Diskussion:Tatsache (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von W!B: in Abschnitt Jetzt eine Begriffsklärungsseite (2007)
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Jetzt eine Begriffsklärungsseite (2007)[Quelltext bearbeiten]

Der erste Teil ist eine Wörterbucherklärung, die überdies diskutabel ist. Nach Popper sind die gebrachten Beispiele keinesfalls unumstößlich, was der Artikel aber hauptsächlich behauptet. Der zweite Teil über mathematisch beweisbare wahre Aussagen ist redundant zum Artikel Beweis (Mathematik). (Ja, ich weiß, es gibt den Unvollständigkeitssatz, aber darauf geht der Artikel ohnehin nicht ein). Der Rechtswissenschaftliche Teil ist völlig redundant zum Artikel Beweis (Rechtswesen), denn er schreibt selbst, dass eine Tatsache im Rechtswesen gerade dann vorliegt, wenn sie beweisbar ist. Der Artikel behandelt also mehrere Themen und keines davon bringt gegenüber den anderen vorhandenen Artikeln einen Mehrwert. Darum erlaube ich mir, den Artikel zur BKL zu reduzieren. --igel (Diskussion) 23:52, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich glaube, das war keine so gute Idee. Denn all die hierhin verweisenden Links passen jetzt nicht mehr. Das Lemma als solches wird also offenbar noch benötigt. Und ich habe auch den Eindruck, dass die beiden jetzt referenzierten Seiten zwar teilweise redundant sind, aber dennoch die vorher hier stehende Seite nicht ersetzen können. Eventuell besser die ursprüngliche Seite wiederherstellen? --jpp (Diskussion) 13:48, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Öhh, keiner von diesen Links erscheint mir nützlich; ich habe darum bei so einem Projekt angefragt, ob man sie alle entlinken könnte. Was für einen Grund könnte es denn geben, auf den Artikel Tatsache zu verlinken, wenn sich dahinter doch gar kein Begriff verbirgt?
Der alte Artikel hat nicht ein Thema behandelt, sondern vier und jedes hatte bereits einen eigenen Artikel, in dem alles enthalten war. Das ist doch ein Paradefall für eine BKL, findest du nicht! --igel (Diskussion) 16:43, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Okay, vergiss den alten Artikel. Reden wir mal von dem, was uns fehlt: Du hast Recht, was den Begriff in der allgemeinen Umgangssprache betrifft, auf den sollte man nicht verlinken. In Fachsprachen sieht das aber ganz anders aus. Mir ist aufgefallen, dass sehr viele Artikel aus dem juristischen und dem philosophischen Bereich hierhin verweisen. Ich nehme daher an, dass zumindest diese beiden Wissenschaften profunde Definitionen dieses Begriffs besitzen. Oder weißt du, was ein Jurist meint, wenn er von einer Tatsache schreibt? Oder ein Philosoph? Ich würde also am Ziel des Links jeweils einen Fachartikel zum Thema erwarten, werde zurzeit aber leider noch enttäuscht. (Wieder eine dieser lästigen Lücken, die man kaum wahrnimmt, weil's die entsprechenden Links nicht rot sind.) Da ich selbst leider Laie auf diesen beiden Gebieten bin, habe ich die entsprechenden Portale angeschrieben. --jpp (Diskussion) 17:47, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Du hast wie immer recht. Bezüglich der Rechtswissenschaft denke ich, dass der Zusammenhang zwischen dem Beweis und der Tatsache so eng ist, dass man dazwischen nicht diskriminieren braucht; da werde ich noch den Rechtswesen-Artikel erweitern, sodass er das Wort Tatsache in Fettschrift enthält und dann muss man eben damit leben, dass das eine Wort gegenüber dem anderen bevorzugt wurde. Der Gebrauch des Begriffs in der Philosophie ist sicherlich kompliziert. Man könnte sich da einen Artikel nach dem Muster von Bedeutung (Sprachphilosophie) vorstellen. Allerdings ist das leider nicht gerade mein Spezialgebiet; hoffentlich fällt dem Fachportal etwas dazu ein. --igel (Diskussion) 17:56, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
(aus WP:BKF#Tatsache)
naja, das problem ist jetzt (ganz Wittgensteinsch) nur verschoben: der artikel Sachverhalt ist nämlich mit dem alten artikel Tatsache ziemlich inhaltsgleich: auch er behandelt philosophie und recht - wozu dann das ganze? - entweder wir trennen die philosophischen und rechtlichen aspekte, oder lassen sie zusammen, dann sollte aber Sachverhalt genauso bearbeitet werden wie Tatsache.. ausserdem ist Beweis (Rechtswesen) ja schwerst deutschlandlastig, schaut aus, als ob es tatsachen überhaupt nur in de gäbe, der rest der welt phantasiert (nachweislich?) - immerhin werden aber tatsachen "grenzüberschreitend" anerkannt, es besteht hoffnung - auf Beweis (Deutschland) und Tatsache (Rest der Welt).. ;) --W!B: (Diskussion) 03:41, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten