008, 09:32 Uhr)

Der ganze Artikel ist im Grunde null und nichtig. Die Salvatorische Klausel gibt es nicht mehr. Ich finde das sollte deutlich im Artikel gesagt werden, da sonst Missverständnisse entstehen.--217.92.174.164 15:36, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Wenn Du mehr drüber weißt als was im Artikel steht, dann schreib's doch bitte rein! --BjKa 16:32, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
"Null und nichtig?" Eine kühne Behauptung, denn im Artikel heißt es: "Umgangssprachlich wird „salvatorisch“ auch eine vorbeugende Absicherung genannt." Und das geschieht ziemlich häufig. --Ulrich Waack (Diskussion) 17:52, 17. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Umgangssprachliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte nur nicht damit hinter dem Berge halten, daß mir der Begriff auch als rhetorische Figur geläufig ist, am weitesten verbreitet vielleicht die modernen Internet Foren Kürzel "imho", "afair" etc.pp. (in my humble opinion, "meiner bescheidenen Meinung nach"; as far as i read, "nach dem, was ich (anderwärts) gelesen habe" usw.)

Im Redetext oder dialogischen Kontext: "Soweit ich weiß ...", "Meine Erinnerung kann mich täuschen, aber ..." usw. Sie erscheinen immer dann, wenn man sich nicht zu sehr festlegen möchte, eine relativierende Haltung zum selbst Gesagten einnehmen will, in der Parodie dann Redetexte, die überhaupt nur noch aus "salvatorischen Klauseln" bestehen, weil sich Politiker gar nicht mehr festlegen möchte. Leider habe ich da jetzt kein konkretes Beispiel zur Hand, man würde allerdings irgendwo bei Loriot oder ähnlichen fündig, denke ich.

Ansonsten wäre vielleicht noch hinzuzufügen, daß es in der Sprachgeschichte > 1600 noch den Wortstand "sich salvieren" gibt, das heißt, sich retten, sich in Sicherheit bringen (typischerweise durch Rückzug oder Flucht). Man muß also etymologisch nicht bis in den lateinischen Ursprung gehen.

http://www.duden.de/rechtschreibung/salvieren

(Manfred Fritz) (nicht signierter Beitrag von 77.20.87.166 (Diskussion) 20:34, 2. Sep. 2016 (CEST))Beantworten