Diskussion:Staatliches Schulamt
Die Schulämter überwachen die Schulräte?[Quelltext bearbeiten]
Die Schulräte bilden doch zusammen mit dem Dienststellenleiter das Schulamt. Die überwachen doch nicht sich selbst. --Torwartfehler 21:38, 19. Nov. 2008 (CET)
Die Schulämter setzen die Schulleiter ein?[Quelltext bearbeiten]
Das stimmt auch nicht, zumindest nicht in NW. Dort setzen die Bezirksregierungen die Schulleiter ein. Übrigens stellen auch die Bezirksregierungen (im Auftrag des Landes) die Lehrkräfte ein. --Torwartfehler 21:41, 19. Nov. 2008 (CET)
Auch für Baden-Württemberg ist das so falsch. Schulleiter werden von RP eingesetzt, Einstellungen nimmt ebenfalls RP vor, jedoch hat das SSA fach- und dienstaufsichtliche Aufgaben, wirkt bei der Einstellung und Beförderung mit, verteilen Lehrer ... --Wangen 20:16, 2. Dez. 2010 (CET)
In NW nur noch für die Grundschule zuständig[Quelltext bearbeiten]
In NW sind die Schulämter nur noch für die Grundschulen zuständig. --Torwartfehler 21:45, 19. Nov. 2008 (CET)
Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]
Ergänzt bitte den Artikel, wenn ihr zu den anderen Ländern etwas beitragen könnt. --Torwartfehler 10:23, 11. Dez. 2008 (CET)
Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 06:58, 11. Jan. 2016 (CET)
Fusionen in NW[Quelltext bearbeiten]
In Nordrhein-Westfalen werden wohl etliche Schulämter zusammengelegt. Schließlich wird es etwa 35 Schulämter geben. Bitte die Situation beobachten und, wenn es so weit ist, den Artikel entsprechend ändern! MfG Harry8 20:20, 22. Jun. 2016 (CEST)