Diskussion:Systemimmanent

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hungchaka in Abschnitt LateinerInnen vor: „immanere“ oder „imminere“?
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Prüf- und Warnpflicht -- Österreich[Quelltext bearbeiten]

Die verlinkte "Prüf- und Warnpflicht" bezieht sich auf Österreich: "Kategorie: Privatrecht (Österreich)". http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCf-_und_Warnpflicht Ist das Sinnvoll in diesem Artikel zum allgemeinen Begriff Systemimmanent. Schlage vor den letzten Satz "Dies wiederum schließt Haftungsansprüche gegen den Unternehmer aus, sofern dieser seiner Prüf- und Warnpflicht nachgekommen ist." komplett entfallen zu lassen. --132.252.185.42 15:42, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

- Gilt aber so auch im Sinne der VOB, auch wenn es dort nicht Prüf- und Warnpflicht heißt. (nicht signierter Beitrag von 109.44.5.6 (Diskussion) 15:20, 28. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

systemimmanent[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma sollte als Adjektiv IMHO kleingeschrieben werden. -- Taristo 12:30, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der Begriff bezeichnet eine Eigenschaft[Quelltext bearbeiten]

"Der Begriff bezeichnet eine Eigenschaft"

und die schreibt man klein

Carsten Thumulla (nicht signierter Beitrag von 77.184.51.164 (Diskussion) 06:05, 31. Jul 2014 (CEST))

LateinerInnen vor: „immanere“ oder „imminere“?[Quelltext bearbeiten]

... als Wortstamm, imminere: her- bzw. hineinragen (... [be]drohen, bevorstehen, frag-caesar.de), bezeichnet das nicht viel treffender das massive Gewicht, dass dieses Adjektiv beimisst? Alldgs. müsste es dann wohl -imminent heissen, wa? (Alldgs. zum 2. habe ich immanere bei frag-caesar nicht gefunden!) --Hungchaka (Diskussion) 20:01, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten