Diskussion:Wally (Schiele)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 87.140.192.0 in Abschnitt Äußerung von Elisabeth Leopold als lexikalischer Eintrag
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Sollte vermutlich nach Wally (Schiele) verschoben sein, siehe Benennungen in Kategorie:Gemälde Anton-kurt 14:13, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Rudolf Leopold[Quelltext bearbeiten]

Da Rudolf Leopold verstorben ist, müßte der letzte Artikelabschnitt überarbeitet werden. --Dandelo 18:56, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Da, nach ORF-Bericht heute, sich absehbar eine endgültige Lösung abzeichnet, verzichte ich, diesen Absatz jetzt zu verändern. Quelle Unter NS-Raubkunst-Verdacht, Zabia 13:50, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Zabia, da ich einige fehlerchen und formatierungen korrigiert hatte, habe ich die entscheidenden stellen "notdürftig aktualisiert". ich denke, es ist so neutral formuliert, dass man es bis zu endgültigen lösung so stehen lassen kann. viele grüße --emma7stern 16:57, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Danke, ich beschränke mich ja vorwiegend auf minimale Änderungen und Korrekturen von offensichtlichen Mängeln (Das Bild hat ja global Aufsehen erregt, hat also auch in der engl. Wikipedia ein Lemma) bzw. Fehlern. Wie ich sehe, wurde der Artikel weiter schon von anderen auch bearbeitet. Zabia 22:08, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Bildnis Wally Das Leopoldmuseum verlautbarte zum Bild 'Egon Schiele: Bildnis Wally, 1912' und dessen Provenienz: am 23.01.2004 "Das Bild wurde 1954 vom Privatsammler Rudolf Leopold durch Tausch (gegen Egon Schiele: Rainerbub) von der Österreichischen Galerie Belvedere erworben. 1994 wurde es durch Stiftung ins Leopold Museum eingebracht.

Das Gemälde wurde Anfang 1998 in New York durch amerikanische Behörden beschlagnahmt. Ein Gerichtsverfahren ist noch anhängig. Die Provenienz des Bildes wurde bis 1998 als eindeutig angesehen. Im Laufe des Gerichtsverfahrens sind Widersprüche zu Tage getreten."

Die Galerie Belvedere z.B. hätte das Bild, wegen seiner Herkunft, in der Nachkriegszeit melden müssen, und nicht damit handeln dürfen. Zabia 23:29, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Begleittext: Übersetzungsfehler?[Quelltext bearbeiten]

Der im Artikel veröffentlichte Begleittext enthält mindestens einen schweren (Übersetzungs-?)fehler. Es ist traurig, dass dieser so unkritisch übernommen wurde. Tatsache ist, dass Lea Bondi-Jaray niemals die Diebin dieses Bildes war! Tatsache ist, sie war das Opfer der Arisierer. Ich werde den Artikel ändern, indem ich das "von ... gestohlen" auf "der ... gestohlen" korrigiere. Schon aus Respekt gegenüber der Lea Bondi-Jaray, dem Opfer der Vergangenheit. Jedenfalls ersuche ich dringend, diesen Begleittext anhand eines Originaltextes zu verifizieren! Zabia 22:18, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass der Begleittext von den Leopolds selber so an die Medien verschickt wurde, also wohl bewußt so formuliert wurde, habe ich (beschämt) meine Änderungen zurückgesetzt. Gestern gab der Sohn der Leopolds im ORF ein mehrfach gesendetes ZIB-Interview, wo er erwähnte, Erben von Holocaustopfern hätten testamentarisch verfügt, dass Erlöse von restitutionierten Kunstwerken zum Waffenkauf für Israel bestimmt seien, und dass dies ein (einer von 3) Grund sei, warum die Fam. Leopold sich so gegen Rückgabe wehrt. Zabia 13:14, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
mir ist nicht klar, ob wir hier den kompletten text dokumentieren sollen und dürfen. ich finde das einerseits merkwürdig und unüblich (nicht enzyklopödisch) und insbesondere wegen dem von dir, Zabia, dargestellten sachverhalt auch ein verstoß gegen den neutralen standpunkt. eher sollte man den text und den zusammenhang beschreiben, daraus zitieren und den vollständigen wortlaut verlinken. - aber ganz formal denke ich auch, dass es ein urheberrechtsverstoß ist. ????? viele grüße, --emma7stern 14:40, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Nachdem die Leopoldleute das Machwerk selber verbreitet haben, das ganze auch im berechtigten Interesse der auch österr., Öffentlichkeit steht, es außerdem sehr gut dokumentiert, wie in Österreich mit derart heiklen Themen umgegangen wird, ... finde ich es nicht schlecht, wenn es solang stehen bleibt, bis die Offiziellen des Leopold-Museums selber, diesen unsäglichen Begleittext richtigstellen. Urheberrechtsverletzung seh ich da keine. Ist wie die Veröffentlichung von Urteilen oder juristischen Vergleichen zu werten. Zabia 15:54, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ein Verstoß gegen den neutralen Standpunkt liegt nicht vor, da der Text bekanntlich von den Streitparteien einvernehmlich erstellt wurde. Urheberrechtsverletzung kann ebenfalls nicht vorliegen, da der volle Wortlaut von der ORF-Website stammt. Der Hinweis auf das falsche "von" vor Lea Bondi-Jaray wurde durch eine redaktionelle Anmerkung berücksichtigt. --Wolfgang J. Kraus 19:49, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Meiner Meinung nach fehlen noch mindestens 2 redaktionelle Anmerkungen.
1. zu „... dass das Gemälde nach dem Krieg von Welz ...“: Es wurde dem Welz konfisziert, weggenommen! Nicht „von Welz“ konfisziert.
Anmerkung eingebaut. --Wolfgang J. Kraus 22:59, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
2. Da dieser Text Verhandlungsgegenstand ist, muss er keineswegs auf Wahrheit, auf bewiesenen Tatsachen beruhen. (Sinn des Deals war ja, ein Gerichtsurteil, das Rechtssicherheit geschaffen hätte, zu vermeiden). Im übrigen weiß ich tatschlich zu wenig über die Materie um ausschließen zu können, dass noch weitere grobe Schnitzer im Begleittext wären. Es scheint, als wäre das Korinthenkackerei, aber in Wahrheit ist dieser diffuse, missverständliche Begleittext, der wohl zig Jahre noch im Museum neben dem zurückgekauften Bild hängen soll, eine Blamage. Zabia 21:13, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Die Einleitung zum Text gibt an, wer die Autoren sind. Logischerweise wird damit nicht behauptet, dass der Text die volle Wahrheit enthält. Es wird hier lediglich dokumentiert, worin die Gemeinsame Erklärung besteht. --Wolfgang J. Kraus 22:59, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn der ORF von Originalbegleittext schreibt, dann ist offenbar gemeint, dass der original von den Leopolds kam. Es gibt im Netz jedenfalls einen Abdruck einer englischen Fassung, auf einer Site der US-Justiz (Wenn ich den Link korrekt interpretiert habe). Zabia 20:42, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Begleittext: Wenn das die offizielle deutsche Fassung ist, dann sind diese "redaktionellen Kommentare" und "Ausbesserungen" überflüssig und im Widerspruch zu WP:NPOV. Der Vorgang soll dargestellt und nicht kommentiert werden. Ich werde sie daher demnächst entfernen. --Zapane 10:37, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Zur irrtümlichen Übergabe an Riegererben[Quelltext bearbeiten]

Dr. Heinrich Rieger hatte viele seiner Bilder nicht eindeutig bezeichnet. Viele wurden z.B. nur als "Zeichnungen" zusammengefasst. Dass nun die Erben das Bild ohne Widerspruch annahmen, sollte nicht bedeuten, sie hätten auch gewußt, dass sie auf das Bild keinen Anspruch hatten. Es war möglicherweise so, dass erst später Nachkommen der Lea Bondi-Jaray einen Anspruch untermauern konnten. Das Dossier Dr. Heinrich Rieger gibt da genauer Auskunft. Dubios bleibt, dass das Bild zu jener Zeit an Leopold ging (angebl. Tausch mit "Rainerbub"), besonders weil es ja als konfizierte Raubkunst von den Amerikanern kam. Zabia 21:27, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

"Am 29. Juli 1921 stellte Dr. Heinrich Rieger aus steuerlichen Gründen ein Ansuchen an das Denkmalamt, ihm die Berechtigung einzuräumen, seine Sammlung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der eigens dazu errichtete Notariatsakt, in dem die gesamte bisherige Sammlung festgehalten wurde, ist als einzige vollständige Inventarliste erhalten geblieben. Sie weist 658 Positionen Kunstgegenstände auf" (aus oben erwähntem Dossier, Seite 8) Dieser Text erklärt, warum die Erben des Sammlers Rieger gar nicht genau wussten, was Dr. Rieger alles vor der Arisierung besaß. Es ist wahrscheinlich, dass die Sammlung zu diesem Zeitpunkt auf mehr als diese 658 Kunstgegenstände angewachsen war. Zabia 21:43, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Hinweis auf den Umfang der Riegerschen Sammlung und ein Link zum Dossier wurden eingebaut. --Wolfgang J. Kraus 22:59, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Danke. Zabia 20:43, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:33, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Äußerung von Elisabeth Leopold als lexikalischer Eintrag[Quelltext bearbeiten]

Hierum geht es:

In Wikipedias werden persönliche Äusserungen als scheinbare Tatsachen dargelegt, obwohl unbelegt oder unbewiesen, dies ist einerseits verwirrend, anderseits gehöhrt es nicht in den Artikel, sondern in die Fussnoten:

Zitat: "Elisabeth Leopold gab am 21. Juli 2010 an, ihr Mann habe die gütliche Einigung „von Anfang an“ angestrebt, die Vertreter der Republik Österreich im Stiftungsvorstand hätten allerdings lange auf der gerichtlichen Austragung der Auseinandersetzung beharrt: „Die Vorstandsmitglieder des Bundes wollten zunächst keine Einigung. Sie dachten, man gewinnt den Prozess. Wir waren daher gezwungen, den Prozess zu führen.“[9]"

Hierzu bemerkte ich: Zitat: "Diesen angeblichen Sachverhalt von Frau Elisabeth Leopold ("ihr Mann habe die gütliche Einigung „von Anfang an“ angestrebt") kann durch keine unabhängige Quelle belegt werden."

Diskussion: Um die von Elisabeth Leopold geäusserten Behauptungen überprüfen zu können, würde es gehört haben, zu überprüfen, ob die von Ihr behauptete ("Meinung"), dass der "Stiftungsvorstand" glaubte: "Sie dachten, man gewinnt den Prozess. Wir waren daher gezwungen, den Prozess zu führen.“ der Wahrheit entspricht, es hätte also dem bedurft, zu überprüfen, ob Ihre Behauptung von anderer Quelle hätte bestätigt werden können. DIES darf also unbewiesen in Wikipedia behauptet werden, meinen Einwurf hingegen muss ich belegen? Dies ist das Wikipedia-System: Der "Erstautor" darf die krudesten Dinge behaupten, ein anderer der etwas beitragen möchte, nuss "Himmel und Hölle" bewegen, um es zu beweisen.

Nichts anderes habe ich postuliert: "Diesen angeblichen Sachverhalt von Frau Elisabeth Leopold ("ihr Mann habe die gütliche Einigung „von Anfang an“ angestrebt") kann durch keine unabhängige Quelle belegt werden."

Also ich muss nachweissen, dass Frau Leopold die Wahrheit gesagt hat? (Sie muss es doch besser wissen, wie ich) Währenddessen Ihr Zitat, völlig unbewiesen zitiert werden darf?

Nun ist es so: Meinen zarten Einwurf setzt man zurück, beläßt aber eine unbewiesene Behauptung in einem mit lexikalischem Anspruch dargestellten Artikel. Selbstredend ist ja die Behauptung von Frau Leopold, (wenn auch in einer Zeitschirft/zeitung erschienen, als Quelle angegeben) eine Behauptung, welche die persönliche Meinung von Frau Leopold darstellt und jeglicher Beweise entbehrt.

Klar, ich verstehe, dass die meissten Artikel in Wikipedia von Laien geschrieben werden, welchen eine tiefere Einsicht fehlt. Noch dazu, müssen wohl die "Sichter" hier in allerkürzester Zeit entscheiden, was wahr sein könnte und was nicht und es dann immer der leichtere Weg ist, etwas zurückzusetzen, statt es zu überprüfen.

Ich liebe Wikipedia trotzdem und lese hier sehr gerne, aber für dezidiert genaue Informationen ist Wikipedia eben halt nur eine meist oberflächliche Erstinformation.

liebe Grüße (nicht signierter Beitrag von 87.140.192.0 (Diskussion) 23:29, 30. Mai 2021 (CEST))Beantworten