Diskussion:Staatsangehörigkeit des Fürstenstaats Jammu und Kaschmir

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Titel „Staatsangehörigkeit des Fürstenstaats Jammu und Kaschmir“[Quelltext bearbeiten]

Den Titel verstehe ich nicht: ein Staat selbst kann doch keine "Staatsangehörigkeit" haben. Wenn, müsste es doch entweder „Staatszugehörigkeit des Fürstenstaats Jammu und Kaschmir“ oder „Staatsangehörigkeit im Fürstenstaat Jammu und Kaschmir“ oder „Staatsangehörigkeitsrecht des Fürstenstaats Jammu und Kaschmir“ heißen. Je nachdem was man beschreiben möchte. Gruß --Furfur Diskussion 13:29, 17. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Du übersiehst hier unter den zahlreichen Funktionen des Genitivs im Deutschen u.a. neben denen des attributiven Genitivs. --zenwort (Diskussion) 16:12, 17. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Der Titel ist missverständlich. Missverständliche oder vieldeutige Formulierungen sollte man nicht verwenden – von stilistischen Aspekten mal ganz abgesehen: man spricht doch auch beispielsweise nicht von der "Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika". --Furfur Diskussion 18:09, 17. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Der Titel ist völlig in Ordnung. Staatsangehörigkeit eines Landes (z.B. Staatsangehörigkeit Deutschlands) in diesem Sinne ist eine absolut geläufige und unmissverständliche Ausdrucksweise.--Jordi (Diskussion) 23:45, 8. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Selbstverständlich spricht man von der "Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika".[1]