Diskussion:Vizekanzler (Deutschland)/Archiv/1

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Außenminister = Vizekanzler

Hoppla, ich dachte bisher, daß der Bundesaußenminister automatisch Vizekanzler ist.
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen/verfassungen/grundgesetz_1949.htm genauer: Art 69 GG sagt dazu zwar nichts näheres aus, aber eine genau Klärung ("Wo steht das?") wäre mir als Einstiegssatz des Artikles lieber

Martin Mewes 21:52, 6. Jul 2004 (CEST)


Nein, der Vizekanzler muss nicht Aussenminister sein. Wo steht denn das ?

Chris

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Leif Czerny 11:59, 15. Jan. 2014 (CET)

Müntefering

Ist Münte schon ernannt?

Selbstverständlich ist Münte schon ernannt seit dem 22. November!!!

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Leif Czerny 11:59, 15. Jan. 2014 (CET)

Allgemeinverständlichkeit

„einer der beiden großen Parteien (CDU/CSU und SPD)“ Irgendwas stimmt da nicht, in Klammern stehen drei Parteien aber davor ist von 2 Parteien die Rede, kann das mal bitte jemand klar stellen. --87.78.23.248 13:37, 14. Feb. 2009 (CET)

Gut; sprachlich nicht ganz apart, aber sollte die Aktion mit dem Baustein tatsächlich ernst gemeint sein, empfehle ich die Lektüre von CSU und Schwesterpartei. Gruß -- Sir James 14:52, 14. Feb. 2009 (CET)
Nix da! CDU und CSU sind separate Parteien. --87.78.23.248 17:24, 14. Feb. 2009 (CET)
Meine Güte, Probleme habt Ihr… --Phantom 17:28, 14. Feb. 2009 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Leif Czerny 11:59, 15. Jan. 2014 (CET)

Hallo zusammen.

In vielen Publikationen wird unser Außenminister ständig nicht als solcher, sondern als Vizekanzler tituliert(wodurch seine Stellung herausgehoben und Aussagen beim Leser mehr "Gewicht" bekommen). Dieses Amt gibt es nicht. (Punkt mit !) Beim Nachschlagen bei Wikipedia mußte ich erstaunt (und etwas verärgert)feststellen, das unser (auch mein, ich stehe zu legitimer Wahl) Außenminister mir als "Vizekanzler" entgegenlächelt. Gerade aufgrund der recht neutralen Arbeit der Wikipdedia-Autoren allgemein, würde ich den Begriff "Viz(/c)ekanzler auf seine legitime, d.h. historische Funktion beschränken. Andernfalls würde die Verläßlichkeit unseres Nachschlagewerkes verlieren (Hr.Berlusconi demnähst unter der Rubrik "Cäesar" oder "Augustus" und Hr.Putin unter "Zar" käme (ernsthaft) auch niemandem in den Sinn... Mit freundlichem Gruß aus Westfalen H.J.Lüttecke (nicht signierter Beitrag von 77.25.142.224 (Diskussion | Beiträge) 21:01, 16. Feb. 2010 (CET))

Es gab auch historisch keinen Vizekanzler, die offizielle Bezeichnung war immer "Stellvertreter des Kanzlers". Und er ist natürlich herausgehoben gegenüber dem Rest der Minister und hat mehr Gewicht. Vizekanzler ist die gebräuchliche Bezeichnung für den Stellvertreter des Kanzlers, sogar der Bundestag verwendet diesen ständig: z.B. [1]. Die Tatsache, dass es sich nicht um den offiziellen Titel handelt, wird im ersten Absatz klar gestellt. --ElTres 12:45, 17. Feb. 2010 (CET)

Wäre schön, wenn sich alle mal auf die richtige Bezeichnung einigen könnten. Wie schon festgestellt gibt es keinen Vizekanzler: damit darf sich jeder Vizekanzler nennen ohne in Konflikt mit § 132a StGB zu kommen. Mein Vorschlag: WIR SIND VIZEKANZLER (nicht signierter Beitrag von 94.217.56.230 (Diskussion) 11:45, 15. Mär. 2010)

Deine Änderung habe ich gerade rückgängig gemacht. Gem. §69 Satz 1 GG Ernennt der Bundeskanzler einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. Dies ist halt schon so. Die Begrifflichkeit "Vizekanzler" kommt hier nicht vor. Deshalb ist sie dennoch gebräuchlich. Darum wird sie auch hier benutzt. -- Itti 12:25, 15. Mär. 2010 (CET)

@Sir James: du hast meine Änderung zurückgesetzt. Nun ja. Dadurch ist jetzt jedoch die Aussage des ersten Absatzes falsch. Ein Stellvertreter ist im GG sehr wohl vorgesehen. Der erste Absatz suggeriert nun jedoch genau das Gegenteil. Dass der Stellvertreter umgangssprachlich Vizekanzler genannt wird, ist nun auch ein Fakt. Oben ist der link auf Steinmeier, auch hier nun der für Westerwelle. Ich finde, konsequent wie du bist, solltest du dann auch dafür sorgen, dass der Deutsche Bundestag den Begriff sauber anwendet und dass die Wikipedia keine unwahren Behauptungen verbreitet.-- Itti 19:54, 15. Mär. 2010 (CET)

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Philipp Rösler

Sollte nicht seit dem 13. Mai Philipp Rösler Vizekanzler sein? Dazu z.B. "Die Frage der Führung ist entschieden, sobald der Bundesvorsitzende gewählt ist. Sollte es ein Mitglied aus dem Bundeskabinett sein, wird er automatisch Vizekanzler werden. Der Vizekanzler bestimmt den Kurs der Liberalen in der Bundesregierung.", so gesagt von ihm, nachzulesen bei http://www.tagesschau.de/inland/roesler248.html Die englischsprachige Wikipedia ist da schon einen Schritt weiter, auch wenn das natürlich nichts heißt.--Beliar 21:38, 14. Mai 2011 (CEST)

Das mag Herr Rösler sich ja wünschen, aber das Grundgesetz sieht da zufälligerweise eine andere Regelung vor: Der Bundeskanzler, in diesem Fall die Bundeskanzlerin, ernennt den Vizekanzler. Ob da die FDP vorher wählt oder nicht ist für die Vizekanzlerschaft unerheblich. Wiki sollte die Zeit haben, Frau Merkel die Gelegenheit geben, Herrn Rösler zu ernennen, bevor es hier verkündet wird. Salico 11:51, 15. Mai 2011 (CEST)

Auf der Homepage der Bundesregierung wird Westerwelle als Ex-Vizekanzler und Rösler als aktueller Vizekanzler geführt. Rösler wurde also offenbar bereits von der Kanzlerin ernannt. [2] --Yoda1893 23:21, 17. Mai 2011 (CEST)


Ja, das wurde er, allerdings erst heute! Siehe [3] --Klios 13:55, 18. Mai 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Leif Czerny 11:59, 15. Jan. 2014 (CET)

Wer bestimmt, wann der Vertretungsfall eingetreten ist...?

Solange ein Bundeskanzler bei vollem Verstand ist, ist die Situation noch recht übersichtlich: Der Kanzler entscheidet, ob er sich vom Stellvertreter vertreten lassen will. Der Kanzler bestimmt auch in welchem Umfang der Stellvertreter vertreten soll.

Doch es sind auch Szenarien vorstellbar, bei denen umstritten sein könnte, ob der "Vizekanzler" nun an die Stelle des Kanzlers treten sollte oder muss. Wäre beispielsweise der Kanzler erkrankt, könnte aber selber (aufgrund der Krankheit) nicht erkennen, dass er beeinträchtigt ist (verhindert ist die Amtsgeschäfte zu führen), so müsste es eine Instanz geben, die auch gegen den Willen des kranken Bundeskanzlers den Vertretungsfall erkennt und entscheidet, dass nun den Vizekanzler - gegen den Willen des Kanzlers - ran muss. Wäre das dann das Bundesverfassungsgericht?

Und nebenbei gefragt: Wer vertritt eigentlich den "Vizekanzler" wenn der ebenfalls gerade dann verhindert ist, wenn er den Kanzler ersetzen soll?

Ignatius (Diskussion) 19:55, 17. Jan. 2014 (CET)

Ich glaube einfach mal nicht, dass das so extrem geregelt ist (aber weiß es nicht!), da der Vizekanzler eben nur mal kurz ne Sitzung führen kann, und nicht das ganze Amt übernehmen. Interessant wäre aber schon, ob man erklären kann, dass der Kanzler nicht mehr arbeitsfähig ist.--SamWinchester000 (Diskussion) 11:23, 13. Mär. 2014 (CET)
Im GG steht notorisch wenig: GG 33 62-69. Auch die Geschäftsordnung der Regierung sagt nichts Genaues hier. Ganz nett ist aber diese Falllösung von Saarheim. Demnach muss der Bundestag unverzüglich neu wählen, der BuPrä ist dabei nur vorschlagsberechtigt. GG 69 3 würde es ihm ermöglichen, einen Bundesminister zum geschäftsführenden BuKa bis zur Wahl zu machen.-- Leif Czerny 13:36, 13. Mär. 2014 (CET)
Wer den BK vertritt, wenn der Vizekanzler auch vertritt, regelt die GO der Bundesregiertung. Das geht dann nach Dienstalter als Minister (insgesamt, ein Wechsel resettet nicht), dann nach Alter. Momentan wäre das Schäuble.
Die in den Saarheimer Fällen vertretene Auffassung ist nur eine Interpretation. Interessant ist, das nicht nur - wie im Artikel - im GG der Rücktritt nicht vorgesehen ist, sondern es insgesamt keine Regelung für eine vorzeitige Erledigung gibt. Der kürzlich eingefügte Satz in der Einleitung "Der Stellvertreter des Bundeskanzlers tritt im Falle des Todes oder der Amtsunfähigkeit des Kanzlers nicht automatisch an dessen Stelle; in diesem Fall ist des dem Bundespräsidenten vorbehalten, einen der Kabinettsminister zu bitten, geschäftsführend das Amt zu führen." ist nicht korrekt und auch quellenlos eingefügt worden.--Frogfol (Diskussion) 10:18, 17. Mär. 2014 (CET)
Frogfol, sag mal, was nicht korrekt ist. Meines Wissens ist dies bei der Amtserledigung von Brandt 1974 der Fall gewesen. Bei Amtserledigung ist der St. immer nur noch der St. und nicht der neue BK, den wählt das Parlament. In den USA gab es lange Zeit eine Unsicherheit über die Nachfolge (ob der VP nach dem Tod oder Rücktritt oder Impeachment des POTUS nur amtierend als POTUS fungiert), bis dann in den 1960er-Jahren ein Verfassungszusatz Klarheit geschaffen hat. / Demnächst gehe ich wieder in die UB und könnte da in eine Reihe von GG-Kommentaren schauen. Dort müsste das Problem ausführlich behandelt werden. Z. (Diskussion) 10:41, 17. Mär. 2014 (CET)
Forgfol: Du meinst §22 (1): "Die Sitzungen der Bundesregierung finden unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers, im Falle seiner Behinderung unter dem Vorsitz des Stellvertreters des Bundeskanzlers statt. Ist auch der Stellvertreter verhindert, so führt den Vorsitz der vom Bundeskanzler oder seinem Stellvertreter besonders bezeichnete Bundesminister oder mangels solcher Bezeichnungen der Bundesminister, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört; bei mehreren Bundesministern mit gleicher Amtszeit übernimmt den Vorsitz der an Lebensjahren älteste Bundesminister."? Das bezieht sich aber nur ausdrücklich auf die Kabinettssitzungen. Ob und wem der BK weitere befugnisse erteilt, ist doch teil seiner Organisationskompetenz, die sich ja auch in §8 bzgl. der Stellvertretung niederschlägt "Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister in seinem gesamten Geschäftsbereich. Im übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen.". Im Zweifelsfall wird wohl in vielen Dingen der "Staatssekretär des Bundeskanzleramtes" die Weiterführung operativ tragen und der Stellvertreter wohl eher protokollarisch Vertretung Leisten sollen. Ein Stellvertreter, der etwa auch Personalien auf Staatssekretär- oder Minsterebene selbst entscheidet, würde sicher nur schwerlich akzeptiert. Sollte der BK wie gesagt nicht nur zeitweise zu vertreten sein, so ist unmittelbar eine Neuwahl des Bundeskanzlers anzusetzen.-- Leif Czerny 11:13, 17. Mär. 2014 (CET)
Vielleich helfen diese Ausführungen zum Begriff der Geschäftsführenden Bundesregierung: hier. LG, -- Leif Czerny 11:35, 17. Mär. 2014 (CET)
Dank Ziko nun erledigt.-- Leif Czerny 09:57, 14. Apr. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Leif Czerny 09:57, 14. Apr. 2014 (CEST)