Diskussion:Tomerdingen
Tomerdingen wurde aufgrund des Gestetzes zum Abschluß der Neuordnung der Gemeinden (Besonderes Gemeindereformgesetz) vom 9. Juli 1974 mit wirkung zum 1. Januar 1975 nach Dornstadt Zwangseingemeindet. Dieses Gesetz war die Fortsetzung dessen, was sich die Politik seit ca. 1968 zum Ziel gesetzt hat: Die "Stärkung der Verwaltung" durch den Zusammenschluss der bestehenden Gemeinden unter "freiwilligen Zwang" sowie Zentralisierung und Abschaffung der althergebrachten Grenzen innerhalb des Landes. Die meisten Kleingemeinden haben sich dem Zwang freiwillig unterworfen und mit den Nachbargemeinden Eingemeindungsverträge und Verträge zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften abgeschlossen, die von den Aufsichtsbehörden wohlwollend genehmigt wurden. Das Gesetz vom 9. Juli 1974 brachte nach dieser Phase des freiwilligen Zwangs eine gesetzlich angeordnete Zwangseingemeindung und Bildung von Verwaltungsgemeinschaften.
Dies sind Historische tatsachen und sollten auch so genannt werden.
"Die "Reformation fand im Pfarrort Tomerdingen keinen Anklang, wohl aber im Filial Temmenhausen, welches zur lutherischen Konfession übertrat" Nach dem Grundsatz "cuius regio, eius religio" des Augsburger Religionsfriedens von 1555 musste (musste!) Tomerdingen, das dem Kloster Elchingen und der Deutschkommende gehörte, katholisch bleiben und Temmenhausen, das der freien Reichsstadt Ulm gehörte, evangelisch werden. --es 9. Okt. 2006
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