Diskussion:Schulaufsicht
wünschenswerte Ergänzungen
[Quelltext bearbeiten]Für eine evtl. Erweiterung des Themas in Hinsicht auf Österreich, die Schweiz und weitere Länder:
- Österreich: BMUKK, Schulaufsichtsgesetz [1], oepu.at; Beamte des Schulaufsichtsdienstes [-https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/173/Seite.1730110.html]; Havlicek, Karl: Zu Rolle, Selbstverständnis und Professionalisierung der regionalen Schulaufsicht in Österreich [2], Bericht im ORF [3], Eintrag bei aeiou.at [4]; QS ABS (Webportal) und BBS.
- Schweiz: Institut für Politikstudien: Neue Schulaufsicht an der Volksschule (Evaluationsbericht)[5], Ernst Traxler: Konsequenter Umbau der Schulaufsicht in der Schweiz [6], Eigenbericht Bildungsdirektion Zürich [7],
- Liechtenstein: Selbstauskunft der Schulbehörde [8]
- Querschnitt aus dem deutschsprachigen Bereich: Hans-Peter Füssel: Schulaufsicht und Schulentwicklung – die neue Rolle der Schulleitung in einer selbständigen Schule aus juristischer Sicht [9]
- Vergleichende Studie im internationalen Rahmen (Textausschnitt) Wolfgang Böttcher, Hans-Georg Kotthoff (Hrsg.): Schulinspektion: Evaluation, Rechenschaftslegung und Qualitätsentwicklung [10]
Diese Links sind keine erschöpfende Sammlung sondern als Anregung zum Artikelausbau gesammelt.-- Lysippos 15:35, 25. Sep. 2010 (CEST)
Den Introtext habe ich so gut wie möglich auf eine mögliche Artikelstruktur im deutschsprachigen Raum vorbereitet. Der Prozess der Transformation in der Schulaufsicht ist vielerorts nicht abgeschlossen.Lysippos 17:55, 25. Sep. 2010 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 18:18, 4. Dez. 2015 (CET)
Gutachten
[Quelltext bearbeiten]In Nordrhein-Westfalen gibt es ein neues Gutachten zur Änderung der Struktur der Schulaufsicht. Mit Änderungen ist nach der Landtagswahl zu rechnen, vor allem in der Sekundarstufe. Allerdings stehen auch die Schulämter zur Disposition. Stattdessen soll es laut Gutachten etwa 33 Zentren geben, die bei der Schulaufsicht in den Bezirksregierungen angesiedelt werden sollen. Sie sollen für alle Schulformen zuständig sein. MfG Harry8 17:23, 3. Feb. 2017 (CET)
Nordrhein-Westfalen
[Quelltext bearbeiten]Zum noch immer:
- In vielen anderen Ländern wird die Schulaufsicht nicht mehr oder nicht vollständig nach Schulformen organisiert. In Nordrhein-Westfalen gibt es weiterhin eine strikte Trennung nach Schulformen: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg, Förderschule. Somit gibt es in Nordrhein-Westfalen noch sieben Hauptpersonalräte.
- In Nordrhein-Westfalen wurde ein Teil der Schulaufsicht umstrukturiert. Zunächst wurden die Grundschulen und die Hauptschulen schulaufsichtlich getrennt. Nur die Grundschulen behielten die Schulämter als Gesamtzuständigkeit. Die Schulaufsicht für die Hauptschulen und den Großteil der Förderschulen wurde aufgeteilt: Die Dienstaufsicht wechselte zur Bezirksregierung, die Fachaufsicht verblieb bei den Schulämtern. Die anderen vier Schulformen waren nicht betroffen.
- Es gibt ein Gutachten, das eine Änderung der Schulaufsicht vorsieht. Demnach wird es eine einheitliche Schulaufsicht von den regionalen Zentren über die Bezirksregierungen bis zum Ministerium geben können. Ob das Gutachten umgesetzt wird - und ggf. in welcher Form - entscheidet erst die neue Regierung nach der Landtagswahl. Ein Beibehalten der bisherigen Schulaufsicht ist zumindest in der Sekundarstufe I wohl nicht möglich.
Anders als vorher bezieht sich das noch immer nur auf Nordrhein-Westfalen: noch immer, weil eine Veränderung ansteht, da ist die Reform von 2008 unwichtig; noch immer, weil dies in vielen anderen Ländern nicht mehr der Fall ist. MfG Harry8 11:14, 7. Feb. 2017 (CET)