Diskussion:Verkehrsmittel (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Ohrnwuzler in Abschnitt Was sind Verkehrsmittel – und was nicht?
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Diese Begriffsklärung entstand nach folgender Diskussion:

Was sind Verkehrsmittel – und was nicht?[Quelltext bearbeiten]

(Eine endlose Diskussion über die Begriffsbedeutung) Emil Sax definiert Verkehrsmittel als „Einrichtungen zur Ortsveränderung von Personen, Gütern und Nachrichten sowie zur unmittelbaren Gedankenmitteilung zwischen örtlich getrennten Personen, also dasselbe, was auch das ‚ Transport- und Kommunikationswesen’ genannt wird.“ Sax meint damit ausschließlich die Zweige des öffentlichen Verkehrs und ausdrücklich nicht die „Transport- und Verständigungsmittel als technische Behelfe innerhalb räumlich ausgedehnter Produktionsstätten…“ (also ohne Innerbetrieblicher Transport bzw. Werksverkehr) Verkehrsmittel umfasst 1.) das Verkehrsmedium bzw. den Verkehrsweg, 2.) das Verkehrsobjekt selbst sowie ggf. das zugehörige Fahrzeug oder Transportgefäß, im Nachrichtenverkehr die erforderlichen Netzelemente und 3.) die bewegende Kraft. (Technische Elemente der Verkehrsmittel, S. 52) Indem Sax den Weg, das mobile Objekt und die Traktion als „technische Elemente der Verkehrsmittel“ bezeichnet, stellt er zudem implizit fest, das es auch noch andere „nichttechnische Elemente der Verkehrsmittel“ gibt. In seinen weiteren Ausführungen konzentriert sich Sax auf die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten des Verkehrsbetriebs, was die Schlussfolgerung zulässt, dass hiermit eben diese nichttechnischen Elemente gemeint sind. (Sax, E.: Die Verkehrsmittel in der Volks- und Staatswirtschaft, Allg. Verkehrslehre, Springer 1918)

Carl Pirath definiert: „Die wesentlichen Organe des Verkehrswesens sind die Verkehrsmittel oder die technischen Beförderungseinrichtungen und die Verkehrsunternehmungen oder die organisatorischen Gebilde. Von ihnen wird verlangt, daß die nach den Grundsätzen der Wirtschaft ihre Verkehrsarbeit leisten und zwar nicht allein in bezug auf die innere Ausgestaltung und den Betrieb des Verkehrsmittels, sondern vor allem auch in den äußeren Beziehungen der Verkehrsmittel zu den übrigen Wirtschaftszweigen… Die Träger der Verkehrswirtschaft sind die Wirtschaften der einzelnen Verkehrsmittel, so beispielsweise die Eisenbahnwirtschaft, die Kraftverkehrswirtschaft, Wasserverkehrswirtschaft, Luftverkehrswirtschaft und die Wirtschaft des Nachrichtenverkehrs.“ Pirath versteht unter Verkehrsmittel also diejenigen Branchen der Verkehrswirtschaft, die heute als Verkehrzweige oder Verkehrsträger bekannt sind. (Pirath, C.: Die Grundlagen der Verkehrswirtschaft, Springer 1949)

Leopold Illetschko stellt fest, dass die Transporte entsprechend des angewandten Transport- bzw. Verkehrsmittels unterschieden werden. Als solche Transportarten beschreibt er die Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Eisenbahn-, Straßenbahn-, Kraftwagen-, Luftverkehr, welche „als die vulgäre Gliederung gelten kann“ und dazu die Hafen-(Stations-) Bildung. Weiterhin werden alle Verkehrszweige beschrieben hinsichtlich Verkehrsweg, Fahrzeugen und Gefäßen, Organisationsformen und dergleichen. (Illetschko, L. L.: Transport-Betriebswirtschaftslehre, Springer 1966)

Zahlreiche jüngere Publikationen verwenden den Begriff Verkehrsmittel mit unterschiedlicher Bedeutung: 1.) Wenn z. B. im Zusammenhang mit den Verkehrsträgerleistungsanteilen (Modal Split) von „Verkehrsmitteln“ die Rede ist, dann meint man nicht die Fahrzeuge „Eisenbahnzug“, „Kraftwagen“, „Flugzeug“, „Schiff“, „Fußgänger“ (nicht Lastträger, sondern Fußgänger!!!) usw., sondern allenfalls die Verkehrszweige, also die Zusammenfassung derjenigen Unternehmen zu Branchen, die für die Leistungserstellung ähnliche Produktionsmittel einsetzen. Nun wird ein Eisenbahnzug allein garantiert keine einzige Tonne Gut und keine einzige Person befördern, ohne mit Weg, Antriebskraft, Organisation (Verkehrsregeln, Fahrplan usw.) ausgestattet zu sein. In diesem Falle ist also mit dem Begriff „Verkehrsmittel Eisenbahn“ der gesamte Wirtschaftszweig und seine Unternehmen gemeint. 2.) Andere Publikationen verwenden das Wort Verkehrsmittel als Synonym für Fahrzeug(e) (Land-, Luft-Wasserfahrzeuge usw.). Dann wird der Begriff in Ergänzung zu Verkehrswege verwendet. Hier bleibt jedoch die Frage, wie die übrigen Produktionsmittel im Verkehrswesen bezeichnet werden sollten, wenn nur dieses eine spezielle Produktionsmittel „Fahrzeug“ ein solches sein darf.

Gerd Aberle als renommierter Vertreter der zeitgenössischen Verkehrswissenschaft versteht unter dem Begriff Verkehrsmittel ausschließlich motorisierte Fahrzeuge, wie Pkw, Krad sowie öffentliche Verkehrsmittel, wie „Bahnen, Flugzeuge, Busse“ Aus dem Kontext ist zu entnehmen, dass Aberle das Verkehrssystem aus Sicht des Nutzers beschreibt und unter Verkehrsmittel all die dem mobilen Menschen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge subsumiert – ohne Hinweis darauf, ob die Fahrzeuge auf Verkehrswegen verkehren, spezieller Organisationseinrichtungen bedürfen oder in anderer Form ein für den Nutzer unsichtbares Hintergrundsystem besitzen und wie dies bezeichnet wird. (Aberle, G: Transportwirtschaft, Oldenbourg 2006 – 4. Aufl.)

Erstaunlicherweise stammen die saubersten Definitionen des Begriffs „Verkehrsmittel“ aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von renommierten „Volkswirtschafts-Verkehrswirtschaftlern“. Dies sollte jedoch nicht zu der Annahme verleiten lassen, dass diese Definitionen damit veraltet seien. Denn die volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Realität hat sich – zumindest was die Begriffe Fahrzeug und Verkehrsmittel sowie deren Unterscheidung angeht – eigentlich nicht grundlegend verändert. Lediglich in der Verwendung der Fachsprache ist man im Verlaufe der Zeit unpräziser geworden.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die vormals bestehende Wikipedia-Definition bezieht alle bisher bekannten Bedeutungen für „Verkehrsmittel“ in ihren Definitionsbereich ein – sowohl die zeitgenössischen (synonym für Fahrzeug und Verkehrszweig) auch diejenigen, die sogar bei einigen Verkehrsexperten in Vergessenheit geraten sind. Durch diese Unkenntnis ändert sich aber die Realität nicht, die durch diesen Begriff beschrieben wird: Fahrzeuge sind Fahrzeuge, Verkehrsmittel sind Verkehrsmittel, Fahrzeuge sind spezielle Verkehrsmittel, aber nicht alle Verkehrsmittel sind auch Fahrzeuge.

Nicht leugnen lässt sich, dass die Umgangssprache bzw. der Volksmund mit dem Begriff weitgehend diejenigen Produktionsmittel des Verkehrswesens assoziiert, die „Otto Normalverbraucher“ im täglichen Betrieb selbst erlebt: Die Fahrzeuge. Jedoch sollte jeder wissen, wenn er sagt: „Ich nehme heute mal die öffentlichen Verkehrsmittel…“, dass er sich dann zwar mit „Bus und Bahn“ fortbewegt, dass aber für diese Bewegung weit mehr Verkehrsmittel erforderlich sind, als allein die Fahrzeuge. Hier stellt sich m. E. die Frage, ob Wikipedia eine Fachenzyklopädie oder eine „Volksmund-Enzyklopädie“ ist. Dieser nicht signierte Beitrag stammt von--H.A., Dresden 13:26, 9. Okt. 2006 (CEST)--Malte Schierholz 18:09, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Moin,
sehr interessant, was du hier über die geschichtliche Bedeutung des Begriffes "Transportmittel" schreibst. Für einen weiteren Ausbau wird es wohl unbedingt notwendig sein, zu klären, welche Bedeutung von Verkehrsmitteln hier behandelt werden soll.
Die Wikipedia hat den Anspruch eine für jedermann verständliche Enzyklopädie zu sein. Daraus ergibt sich, wie ich denke, dass auf dieser Seite die Volksmund-Verkehrsmittel, also Fahrzeuge, abzuhandeln sind. Jedoch will die Wikipedia die Begriffe auch fachlich korrekt nutzen, also auch Fachenzyklopädie sein. Daher schlage ich vor eine Seite Verkehrsmittel (Begriffsklärung) einzurichten, wo auch geklärt wird, was in wissenschaftlichen Zusammenhängen unter Verkehrsmittel verstanden wurde und wird. --Malte Schierholz 18:09, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Moin zurück, die Idee mit der Begriffsbestimmung finde ich gut. Ich bitte jedoch, die exakte und allgemeine Definition voranzustellen. Es könnte z. B. so aussehen:

Unter dem Begriff Verkehrsmittel versteht man verschiedentlich 1.) i. w. S. die Gesamtheit der stationären und mobilen Arbeits- bzw. Produktionsmittel, welche die Bewegung von Gütern, Personen und Nachrichten ermöglicht, so z.B. Verkehrsinfrastruktur (Verkehrsweg, Station, Nebenanlagen), Fahrzeuge und Gefäße (Wagen, Schiffe, Fluggerät, Behälter, Tanks, Container etc.), stationär oder mobil eingesetztes Personal (Arbeitskraft), Antriebskonfiguration und Energieversorgung (Traktion) sowie Methoden und Einrichtungen der Betriebsführung bzw. Betriebsorganisation (Verkehrsbetriebstechnologie). Die verwendeten Verkehrsmittel bilden die Geschäftsausstattung eines Verkehrsbetriebes, wobei mehrere Verkehrsbetriebe entsprechend gemeinsam verwendeter typischer Verkehrsmittel zu Verkehrszweigen bzw. Verkehrsträgern zusammengefasst werden können; Unterscheide daher die Bedeutung dieser Begriffe. 2.) ugs. bzw. i.e.S. allein die Fahrzeuge, 3.) ugs. bzw. i.e.S. die Verkehrszweige.Dieser nicht signierte Beitrag stammt von--141.30.186.33 1541, 10. Okt. 2006 (CEST)--Malte Schierholz 18:09, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

ich habe mal eine entsprechende Begriffsklärung angelegt. Ich hoffe ich habe die von dir angegebenen Quellen richtig verstanden und du kannst mit dieser Begriffsklärung leben. Sonst verbessere sie :)--Malte Schierholz 19:00, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


Die Definitionen sind ziemlich Industrieland-zentriert. Die Tatsache, dass Tragetiere/Reittiere und Zugtiere (als Fuhrwerke) vielen Menschen auf dieser Welt trivial als Verkehrsmittel dienen, wird hier völlig außer acht gelassen. --Ohrnwuzler 12:57, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten