Diskussion:Verordnung (EU) Nr. 666/2013

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Bahnmoeller in Abschnitt Kritik
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Verbrauch laut Autor[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht Verordnung (EG) 666/2013 zu Staubsaugern der Energieverbrauch soll noch 43 Kilowattstunden pro Jahr betragen. Derzeit beträgt dieser Wert im Schnitt 62 Kilowattstunden pro Jahr, damit ergibt sich eine Ersparnis von ca. 56 € pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt in der EU. Wenn ich die Diff ausrechne sind das also 19 Kilowattstunden im Jahr. 19 kWh kosten also 56 Euro??? Bei einem hochgerechneten Preis von rund 30 Cent je Kilowattstunden komme ich da, nach meiner Ansicht nur auf 5 Euro und 70 Cent. Oder geht die EU davon aus, dass eine Kilowattstunde rund 2,95 Euro kostet. --Luis Limus (Diskussion) 15:44, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Rechnung und anderer fachlicher Unsinn sind korrigiert. Einen Abgleich der Zahlen mit der Verordnung habe ich dabei außen vorgelassen, mir ist wirklich nicht nach Beamtendeutsch. Wäre nett, wenn das jemand anders übernähme. Gruß, --DerFeigling (Diskussion) 15:56, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Die Staubemission darf ab 2017 bei höchstens 1,00% liegen[Quelltext bearbeiten]

Der Unsinn geht noch weiter. Die TÜV-geprüfte Filtertüte von heute nimmt 99,9 % des Hausstaubs auf. Deshalb ist die ausströmende Luft heute schon bis zu 1.000 Mal reiner als normale Atemluft in Wohngebäuden und die Staubemission liegt bei extrem niedrigen 0,001 mg/m³. Was soll also dieser Unfug im Artikel? --Luis Limus (Diskussion) 15:58, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

bin Sicherlich kein Fachmann, aber in der Verordnung steht im Anhang 1 Ökodesign-Anforderungen 1b "Ab dem 1. September 2017 gilt:...die Staubemission darf höchstens 1,00 % betragen..." ...Sicherlich Post 16:18, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Außerdem
„Staubemission bezeichnet das […] Verhältnis der Zahl aller von einem Staubsauger ausgestoßenen Staubpartikel mit einer Größe von 0,3 bis 10 μm zur Zahl aller Staubpartikel desselben Größenbereichs, die in den Saugeinlass eintreten, wenn ihm eine bestimmte Menge von Partikeln dieses Größenbereichs zugeführt werden. Der Wert umfasst nicht nur den am Auslass des Staubsaugers gemessenen Staub, sondern auch den an anderen Stellen ausgestoßenen Staub, der entweder durch Lecks abgegeben oder vom Staubsauger selbst erzeugt wird“.
Das heißt es geht nicht nur um die Beutel, sondern vor allem um die (H)EPA-Filter, Ritzen usw. --Mps、かみまみたDisk. 17:47, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

"Kritikern der neuen Regulierung [...]", wer ist hier denn gemeint? 78.35.225.92 08:00, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Die üblichen sicher nicht - die kommen nur in den Nachrichten vor. Dort aber länger als das ursprüngliche Statement. Im Übrigen ist der Zusammenhang offensichtlich. --Bahnmoeller (Diskussion) 15:48, 21. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Lärmbelastung durch Staubsauger[Quelltext bearbeiten]

  • "Die Lärmbelastung soll auf 80 Dezibel reduziert werden."

Ist es sicher das die Lärmemission nur auf 80 dB(A) gesenkt weden soll ? Immerhin ist es bei z.B. aktuellen Staubsaugern üblich das die Geräte nur etwa 59 bis 79 dB(A) erzeugen. Somit würde der Grenzwert ja nicht gerade einen Anreitz zur Senkung der Geräuschemission bieten. Oder aber es ist als Setzung einer ersten Grenze zu verstehen der weitere niedrigere Grenzen folgen. (nicht signierter Beitrag von 92.213.29.126 (Diskussion) 17:36, 17. Sep. 2015 (CEST))Beantworten