Diskussion:Valentin Landmann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Cholo Aleman in Abschnitt Lehrauftrag an einem MPI
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das erste legale Bordell[Quelltext bearbeiten]

Offenkundig ist da einer der Autoren der Eigenwerbung des V. L. aufgesessen. Bordelle waren in der Schweiz niemals illegal. Nach dem vor der Novelle 1992 geltenden Recht war aber die Förderung und Ausbeutung der Prostitution/Zuhälterei strafbar (das ist sie auch heute noch unter gewissen Bedingungen). In der Stadt Zürich gibt es schon seit den 1980er-Jahren ein Bordell, das von den Prostituierten selbst betrieben wird und das somit immer schon legal war. Somit kann V. L.'s Bordell niemals das erste legale der Schweiz und schon gar nicht der Stadt Zürich gewesen sein. 178.197.233.115 16:43, 23. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Wikipedia hat dies aus diesem Interview aus dem Jahr 2011, wo der Journalist vom ersten legalen Bordell der Schweiz spricht. Auch im gestrigen Interview schreibt die Zeitung in der Beschreibungbox In den 1990er-Jahren konzipierte er das erste legale Bordell in der Schweiz. Dies könnte natürlich auch von Wikipedia abgeschrieben worden sein.
Inwieweit dies mit dem ersten legalen Bordell zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Für Deine Aussagen fehlen die entsprechenden reputablen Belege. Dies könnte eventuell helfen. --KurtR (Diskussion) 21:58, 23. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Naja, inwiefern ein Interview mit einer vorbestraften Person eine reputable Quelle sei, bleibe an dieser Stelle dahingestellt. Die Chronologie des Schweizer Strafrechts lässt sich z. B. hier http://www.admin.ch/ch/d/gg/cr/1937/19370083.html nachsehen. Das von mir erwähnte Bordell, das es seit den frühen 1980er-Jahren gibt, hat auch einen Web-Auftritt (Atelier VIP), dessen Geschichte lässt sich über Archive.org verfolgen. Wer ein wenig in verschiedenen einschlägigen Foren sucht, wird auch dort die Information, finden, dass dieses Bordell schon Jahre vor dem des V. L. existierte und, weil von den Frauen selbst betrieben, als legal galt. Nun zitiere ich ungern in Wikipedia Websites von Bordellen und aus Freierforen u. dgl. Zumindest die offizielle Sammlung des Bundesrechts dürfte aber gewiss mindestens so reputabel sein wie Werbeaussagen in einem Interview. 178.197.232.93 14:42, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Ich bins nur kurz, antworte Dir morgen. Habe im Zeitungsarchiv einen interessanten Artikel entdeckt, poste ihn morgen, gute Nacht. --KurtR (Diskussion) 01:51, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Hier zwei Passagen aus Artikel aus dem Archiv des Tages-Anzeigers:

ProLitteris / Häuptli Lukas: 2000-11-25. Chef des "Petite Fleur" verurteilt. Bemerkenswert ist die Verurteilung vor allem aus einem Grund: Das Etablissement schräg gegenüber dem Kulturzentrum Rote Fabrik war im Februar 1998 als erstes "legales" Bordell Zürichs, ja der Schweiz eröffnet worden. Die städtischen Behörden segneten es baurechtlich ab, und sowohl der Geschäftsführer [Berchthold] als auch der Initiant Valentin Landmann (der rechtlich mit dem Betrieb nichts zu tun hat) betonten damals, dass Zimmer nur an Frauen mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen vermietet würden. Im Konzept des Bordells hiess es: "Das Haus wird die arbeitenden Frauen korrekt behördlich anmelden."

ProLitteris / Häuptli Lukas: 2000-02-11. Ein Puff im Puff. Valentin Landmann, Zürcher Rechtsanwalt mit Klientel im Rotlichtmilieu, hat den Gedanken seit 1992, seit das revidierte Sexualstrafrecht Prostitution nicht mehr verbietet: den Gedanken an ein legales Bordell . Legal heisst in diesem Fall, dass das Freudenhaus baurechtlich abgesegnet worden ist, dass die Prostituierten im Besitz einer rechtmässigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung sind, aber auch, dass die Frauen vom Betreiber des Etablissements lediglich Bedienungszimmer mieten, sonst aber auf eigene Rechnung arbeiten können. Im Februar 1998 war es so weit: Das "Petite Fleur" mit 30 Bedienungszimmern öffnete in Wollishofen seine Tore.

Insbesondere der letzte Artikel scheint es genauer zu erklären, was man unter "legalen" Bordell versteht. Hier noch ein Artikel auf admin.ch zum Thema.

Hast Du eine geeignete Formulierung für unseren Artikel? Danke. --KurtR (Diskussion) 15:19, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Nun, "legal" ist in diesem Zusammenhang offensichtlich ein gepresster Begriff. Dass etwas "baurechtlich" abgesegnet sei, bedeutet nichts. Dass die Mär der angeblich verbotenen Prostitution wiederholt wird, ist entweder Propaganda oder aber schlicht uninformiert: In der Schweiz gab es nie ein Verbot der Prostitution, im Gegenteil hat erst das Recht von 1992 die Möglichkeit eingeführt, bestimmte Gebiete unter Strafandrohung mit Beschränkungen der Prostitution zu belegen oder für diese ganz zu sperren. Nach dem vor 1992 geltenden Recht war hingegen die Zuhälterei mit Strafe bedroht, somit war es nicht legal möglich, Prostituierten Zimmer zu vermieten o. dgl. Im Falle des oben erwähnten VIP, das es seit den 1980er-Jahren gibt, trifft beides nicht zu: Es wurde immer schon von den Frauen selbst betrieben und nicht durch Dritte, somit fiel es nicht unter die Zuhälterei-Strafnorm. Da es nach altem Recht eingerichtet wurde, ist es auch weiterhin (wie viele Salons in der Stadt Zürich, die schon lange bestehen) von den später eingeführten Sperrzonen-Vorschriften befreit (Rückwirkungsverbot). Auch das VIP hat, wenn ich mich recht erinnere (aber siehe bei Archive.org), einige Zeit damit geworben, das einzige legale Bordell in der Stadt zu sein. Die Belege siehe oben, man muss nur mal das alte StGB nachlesen, um zu sehen, dass die Mär des Prostitutions-Verbots frei erfunden ist. Statt im Artikel der Propaganda eines Vorbestraften aufzusitzen, sollte man die Behauptung des "legalen Bordells" entweder vollständig streichen oder aber allermindestens ein "vorgeblich" oder "angeblich" davor setzen. 146.60.126.255 22:59, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Also ich habs vorerst Mal rausgenommen, da es Unklarheiten gibt. Ob und wie man das Ganze z. B. nach dem Tagi-Artikel vom 2000-02-11 (siehe oben) einbauen will, ist noch offen. --KurtR (Diskussion) 02:13, 1. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Lehrauftrag an einem MPI[Quelltext bearbeiten]

hier steht, er habe einen Lehrauftrag an einem Max-Planck-Institut erhalten - im Wortsinne kann das nicht sein, weil an einem regelhaft keine Lehre stattfindet. die heutige Bezeichnung wäre "Referent". Möglichweise hieß das seinerzeit wirklich so, es ist aber dann inhaltlich etwas anderes. --Cholo Aleman (Diskussion) 09:55, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten