Diskussion:Verschleierungsverbot/Archiv/Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Falko von Wegen in Abschnitt Unis
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Artikelname

Hallo Wheeke! Ich habe das Lemma bewußt umständlich Verbot von Gesichtverhüllung in den Niederlanden (Grammatisch richtig wäre: Verbot der Gesichtverhüllung in den Niederlanden) genannt, weil ich das dumpfe Verschleierungsverbot oder Burkaverbot umgehen wollte. Spricht man von einem Verschleierungsverbot ist es per se diskriminierend, weil sich z.B. Juden nicht verschleiern, geht es um einen Teil des Vermummunsverbotes, ist klar, dass es darum geht, ind er Öffentlicheit "Gesicht zu zeigen". Enlang dieser Linie verläuft auch die öffentliche Debatte. Deshalb würde ich den Titel gerne möglichst neutral halten und zum alten Lemma Namen zurück kehren. --Falko von Wegen (Diskussion) 16:05, 1. Aug. 2019 (CEST)

Ja super ...! Das ist hier allerdings Wikipedia, und da nennt man es wie es heisst, oder so nahe wie möglich dran.

:Der Artikelname ist so wie wer ist schon richtig.

Das Vermummungsverbot ist ja sicherlich nicht auf eine Kippa zu münzen? Diese trägt man ja auf dem Hinterkopf und eher nicht im Gesicht? Also wie ein Cap. Was du aus dem Text liesst macht mir Angst. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 16:24, 1. Aug. 2019 (CEST)
Ich habe geschrieben, dass sich Juden nicht verschleiern. Dem hast du erwidert, dass sich Juden nicht verschleiern. ???! Du hast mich offensichtlich nicht verstanden. Und wenn Du es nennen willst wie "es" heisst, wäre das Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding. So heißt das Gesetzt, ganz sicher heißt es aber nicht "Verschleierungsverbot". Denn ein allgemeingültiges "Verschleierungsverbot", ausschließlich auf Muslime gemünzt, will es garnicht sein. --Falko von Wegen (Diskussion) 16:18, 1. Aug. 2019 (CEST)

Unis

Hat jemand eine Quelle, ob das Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding an staatlichen Unis gilt und wie es umgesetzt wird? Danke --Falko von Wegen (Diskussion) 17:15, 1. Aug. 2019 (CEST)

Du hast einen Artikel über ein Gesetz geschrieben, dessen Text du nicht gelesen hast? Hm. Gleich in Artikel 1.1 ist die Rede von onderwijsinstellingen, overheidsinstellingen en zorginstellingen, da werden staatliche Universitäten sicher auch gemeint sein. --CWKC (Praat tegen me.) 08:59, 2. Aug. 2019 (CEST)
Ja, das mache ich "einfach so" und das ist auch in Ordnung. Ich spreche kein Niederländisch und verlasse mich nicht auf googel translate. Deshalb habe ich nachgefragt. Aber dann ist es ja gut, dass es Wikipediander wie Dich gibt, die anscheinend den Wortlaut übersetzen können. Danke. --Falko von Wegen (Diskussion) 11:24, 2. Aug. 2019 (CEST)
Tja, da fürchte ich, gehen unsere Meinungen auseinander. Ich halte das nicht für so „in Ordnung“, den Gesetzestext selbst nicht lesen zu können und sich einfach auf die Interpretation irgendwelcher deutscher Medien zu verlassen. Wohlgemerkt Populärkram wie der Merkur (hier schon super und auf Bild-Niveau: „Holland“ führt das ein, nicht etwa „die Niederlande“) oder die Zeit und keine Fachpublikationen. Aber wenn man auf sowas warten würde, wäre es natürlich auch schwierig, den Artikel noch am Tag des Inkrafttretens – bevor auch nur die nl.wp einen Artikel dazu hat – rauszuhauen. Da muss man im Zweifel Ungenauigkeiten halt in Kauf nehmen. Schönen Gruß --CWKC (Praat tegen me.) 11:36, 2. Aug. 2019 (CEST)
Bei allem Respekt, liegen die "Ungenauigkeiten" im Promille-Bereich. Der Gesetzesentwurf lag schon lange vor, beschlossen war das Gesetzt auch schon, gestern trat es eben in Kraft. --Falko von Wegen (Diskussion) 11:46, 2. Aug. 2019 (CEST)
Das mag stimmen, ist aber Zufall und keineswegs vernünftiger Quellenarbeit geschuldet. --CWKC (Praat tegen me.) 11:50, 2. Aug. 2019 (CEST)
So magst Du das sehen. --Falko von Wegen (Diskussion) 11:51, 2. Aug. 2019 (CEST)
Ungenau ist Ungenau! Egal wie viel es für einige sein mag. Wenn dann auch noch Religionsfreiheit im Text erscheint ist man sich nicht sicher. Da es sich nur um ein Verbot der VOLL-verschleierung handelt, und nicht von Kopftüchern. Hier wird unterstellt das die Vollverschleiterung irgendwo als Relgionsfreiheitsausübung einen Zusammenhang hätte, das ist natürlich nicht nur eine Ungenauigkeit sondern sogar Falsch. Zur Burka und dem Niqab steht dass dieses keinen Tragezwang hätte, also ein Verbot dieses auch kein Nachteil ergibt. Die Auslegung von Amnesty International ist da aber völlig anders. Viele Frauen sehen den Tragezwang (Ja den gibt es auch) sogar als Zeichen der Unterdrückung von Frauen. Symbol für die Unterdrückung der Frau?, in mindestens drei Afrikanischen Ländern ist das Tragen der Vollverschleierung seit einigen Jahren verboten. Sogar der Schleier wird von der Zeit Wie freiwillig ist die Entscheidung? die Freiwilligkeit als Frage auf. Hier steht es als würde man der Frau verbieten sich Religiös zu verhüllen, was bei aller Liebe nicht stimmt. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 12:24, 2. Aug. 2019 (CEST)
Oh man... ich weiß nicht, ob wir vom gleichen Artikel sprechen, aber das hier abgehandelte Gesetz verbietet eine Gesichtsbedeckungen in öffentlichen Einrichtungen der Niederlande. Es verbietet nicht generell die Vollverschleierung. Das ist im Artikel genau dargestellt. Was Du mit deinen Einlassungen versuchst zu beweisen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht versteht CWKC, was Du der Welt erklären willst?! --Falko von Wegen (Diskussion) 15:32, 2. Aug. 2019 (CEST)