Diskussion:Villa Waldbühl

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Sollte der Artikel Villa oder Landhaus Waldbühl heíßen?

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Aus Benutzer Diskussion:31.164.220.19:


Die Monografie über das Haus spricht von Landhaus und nicht von Villa. In der Literatur wird nie von einer Villa gesprochen. Es gilt immer als ein Landhaus. Auch der architektonische Typus eines L-förmigen Baues entspricht dem eines Englischen Landhauses. Ähnliche Bauwerke, die in dieser Zeit errichtet wurden Beispielsweise von Pfleghard & Hafeli gelten ebenfalls als Landhäuser. Das Landhaus Waldbühl von M.H. Baillie Scott : ein Gesamtkunstwerk zwischen Neugotik und Jugendstil / Katharina Medici-Mall ; Vorw.: Peter Meyer. - Bern : Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, 1979.


Ich bitte entsprechende Fachkenner/innen um Prüfung des Sachbestandes und die evtl. Verschiebung. --Pm (Diskussion) 09:10, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Fakt ist aber, es ist als "Villa Waldbühl" im "Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung" registriert, vgl. den entsprechenden Eintrag (Quelle). Daher habe ich dies als Lemma gewählt. --Filzstift  09:11, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 23:54, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten