Diskussion:Staatliches Schulamt

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Harry8 in Abschnitt Fusionen in NW
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Die Schulämter überwachen die Schulräte?[Quelltext bearbeiten]

Die Schulräte bilden doch zusammen mit dem Dienststellenleiter das Schulamt. Die überwachen doch nicht sich selbst. --Torwartfehler 21:38, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Die Schulämter setzen die Schulleiter ein?[Quelltext bearbeiten]

Das stimmt auch nicht, zumindest nicht in NW. Dort setzen die Bezirksregierungen die Schulleiter ein. Übrigens stellen auch die Bezirksregierungen (im Auftrag des Landes) die Lehrkräfte ein. --Torwartfehler 21:41, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Auch für Baden-Württemberg ist das so falsch. Schulleiter werden von RP eingesetzt, Einstellungen nimmt ebenfalls RP vor, jedoch hat das SSA fach- und dienstaufsichtliche Aufgaben, wirkt bei der Einstellung und Beförderung mit, verteilen Lehrer ... --Wangen 20:16, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten

In NW nur noch für die Grundschule zuständig[Quelltext bearbeiten]

In NW sind die Schulämter nur noch für die Grundschulen zuständig. --Torwartfehler 21:45, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Ergänzt bitte den Artikel, wenn ihr zu den anderen Ländern etwas beitragen könnt. --Torwartfehler 10:23, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:58, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Fusionen in NW[Quelltext bearbeiten]

In Nordrhein-Westfalen werden wohl etliche Schulämter zusammengelegt. Schließlich wird es etwa 35 Schulämter geben. Bitte die Situation beobachten und, wenn es so weit ist, den Artikel entsprechend ändern! MfG Harry8 20:20, 22. Jun. 2016 (CEST)Beantworten