Diskussion:Schweizer Bürgerrecht

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Erwerb mit Geburt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behandelt nur den Erwerb des Bürgerrechts, wenn man vorher keines besaß. Nun besitzt aber wohl die überwiegende Mehrzahl der Schweizer von Geburt an ein Bürgerrecht. Das Bürgerrecht welcher Gemeinde wird denn durch Geburt erworben? Und welchen Kantons? Gilt hier Wohnort oder Abstammung? Diese naheliegenden Fragen werden leider im Artikel nicht beantwortet. --AndreasPraefcke ¿! 01:54, 8. Feb 2006 (CET)

Hab ich nicht irgendwo geschrieben, dass das Staats- und Bundesbürgerrechts praktisch keine Rolle spielen? Natürlich kriegt man das Bürgerrecht des Vaters (sprich das Gemeindebürgerrecht des Vaters)... sorry, muss auf den Zug. Sonst würde ich jetzt gerne mehr schreiben... --Keimzelle talk 13:25, 9. Feb 2006 (CET)
Natürlich ist gar nichts. Woher soll das der Leser wissen? Jetzt steht immerhin ein Absatz im Artikel, der aber leider noch nicht so arg gut formuliert ist. Wie verträgt sich eigentlich das Bürgerrecht durch den Vater mit der Gleichberechtigung? War das mal ein Thema in der EU-Diskussion? (ich denke mal darauf würde sich die EU niemals einlassen) --AndreasPraefcke ¿! 23:57, 12. Feb 2006 (CET)
Muss mich selber mal informieren, wie das mit dem "erblichen" Bürgerrecht ist. Und klar, es entspricht nicht der Gleichberechtigung... aber das Gemeindebürgerrecht ("Heimatort") spielt ja nur eine Rolle, wenn man sich in einem Dorf profilieren will (z.b. "Ich will zeigen, dass ich hier integriert bin, also will ich hier Bürger werden) oder wenn man obdachlos und keinem Wohnort zugeordnet werden kann (Heimatort zahlt dann die Fürsorgekosten). Geh mal auf Sozialhilfe (Schweiz), dort sollte noch etwas stehen über die Bedeutung und Funktion dieses Gemeindebürgerrechtes. --Keimzelle talk 09:55, 13. Feb 2006 (CET)
Laut Art. 271 ZGB erhält das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt. Diese Änderung ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft (Fussnote 239 zu Art. 271 ZGB). Die "Rückschiebung" in die Heimatgemeinde ist schon seit Ende der 1970er-Jahre abgeschafft. Das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht spielt aber noch eine Rolle, weil z. B. nach entsprechenden kantonalen, ggf. auch kommunalen Vorschriften ein Bürger einer Gemeinde oder eines Kantons auch dort für politische Ämter wählbar sein kann, ohne seinen Wohnsitz dort zu haben. Weiter verleiht ein Gemeindebürgerrecht in einigen Fällen auch Anteil an gemeindeeigenen Gütern oder sog. Korporationen, soweit nicht zwischen dem Bürgerrecht der Einwohnergemeinde und dem der Bürgergemeinde unterschieden ist. PSW --178.197.229.205 12:09, 9. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]


Habe Absatz Erwerb durch Geburt mit Erwerb durch Abstammung ersetzt, entsprechend BüG & ersten Absatz aus BüG eingefügt. Sorry für mein krudes copy & paste, aber mir schien die länge ok und der inhalt wichtig, insb. von einem Gender Studies gesehenen Winkel her... Wenn ein Mann ein Kind mit einer Ausländerin hat, so kriegt diese das Bürgerrecht nicht! Das Gesetz traut offenbar keiner DNS Analyse, sondern nur was aus dem Leib der Mutter kommt, wie beim Jüdisch werden. +Kleinere änderungen und ergänzungen im Text Max

Aufenthaltsdauer in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Früher musste man 12 Jahre in der Schweiz leben, um überhaupt einen Antrag auf Einbürgerung (Einbürgerungsgesucht) stellen zu können. Diese dauern auch heute noch lange (in Emmen 6 Jahre). Ist diese 12 Jahre-Regel immer noch gültig? --Saemikneu 01:54, 4. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Details können auf der Homepage des EJPD nachgelesen werden. Wer den Link scheut: kurz, es sind 12 Jahre, wobei Aufenthalte im Alter zwischen 10. und 20. Altersjahr doppelt gerechnet werden. Dazu kommen aber noch die kantonalen Wohnsitzfristen. Das macht es für Personen und Familien schwierig, die den Wohnsitz, möglichst noch zwischen Kantonen, wechseln wollten oder mussten. --Jackobli 23:59, 7. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Text über Schwarzenbach-Initiativen entfernt[Quelltext bearbeiten]

Benutzer Atlasowa hat diesen Artikel stark verkürzt. Dabei ging auch der Text über die Schwarzenbach-Initiativen verloren. Mag sein, dass er Off-Topic war, jedoch verlinkt Schwarzenbach-Initiative auf diesen Artikel. Richtigerweise müsste man den Text dort einfügen, oder? --SilentbobCH 09:54, 31. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja oder bei James Schwarzenbach oder im Artikel Überfremdung besser aufgehoben. Denn um letzters ging es bei den meisten Initiativen zentral, siehe etwa den Initiativtext von 1970 [1]. -- Zehnfinger 13:40, 31. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]
Hab mal Schwarzenbach-Initiative auf James Schwarzenbach umgeleitet. -- Zehnfinger 13:48, 31. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]
Weiterleitung Schwarzenbach-Initiativen (es waren ja vier) verweist nun auf diesen Artikel. --188.60.138.147 21:03, 12. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Weiterleitung halte ich nicht für eine gute Idee, die Schwarzenbach-Initative forderte ja auch viel, was sich nicht auf das Schweizer Bürgerrecht bezog.
Ich habe die Weiterleitung von Schwarzenbach-Initiativen und Schwarzenbach-Initiative wieder auf James Schwarzenbach gelegt, siehe auch Zehnfingers Erklärung. --Atlasowa 22:42, 14. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Mir scheint, in diesem Abschnitt geht einiges durcheinander. Erstens: Was genau forderten die Initiativen von 1970 und 1977, v.a. in Bezug auf die Einbürgerung? Zweitens: Wurde während der Abstimmungskampagne explizit vor "Überfremdung" durch zu viele Einbürgerungen gewarnt? Drittens: War die zitierte Pasage in einem der Initiativtexte enthalten? Hier geht es nämlich um den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt, nicht durch Einbürgerung. Stefanbw (Diskussion) 00:21, 13. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Eine lange Recherche hat (hoffentlich) die richtigen Antworten geliefert und mir erlaubt, den Text verständlicher zu formulieren. Jedenfalls nehme ich das als Nicht-Schweizer an, solange mir kein Besser Informierter widerspricht. Stefanbw (Diskussion) 02:33, 13. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Kapitel: Verhältnis zu Kantons- und Gemeindebürgerrecht[Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel behandelt fast durchgehend die Bedeutung des Bürgerortes und die Weitergabe des Gemeindebürgerrechts. Fragen, die thematisch im Artikel Bürgerort besser aufgehoben wären. Ich würde die ersten zwei Sätze in die Einleitung verschieben und den Rest löschen bzw. in Bürgerort einarbeiten. Meinungen? -- Zehnfinger 13:32, 14. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Sehr guter Vorschlag! Und darunter vielleicht ein deutlicher Link: → Hauptartikel: Bürgerort ( oder Heimatschein oder beides?)
Ansonsten würde ich noch einfügen (1) einen Absatz zur "Wiedereinbürgerung" (Art. 18 bis 25 BüG), (2) eventuell unter =Geschichte= einen Halbsatz/Link zu Die Schweizermacher (1978), (3) gibt es noch ein paar Einbürgerungsstatistiken, aus denen man eine Tabelle für den rechten Rand (wörtlich gemeint, nicht politisch ;-)) basteln könnte (Einbürgerungen seit 1983, Einbürgerungen nach den 20 wichtigsten Staaten, Jahr 2008 Bundesamt für Migration, Statistikdienst Ausländer).
Übrigens fand ich bisher alle Verbesserungen des Artikels sehr hilfreich, Zehnfinger. Insbesondere auch den Geschichtsabsatz, der so auch langfristig noch Wachstumspotential hat. Grüsse --Atlasowa 12:38, 15. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für's Kompliment. Auch deine Beiträge und Änderungen fand ich wertvoll. Zustimmung zu deinen Vorschlägen. Zur Einbürgerungsstatistik findet sich übrigens auch im zitierten Paper von Avenir Suisse Ausführungen und weitere Daten. Nackte Zahlen hierzu finde ich jedoch wenig hilfreich, man müsste sie vielmehr erklären (warum haben die Einbürgerungen zu genommen, erleicherte Einbürgerung für Secondos wurde ja abgelehnt?, wie stehen die Zahlen im internationalen Vergleich? Warum werden heute so viele Leute aus ex-Jugoslavien eingebürgert, früher aber vor allem Italiener? etc.). Skeptisch bin ich auch, die Zahlen eines einzelnen Jahr anzugeben, es könnte ein Ausreisser sein. Grüsse Zehnfinger 14:29, 21. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]