Diskussion:Vorlageersuchen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 89.204.135.154 in Abschnitt Vorlageersuchen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vorlageersuchen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Anmerkung: Die Begrifferläuterung hat keinen Fehler, da in Österreich Vorlage- und Auskunftsersuchen zusammen über § 143 BAO erfolgen. Jensen 01:30, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Vorlageersuchen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Jensen, schau bitte nochmal über deine dortige Bearbeitung. Das kann so nicht stimmen. --Benatrevqre …?! 16:39, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Was ist da dein konkretes Begehr? IMHO stimmt das so??? Jensen 16:41, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Vorlageersuchen gegen Drittschuldner

Das Vorlageersuchen muss sich auf die Abgabe der dem Drittschuldner gesetzlich auferlegten Pflichten beschränken, vgl. dazu Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 316 AO Rn. 17. Sonst muss die vollstreckende Behörde weitere Kosten selbst tragen. (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.203 (Diskussion) 18:02, 9. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Achso wegen Vorlageersuchen. Ja in Österreich geht das Vorlage und Auskunftsersuchen beides über §143 BAO... Jensen 16:42, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Stimmt aber ... da war trotzdem ein Fehler ... copy and paste... ausgemerzt. Jensen 16:43, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
erledigt Jensen 00:49, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Literaturhinweis:

Johannes W.Buse, urkundenvorlagepflicht im Rahmen einer Außenprüfung - Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach der BFH- Rechtsprechung, AO- StB 2012, 373--89.204.135.154 13:21, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten