Diskussion:Schiffsregister

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Kann jedermann bei jedem deutschen Amtsgericht jedes Schiff ins Schiffsregister eintragen lassen?[Quelltext bearbeiten]

oder muss der Ort zumindest einen Hafen haben?

Die Frage habe ich mir auch gestellt und offensichtlich kann man das nur bei ausgewählten Amtsgerichten machen: [1]. Beispiele: für Hessen gibt es nur Wiesbaden, für Bayern entweder Regensburg oder Würzburg.--2003:E9:970B:D8FE:FE39:48A:D166:A0EB 19:32, 9. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Die Bundesländer haben die Schiffsregister nur bei bestimmten Amtsgerichten eingerichtet, die einen Bereich auch außerhlab des Gerichtsbezirks abdecken, so das DEU flächenmäßig voll erfasst ist. Das gilt sowohl für Binnen-als auch Seeschiffe. Die Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus den Heimathafen. siehe: https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/ZBBD/Register.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Besonderheit ist das manche Binnenstaaten wie Bayern oder BW einen Staatsvertrag mit Hamburg haben, so dass z.B alle Seeschiffe mit Heimathafen in Bayern und BW im Hamburger Schiffsregister erfasst werden. Deshalb haben diese Bundesländer keine Schiffsregister für Seeschiffe mehr. Grundsätzlich ist ja die Wahl des Heimathafens bei Seeschiffen frei, er muss nur an einen von der See erreichbaren Gewässer sein. Die meisten Binnenkanäle sind solche Gewässer und damit kann man an diesen Kanälen liegende Orte weit im Binnenland als Heimathafen für Seeschiffe benutzen, z.B Bamberg.--Salier100 (Diskussion) 00:35, 11. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Schiffsregister - Lloyds Register of Shipping[Quelltext bearbeiten]

Lloyds Register of Shipping ist eine Schiffsklassifikationsgesellschaft und kein Schiffsregister. Siehe www.iacs.org. Schiffsklassifikation wird u.A. auch von anderen Gesellschaften wie Germanischer Lloyd, Det Norske Veritas, Bureu Veritas, u.v.a betrieben. Ich schlage vor den Passus über Lloyds Register of Shipping im Artikel zu streichen, bzw. deutlich auf die Trennung zwischen Schiffsklassifikation und Schiffsregister hin zu weisen. Siehe auch Artikel Schiffsklasse in Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von 77.180.198.226 (Diskussion) 20:23, 9. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Hallo IP 77.180.198.226. Was ist an "Neben dem amtlichen Register existiert das Lloyd’s Register of Shipping. In diesem Register werden Schiffe klassifiziert. Ebenso werden dort Regelungen zur Sicherheit beim Bau und Unterhalt von Schiffen erstellt. Eine Eintragung m Lloyd´s Register entbindet nicht von der Eintraungspflicht im amtlichen Register." falsch? Es wird darauf verwiesen, dass alle Schiffe in nationalen Registern einzutragen sind, die Eintragungen in Lloyds keine Registrierung ersetzen und eben darauf, dass dieses "Register" nur eine Klassifikation darstellt. Ich sehe das Problem leider nicht. Stehe ich auf der Leitung und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht? --Asurnipal 22:25, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ja, ich fürchte, so ist es. Das eine ist die Kfz-Zulassungsstelle bzw das Kfz-Bundesamt, das andere der TÜV. Letzterer hat Mitbewerber. Erstere wohl kaum. Das ist also etwas grundsätzlich unterschiedliches. Ich werde mal eine vorsichtige Änderung versuchen und wünsche ein schönes Wochenende.

PS: Lloyd's ist nicht mehr für die IMO-Nummer zuständig. Siehe englisch Wiki. (nicht signierter Beitrag von 87.183.51.39 (Diskussion) 23:39, 19. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Gilt auf einem in Malta registrierten und zugelassenen Schiff maltesisches Recht? Ist für die dann statt des deutschen TÜVs der TÜV in Malta zuständig? Und gilt für die Matrosen und Besatzung dann das Arbeitsrecht von Malta? Und muß man, wenn man durch ein in Malta zugelassenes Schiff einen Schaden erleidet, dann seine Schadensersatzklage in Malta erheben? --91.52.152.222 23:41, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Schiffsregisterordnung[Quelltext bearbeiten]

Sollte die Schiffsregisterordnung außer in den Weblinks nicht auch im Text des Artikels irgendwie vorkommen – vielleicht als Rechtsgrundlage? Ich bin kein Jurist, aber mir erscheint das schon irgendwie relevant ... -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 01:17, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten

rechtliche Definition[Quelltext bearbeiten]

Die Begründung ist einleuchtend und nachvollziehbar (faktisch). Allerdings wäre eine Norm/Bestimmung hilfreich, dass (große - ab welcher Größe oder reicht darauf wohnen/arbeiten zu können) Schiffe wie Immobilien behandelt werden. (Und nicht nur der Verweis zu einem Kommentar.)--Wikiseidank (Diskussion) 11:20, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

" Bei Klassifikationsgesellschaften handelt es sich um eine Art 'TÜV', ohne deren 'Plakette' die wenigsten Häfen angelaufen werden dürfen. "[Quelltext bearbeiten]

"ohne deren 'Plakette' die wenigsten Häfen angelaufen werden dürfen. " - harrt des zweifelsfreien Beleges! Nach meiner eigenen, jahrzehntelangen Erfahrung ist das purer Unsinn! Abertausende Yachten in weltweiter Fahrt sind der Beweis. Bitte verifizieren, oder streichen. (nicht signierter Beitrag von 109.41.131.177 (Diskussion) 13:24, 24. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Moin nach Leipzig! Du irrst in deiner Annahme, denn deine jahrzehntelange Erfahrung bezieht sich vermutlich auf Sportboote. Tausende Sportboote in weltweiter Fahrt sind kein Beweis, da diese in der Regel nicht klassifiziert werden und auch nicht der Anlaufbedingungsverordnung, der Hafenstaatkontrolle, dem Seearbeitsübereinkommen, SOLAS, MARPOL und dem STCW-Übereinkommen (um nur einige der bedeutenderen zu nennen) unterliegen. Die Erfüllung der Anforderungen aus den vorgenannten Verträgen kann ohne gültige Klassifikation nicht nachgewiesen werden, was zu einem Anlaufverbot führt. Gruß aus Leer, --SteKrueBe 20:14, 24. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Oh, DANKE! Sehr wertvoller Hinweis! In der Tat bezog ich mich auf "Sportboote"! Die kann man ja - soweit ich "weiß" - auch eintragen lassen - daß das dann derartige Konsequenzen nachsich zieht, hatte ich so nicht auf dem Radar! Da hätte ich beinahe einen riesigen Fehler gemacht, mein Boot eintragen zu lassen! (vor Jahren wäre ich beinahe einem ähnlichen Fehler an Land aufgesessen und hätte mir einen Zweisitzer-Dacia mit großer Ladefläche gekauft - bis ich zufällig mitbekam, daß dieser Winzling nur als LKW(!) zugelassen werden kann - was dann ja auch bestimmte weitere Konsequenzen nachsichgezogen hätte. Ob man Deinen Hinweis irgendwie deutlicher in den Artikel einarbeiten kann? Also ich stimme sofort für: Verifizieren statt löschen! Völlig einleuchtend, wohl aber eher nur unter Fachleuten wirklich klar - eine Enzyklopädie aber richtet sich ja an alle, das sollte vll. also genauer differenziert und beleuchtet werden? (Haste ja hier schon gemacht - das müßte aber auch irgendwie dann auch in den Artikel selber, weil: Der ist ja nicht nur für Fachjuristen und Berufsschiffer - die wissen das sicherlich...)Ich glaube, Dein Hinweis ist gerade auch für viele "Blauwassersegler in spe" sehr wertvoll! Fazit: Unser Rechtssystem - geradezu ein Minenfeld! LOL Da müssen wir noch lange rudern, ehe das mal ein echter, weil auch vom einfachen Manne frei und selbständig handhabbarer Rechtsstaat ist - im Moment komme ich mir vor wie im Kindergarten - ohne "Papa Fachjurist" ist man in diesem Dschungel von Paragrafen und deren nicht immer klar absehbaren Nebenwirkungen geradezu entmündigt und hilflos gemacht wie ein Kind ... Danke noch mal für Deinen Einwand! Der ist pures Gold wert!! Oh Mann, da hätte ich mich aber in die Nesseln gesetzt! (nicht signierter Beitrag von 109.41.128.152 (Diskussion) 20:16, 28. Dez. 2019 (CET))Beantworten
Ich habe keine Ahnung wohin dieses Geschwafel führen soll, habe die Formulierung aber trotzdem überarbeitet. Grüße nach Leipzig, --SteKrueBe 07:41, 29. Dez. 2019 (CET)Beantworten
@--SteKrueBe : Na na, nun krieg Dich mal wieder ein, von wegen "Geschwafel" - ist DAS die wikipedia-Netiquette? Worauf das "Geschwafel" hinausläuft? Diese Unterscheidungen sind für viele Blauwassersegler in spe von großer Wichtigkeit bezüglich darüber, wie, wo und als was(!) sie ihr Boot anmelden - weil das gerade im Ausland 'ne Menge Scherereien (und unerwartete juristische Konsequenzen in der praktischen Seemannschaft, wozu ja auch das Ein- und Ausklarieren, Zoll, erforderliche Schiffspapiere usw. gehören) geben und man dann "auf die Schnelle" (heißt: während der Weltumseglung) meist nicht mehr viel ändern kann, wenn man mit den "falschen" Papieren unterwegs ist! Also nochmals danke für die Aufklärung!
Im Übrigen: Wäre unser Rechtssystem KEIN "Dschungel" (in dem sich selbst Fachjuristen hoffnungslos verirren! Von den Normalbürgern garnicht zu reden!), gäbe es nicht derart viele Anrufungen der höheren Gerichte, denn dann könnte man ja vieles, jedenfalls deutlich mehr als heute üblich, gleich in erster Instanz schlüssig regeln. So aber kann man sich ohne "eigenen" anwalt ja kaum noch aus dem Haus trauen, weiö der Gesetzgeber überal juristische Tretminen bereitgelegt hat, auf die ein Normalbürger schlichtweg nicht kommen KANN! (Egal, ob im Seerecht, oder im sozialrecht, im Mietrecht, oder im GmbH-Recht, im Familienrecht, oder im Steuerrecht etc. pp.) Das ist kein "Geschwafel", sondern täglich traurige Realität in diesem "Rechtsstaat". Es steht jedem Bürger frei, sich in den Zuschauerbereich unserer Verhandlungssääle zu setzen und den gerichtlichen Verhandlungen zu folgen! (Und Betroffene wie Öffentlichkeit dann nach den Konsequenzen zu fragen!) Das ist allerdings was anderes, als die infantilen "Fernsehrichter"-Sendungen im TV ... (nicht signierter Beitrag von 109.41.131.238 (Diskussion) 00:36, 15. Feb. 2020 (CET))Beantworten
Moin nach Dresden! Dieser WP-Artikel behandelt das Thema Schiffsregister. Wenn man etwaige Mängel im Sozialrecht, Mietrecht, GmbH-Recht (?), Familienrecht oder Steuerrecht thematisieren möchte, gibt es dafür eigene Artikel. Für mich lesen sich die längeren Wortbeiträge allerdings so, als ob vorwiegend ein eher allgemeines Lamentieren über unseren Rechtsstaat im Vordergrund steht. Ich kann nach einem Abgleich meiner Erfahrungen mit dem Rechtssystem in Deutschland und jenen mit den Rechtssystemen anderer Staaten für mich konstatieren, daß wir bisher auf einer Insel der Glückseligen leben. Schönes Wochenende, --SteKrueBe 09:04, 15. Feb. 2020 (CET)Beantworten
"Insel der Glückseligen" - leider nicht für alle, aber DAS war ja auch hier garnicht das Thema,oder? ;-) Es zeugt eher von unenzyklopädischer Rabulistik, sich an vergleichsweise(!) angeführten NEBEN-Beispielen festzuhaken(!) Der "Dschungel" besteht eben auch im Seerecht und dieser Umstand ist nachteilig für NICHT-Rechtsexperten - obwohl ja die Gesetze angeblich für alle da sein sollen, oder? Ist ja gut, wenn Du Dich auskennst und ich finde, das sollte dann auch allgemeinverständlich und möglichst umfassend im Artikel aufscheinen, denn für viele ist das (Erst-) Orientierung. Wenn man von der Position ausgeht: "Ich weiß es und die andern können dumm sterben" ;-) -dann bräuchte man ja garkeine Enzyklopädie mehr ... ;-) Ich finde, Präzision und allgemein verständlichkeit sind ja nicht zwangsläufig Gegensätze, oder? Hast es mir ja sonnenklar erläutert - dann ab damit auch in den Artikel! ;-) Handbreit und Gruß in den "hohen Norden"! (Von "Rechtsstaat" kann allerdings nicht im entferntesten die Rede sein, das pfeifen mittlerweile ( 12.Mai 2020) die Spatzen von den Dächern ... Da wolln wir hin! JA! Aber das wird noch ein langer Marsch ...) (nicht signierter Beitrag von 109.41.128.21 (Diskussion) 02:30, 12. Mai 2020 (CEST))Beantworten