Diskussion:Westfalentarif

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Verschieben der Seite[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ab wann soll denn die Seite in den Artikelnamensraum verschoben werden? --194.25.103.254 11:02, 2. Nov. 2016 (CET) @Metrophil: --194.25.103.254 11:52, 7. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

von mir aus kann ich den jetzt verschieben… --Metrophil 18:24, 7. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Einzige Quelle[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die einzige Quelle im Artikel nicht für vertrauenswürdig. Da steht: "Im Bereich des Fernverkehrs ist eine BahnCard-Nutzung weiterhin möglich." Da war wohl ein Spaßvogel am Werk, denn die Nutzung des Fernverkehrs ist seit Einführung des Westfalentarifs überhaupt nicht mehr möglich, wie soll man also einen Bahncard-Rabatt nutzen können? --Яedeemer 20:26, 26. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Der Fernverkehr unterliegt nicht dem WestfalenTarif. Man kann also wählen, ob man von Dortmund nach Bielefeld mit dem IC oder ICE mit der BahnCard nach Bielefeld fährt oder ob man mit Nahverkehrszügen (also auch mit dem RE) den WestfalenTarif nutzt. MfG Harry8 23:58, 26. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Pauschalpreistickets NRW-Tarif[Quelltext bearbeiten]

Zu den Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs gehören die Tagestickets („SchönerTag“) und besonders interessant das 2-Stunden-Ticket („SchöneFahrt“). Letzteres kann erheblich billiger als Tickets der höheren Preisstufen des Westfalentarifs sein. In den FAQ's unter www.westfalentarif.de steht: „Ebenso bleiben die NRW-Pauschalpreistickets wie das SchönerTagTicket NRW in Westfalen-Lippe gültig.“ Entgegen dieser Aussage enthalten die Tarifbestimmungen des NRW-Tarifs allerdings folgende Aussage: „PauschalpreisTickets gelten im kooperationsraumüberschreitenden Verkehr in allen Bussen und Bahnen“. Also Pauschalpreistickets nur für Reisen zwischen den Kooperationsräumen und nicht innerhalb des Westfalentarifs?

Kaufen kann man 2-Stunden-Tickets selbstverständlich z.B. in Dortmund, und ein Hinweis, das diese dann nicht für Fahrten bis Minden gelten sollen existiert natürlich nirgends (Dortmund liegt im Übergangsbereich VRR/WT und damit also innerhalb des WT, keine kooperationraumüberschreitende Verbindung). Ist das ein ungelöstes Problem beim Westfalentarif - oder existiert hier doch eine klare Lösung? 129.70.186.135 13:44, 2. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Der NRW-Tarif gilt für die Strecke Dortmund–Minden nicht, da keine Kooperationsraumgrenze überschritten wird. Siehe dazu diese Seite. Bitte den Abschnitt Tarifbestimmungen & Beförderungsbedingungen und dort den Download Tarifbestimmungen NRW-Tarif seit dem 1. August 2017 anklicken. MfG Harry8 19:38, 2. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ja, wenn mal alles so einfach wäre ... Der Link führt genau zum angegebenen Zitat der Tarifbestimmungen (NRW-Tarif). Dem gegenüber steht die Aussage in den FAQ's und die Ausgabepraxis der 2-Stunden-Tickets an DB-Automaten (bzw. anderer Bahnen). Ab Dortmund 2-Stundenticket nach Brühl ja - nach Warburg nein. Ab Bochum nach Minden ja - ab Dortmund dorthin nein. Das ist kaum nachvollziehbar und wird nirgends an Automaten erklärt bzw. ausgeschlossen. Und wer kennt schon die Tarifgrenzen der drei (!) Tarifräume von NRW (4 Verbünde - 3 Räume, der VRS kooperiert mit AVV, AVV ist komplett im Übergangsbereich des VRS). Diese Regelung der Tarifbestimmungen ist in der Realität nicht durchführbar. Und eine Nutzung des „SchönerTagTickets“ ausschließlich im Westfalentarif kann überhaupt nicht nachgewiesen werden. 129.70.186.193 11:49, 3. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Naja, das kennt man ja. So gab es eine Zeitlang in Dortmund auf den Aushängen keinerlei Hinweise, wie teuer eine Fahrkarte nach Bergkamen ist (Preisstufe B), wohl aber, wie teuer eine nach Sonsbeck ist (Preisstufe D). Meine damalige Nachbarin hat im Bus in Kamen nachgefragt, ob sie noch eine weitere Karte lösen müsse. Der Fahrer bestätigte das, aber seine Antwort war schlichtweg falsch.
Eines Tages brauchte ich ein 9-Uhr-Tagesticket von Bergkamen nach Arnsberg. Der Fahrer fragte mich nach der Preisstufe. Er kenne sie nicht.
Ich halte die von mir oben angegebene Info, dass der NRW-Tarif nicht gilt, wenn keine Kooperationsgrenze überschritten wird, für korrekt. Das Problem ist, dass die Fahrgäste sich damit nicht auskennen. Andererseits ist das SchönerTagTicket wohl immer teurer als die höchste Stufe für ein 9-Uhr-Tagesticket im WestfalenTarif. Ich weiß nicht, was ein Kontrolleur macht, wenn er in Gütersloh bei der Kontrolle einen Fahrgast, der in Dortmund sein Ticket entwertet hat, mit einem SchönerTagTicket antrifft. Ich glaube, er macht nichts. MfG Harry8 15:02, 3. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Und noch ein Beleg: www.teutoowl.de (gleicher Sitz wie die Westfalentarif GmbH!) „Ebenso bleiben die streckenunabhängigen NRW-Tickets– wie das SchönerTagTicket NRW etc. – in Westfalen-Lippe gültig.“ Also auch in diesen offiziellen FAQ's die klare Aussage, 2-Stunden-Tickets sind innerhalb des Westfalentarifs gültig. Das „SchönerTagTicket“ ist kein Problem - das „SchöneFahrtTicket“ aber ein erhebliches. Hier scheinen sich der vom Kölner VRS gestaltete NRW-Tarif und die Westfalentarif GmbH absolut uneinig zu sein. Die Tarifbestimmung NRW-Tarif ist eindeutig, die konträren FAQ's aber ebenso ... 129.70.242.41 18:49, 6. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Fahrkartensortiment[Quelltext bearbeiten]

In Dortmund ist an den Automaten nicht das gesamte Fahrkartensortiment des WestfalenTarifs erhältlich. Dort erhält man nur die Fahrkarten des Bereichs M. Es gibt auch nur Informationen zu Zielen, die in diesem Bereich liegen. MfG Harry8 20:35, 6. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Das gilt auch für Hagen bzw. den gesamten VRR-Übergangsbereich zwischen Hagen und Dortmund. DSW 21-Automaten verkaufen das 2-Stunden-Ticket des NRW-Tarifs ohne irgendwelche Hinweise. Dies ist damit dort die einzige Möglichkeit, Tickets für Ziele der PS 7W-12W zu kaufen. Wenn keine Alternative in einer Tarifkooperation (= durchgehender Tarifverbund) besteht, ist es wohl selbstverständlich, dass die NRW-Pauschaltickets auch innerhalb des Westfalentarifs gelten. Andernfalls wäre überall ein Hinweis nötig: nicht gültig innerhalb des Westfalentarifs. Die NRW-Tarifbestimmungen führen als Kooperationsbereiche außerdem weiterhin neben dem WT die alten Verbünde auf (aktuelle Fassung vom 1.8.2017). Fazit - die Gültigkeit der Pauschaltickets ist aktuell vorhanden. Im Artikel muss das eingefügt werden. 129.70.242.41 11:40, 9. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Hier am Automaten (an einer Haltestelle in Dortmund) ist es auch nicht möglich ein Ticket des Bereichs M zu kaufen. Ich vermute mal dieses kann man am HBF kaufen? Dann müsste man also ein VRR-Ticket für die Fahrt zum HBF lösen und dann hoffen, dass man am Bahnhof ein Ticket der Preisstufe M4 bekommt?! Grüße Minos (Diskussion) 18:42, 30. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Tarifbestimmungen Übergangsregelung WT zu VRM[Quelltext bearbeiten]

Ich finde nur Tarifbestimmungen des Westfalentarifs mit dem Stand 01.08.18. Dort wird noch die aufgelöste Verbandsgemeinde Betzdorf aufgelistet. Außerdem ist die Linienübersicht, auf denen im Übergangsverkehr der WT gilt, veraltet. Die neu hinzugekommenen Linien fehlen noch komplett in den Tarifbestimmungen. Es ist davon auszugehen, dass die "Tarifzone Betzdorf" auf die neue VG Betzdorf-Gebhardshain ausgeweitet wird und der WT damit auch auf einigen neuen VRM Linien gelten wird. Offiziell ist aber noch nichts.--Jogi79 (Diskussion) 21:46, 28. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Fake-Info auf Übersichtskarte[Quelltext bearbeiten]

Hallo, in der Übersichtskarte "Karte der Verkehrsverbünde in Deutschland" auf Wikivoyage ist der Westfalentarif bis heute nicht verzeichnet, sondern nur die zuvorgegangenen Verkehrsverbünde wie VGM, VGWS u.s.w., könnte die Karte mal jemand aktualisieren? Danke und viele Grüße, Michael 80.122.117.74 15:38, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Doch, dort steht WT. Das bedeutet Westfalentarif. MfG Harry8 16:10, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Finde dieses Karte auch sehr schlecht umgesetzt. Man sollte die Verbünde, die nur Fahrplankoordination betreiben, aus der Karte raus nehmen und separat irgendwo auflisten. Zum Beispiel ist im Falle von WT und RMV eine totale Unübersichtlichkeit entstanden, bei der nur noch Tarifprofis durchblicken, obwohl diese Gebiete eigentlich nur durch je einen "richtigen" Verkehrsverbund abgedeckt sind. Diese kleinen untergeordneten Verbünde sind doch für die Fahrgäste weitestgehend unbekannt und wären bestimmt in einer Extraliste besser aufgehoben. Ich würde auch WT und RMV nicht als Dachtarif betrachten, wie z.B. den NRW Tarif.--Jogi79 (Diskussion) 16:42, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Aber gerade beim WT gibt es nur in den höheren Preisstufen einen eigenen Gemeinschaftstarif. In den weitaus häufiger genutzten unteren Preisstufen gelten die alten Unterschiede innerhalb des WT weiter fort. Dort gibt es eben die Preisstufen mit Zusatzbuchstaben. MfG Harry8 17:17, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das ist korrekt, aber alles im Namen des WT. Die kleineren Vorgänger existieren nicht mehr. Die unteren lokalen Preisstufen sind heute Bestandteil des WT. Auf Fahrkarten in Siegen taucht nirgendwo mehr die Bezeichnung VGWS auf.--Jogi79 (Diskussion) 17:23, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Tarifverbünde und Verkehrsverbünde sind auch grundsätzlich nicht das selbe, Tarifverbünde regeln nur einen einheitlichen Tarif für alle angeschlossenen Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde haben eine gemeinsame Kooperation zu Anschlussmöglichkeiten, Umsteigemöglichkeiten, Bediendichte und Intervallen. Ein beispiel der wohl bekannteste Tarifverbund im deutschspr. Raum der Tarifverband Nordwestschweiz, nicht zu verwechseln mit TBNE, aber beim Bürokratie-Weltmeister Deutschland ist Chaos auch bei den Verbünden so normal wie das dort nirgendwo die Linke weiß was die Rechte macht... Aber zum eigentlichen Thema Westfalentarif in der Karte auf Wikivoyage, diese Karte steht in mehreren Seiten der Wikimedia-Community, ist grundsätzlich auch in Ordnung, übersichtlich und ausführlich, fast fehlerfrei, abgesehen davon, dass hier anscheinend jemand den Westfalentarif verschlafen hat und der Urheber der Karte nicht mehr auffindbar ist... 212.186.190.190 21:42, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Urheber der Karte ist doch lt. Commons @Chumwa: ?! Vielleicht möchte er die Karte ja aktualisieren... --Jb31 (Diskussion) 21:47, 30. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Wie es zur Darstellung des WT-Bereichs auf der Karte gekommen ist, steht hier. Wie dort gesagt, bin ich für inhaltliche und darstellungstechnische Verbesserungsvorschläge höchst dankbar. Was aber nicht geschehen wird ist, dass der (zum größten Teil nur als Marketingbegriff existierende) Westfalentarif als einheitliches Gebilde dargestellt wird. Dies entspricht nicht der inhaltlichen Ausrichtung der Karte, die genau zwischen den unterschiedlichen Verbundarten zu differenzieren sucht und in gewisser Weise auch "schräge" Konstrukte aufdecken will. --Chumwa (Diskussion) 10:54, 1. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]