Diskussion:Wochenendfahrverbot/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von VinylVictim in Abschnitt Herausgenommener Halbsatz
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Herausgenommener Halbsatz

,um die Frische der Ware garantieren zu können

Nuja, die Ausnahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbotes treiben mitunter auch Blüten. So sind Zwiebel (!) und Kartoffeln (!) auch durch Ausnahmen geregelt.

Gruss thomas 17:19, 23. Jun 2004 (CEST)

Ich meine mal gehört zu haben, dass auch Blumen und Pflanzen mit entsprechender Genehmigung in der Regel sonntags befördert werden dürfen. Wenn jemand einen entspr. Beleg hat, bitte zufügen!--VinylVictim 11:51, 25. Apr. 2010 (CEST)

auf Österreich konzentrieren

Das Wochenendfahrverbot ist eine österreichische Regelung. Deswegen sollte hier Österreich an erster Stelle stehen und ausführlicher dargestellt werden. Die deutsche Regelung wird umfangreicher in Sonntagsfahrverbot dargestellt. Unter Deutschland sollte nur darauf verwiesen werden. Ansonsten entstehen hier unnötige Redundanzen.

Die Infos über das österreichische Wochenendfahrverbot aus Sonntagsfahrverbot herauszunehmen und dafür hier hier zu veröffentlichen hielte ich für sinnvoll. Ein ganzes Land zu verschieben - das traue ich mich nicht ohne Diskussion.

Jochen Böttcher 03:19, 5. Feb 2006 (CET)

Berlinverkehr

Moin Janetzky. habe mich über den Berlinverkehr gefreut. Hatte es ganz vergessen, wobei seit 72 bis 89 ca. 3 Pässe voll gestempelt wurden. Als Frischfleisch - Fahrer, du weist es ja, wie das ist. Beim LKW habe ich die Beschwerde v. C-C-Baxter erledigt. Auf der Seite Diskussion:LKW stehts geschrieben. Die EWR - Staaten sind nur noch 3 (drei) an der Zahl, die nicht in der EU sind oder liege ich da falsch. Na, ja .. Kompromisse gibt es überall und es ist ja auch nichts verloren gegangen. Danke auch für das gestalten beim Wochenendfahrverbot. Bin grade für den BKF an einer größeren Ausarbeitung. Vieleicht noch heute Abend fertig. Bis bald, Gruß --Elkawe 14:56, 11. Mai 2006 (CEST)

Schweiz

Habe gerade folgenden Kommentar von 87.78.18.44 aus dem Artikel entfernt. Jemand der sich damit auskennt bitte mal überarbeiten: "Es muss doch sicher heißen, von Anfang Juli bis Ende August." --M.L 19:09, 13. Jul 2006 (CEST)

Abschnitt "Probleme der EU-Fernfahrer"

Der genannte Abschnitt dürfte das Gegenteil von WP:NPOV sein. Kenne mich da nicht aus, deshalb kann ich es nicht selbst überarbeiten. --Farino 01:22, 2. Aug 2006 (CEST)

Hallo Farino. Ich sehe diesen Artikel-Abschnitt als ganz Neutral an. Denn hier geht es beim Fahrverbot "nur" um die Fernfahrer der EU. Deutschland ist die Drehscheibe des Gütertransport und haben troz alledem die meißten Fahrverbote. Die EU- Fernfahrer müssen ca. 2 Tage an den deutschen Grenzen unfreiwillig die kostbare Zeit totschlagen bevor sie weiterfahren dürfen. Was für ein Unsinn! Du musst schon sehr genauer darlegen, was und wie du es meinst. Danke für die Aufmerksamkeit. Bis bald. Gruß--Elkawe 14:13, 2. Aug 2006 (CEST)
Klarerweise sind Probleme der EU-Fernfahrer POV, das sagt schon die Überschrift. Aber vielleicht kann man ihn nur umtitulieren auf Vor- und Nachteile und als Unterpunkt Kritik durch die Fernfahrer. Man muss schon die anderen Seiten auch abwiegen, nur zum Spaß wurde es ja nicht eingeführt. Ich kenne die Probleme der Fernfahrer aus der eigenen Familie, aber andererseits wohne ich fast an der Autobahn. Also gehören beide Seiten hinein. Von den Transitgegnern ebenfalls. --gruß K@rl 14:33, 2. Aug 2006 (CEST)

Das Problem an sich ist mir schon geläufig, aber es geht schon gleich am Anfang los: eine Frage wie "Welcher Fernfahrer ist schon gerne am Wochenend von seiner Familie getrennt?" gehört irgendwie nicht in eine Enzyklopädie ;-) --Farino 22:16, 2. Aug 2006 (CEST)

Ich habe mal den Abschnitt auf die Kernaussagen reduziert. Schließlich geht es hier nicht um allgemeine Lenkzeitvorschriften, sondern nur um Wochenendfahrverbote. Ich denke, dass aufgrund der Zusammenfassung jetzt auch die Lesbarkeit und NPOV etwas besser sind. --Temp0001 20:00, 7. Aug 2006 (CEST)

Hallo Benutzer:Temp0001. Es wäre sehr vorteilhaft sich Richtig anzumelden. Ich kann dir sonst keine Nachricht zukommen lassen. Wenn ich überzeugt bin, das du von der Materie der Fernfahrer eine sehr gute Kenntnis hast, lasse ich mich in einer Diskussion sehr gerne überzeugen. Ich bin selbstverständlich bereit Änderungen vorzunehmen, aber die Argumente mit der Lenk- und Ruhezeit lasse ich nicht gelten. Danke für die Aufmerksamkeit. Gruß--Elkawe 21:37, 7. Aug 2006 (CEST)
Die Diskussion sollte wenn schon öffentlich geführt werden, damit alle was davon haben. Demzufolge brauchst du also gar keine Nachricht an mich schicken. Folgende Kritikpunkte an der vorhanden Version:
  1. "Welcher Fernfahrer ist schon gerne am Wochenend von seiner Familie getrennt?" wurde bereits zu Recht kritisiert, entspricht nicht einem Lexikon-Stil.
  2. "Durch die vielen Fahrverbote hat es jeder Frachtführer bzw. Fernfahrer, sehr schwer unter Einhaltung der Lenk- u. Ruhezeit vernünftig - von Freitag auf Samstag - nach Hause zu kommen." hat mit dem Sonntagsfahrverbot nichts zu tun, da es sich halt um Freitag handelt. Selbst wenn Sonntags kein Fahrverbot wäre, würde das nichts am Problem ändern, gehört also zu Lenk- und Ruhezeiten.
  3. "In Deutschland muss auf Grund des §10 Nr. 2 BMT (Bundes-Manteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr) für den Fernfahrer ..." ist für Sonntagsfahrverbot unerheblich, da das Tarifregelungen sind, welche auch ohne Sonntagsfahrverbot gelten würden.
Es geht nicht darum die Probleme der Fernfahrer unter den Tisch zu kehren, aber bitte alles an seiner Stelle und nicht eine allgemeine Ansammlung von allen Fakten unter diesem Lemma. Es findet hier niemand, der nach diesen Dingen explizit sucht und außerdem verwirrt dieser Riesentextblock stark. Dort sind zwar wichtige und richtige Kritikpunkte enthalten sind, aber aufgrund des ganzen Zusatzballastes ist es enorm schwer diese herauszupicken. Weniger ist hier wirklich mehr und zeigt die Probleme viel drastischer und besser. Da du offensichtlich in diesem Bereich Erfahrung hast, kannst du das vermutlich selbst besser herausarbeiten als ich. So wie es jetzt ist, ist es insbesondere für Laien wenig hilfreich, wenn sie einen Einblick in die Materie erhalten wollen, da sie hier mit Information erschlagen werden, welche sie nicht einordnen können. --Temp0001 23:08, 7. Aug 2006 (CEST)

Hallo ihr Drei. Ich habe vorerst fertig. Nun könnten noch ein parr Satzbau- Verbesserungen hinzu kommen. Wenn noch Anmerkungen zu machen sind, sollte es dann genau sein, um Änderungen zu bewerkstelligen. Ich danke euch fur die krative Unterstützung und habe mich gefreut, das ich es selber abändern durfte. Wieso ist der Benutzer- Link v. Temp0001 noch rot? Bis bald u Grüße v --Elkawe 19:47, 8. Aug 2006 (CEST)

Hallo miteinander, ich habe einmal versucht den ganzen Absatz zu neutralisieren. Hier der Vorschlag:

Das Wochenendfahrverbot, ursprünglich für alle Kraftfahrzeuge im Zuge der Energiekrise verordnet, blieb für die Lastkraftfahrzeuge erhalten.

Pro und Contra des Wochenendfahrverbotes

Da es europaweit verschiedene Regelungen gibt, bleibt es nach wie vor in den Ländern verordnet wurde umstritten. Die Befürworter sehen die Verordnungen naturgemäß anders als jene für jene, wo sich die Regelung negativ auswirkt.

Die Befürworter bringen verschiedene Gründe vor, um es beizubehalten. Teilweise werden natürlich von jenen Gründe vorgebracht, die den LKW-Verkehr generell verdammen. Aber jene, die zwar die Notwendigkeit des Verkehrs einsehen, bringen den speziell an den Wochenenden erhöhten Ausflugsverkehr vor und damit dieser nicht noch durch den LKW Verkehr zusätzlich belastet.

Ein weiterer Punkt wird mit dem notwendigen Lärmschutz, den Bewohner an stark befahrenen Straßen fordern. Der mit Lärm und Abgasen teilweise stärker verursachende LKW störe die Wochenendruhe, jener die das Wochenende zum Ausspannen von der Arbeitswoche benötigen.

Dem gegenüber stehen aber nicht nur die Transporteure, wie weithin angenommen wird. Von ihnen wird allgemein angenommen, dass ein Wochenendfahrverbot eine Geschäftseinbuße verursacht.

Weitere, die dem Wochenendfahrvbot ähnlich negativ gegenüber stehen, sind auch die Fernfahrer, von denen man gemeinhin annimmt, dass sie eigentlich auch an einem arbeitsfreien Wochenende interessiert sein müssten. Dass diese aber lieber das Verbot abgeschafft sehen würden, liegt an verschiedenen zusätzlichen Regelungen, die in die gesamte Regelung eines Arbeitsablaufes eines Fernfahrers eingreifen.

Bei den Auftraggebern der Transporte sind ebenfalls die Meinungen geteilt. Speziell JIT- Lieferungen ist das LKW-freie Wochende im Weg bei den Dispositionen. Andererseits wären bei einer Freigabe auch Be- und Entladestellen betroffen, da diese auch die ganze Woche besetzt sein müßten.

noch etwas erweitert. --K@rl 11:35, 9. Aug 2006 (CEST)

was haltet ihr davon? --gruß K@rl 22:18, 8. Aug 2006 (CEST)

Hallo Karl u die anderen. Kannst du als extra Absatz so rein bringen. Ich werde dann den Abs. Probleme u. Kritik der Fernfahrer- halbieren. Denn derjenige der dadrunter zu leiden hat, das ist eindeutig und klar "Nur" der Fernfahrer. Sonst wüsste ich niemanden wen das Wochenendfahrverbot, Sonntagsfahrverbot oder die Reisezeitordnung etwas angeht bzw. Intressiert. Also sollte dejenige den nur alleine betrifft, ausreichend in seiner Problematik auch zu Wort kommen. So sehe ich es nun mal, der darunter 24 Jahre gelitten hat. Also bis bald u. danke fürs Verständnis. Grüße an karl u. andere v. --Elkawe 11:12, 9. Aug 2006 (CEST)
Hallo Karl. Habe auch fertig. Haben fast zusammen dran gearbeitet. Ist der gekürtzte Abs. so ok? Bin übrigens beim Fahrerhaus bzw. Führerhaus tätig. Wenn zeit u. Lust schau mal. Danke für deine Mitarbeit. Gruß v --Elkawe 11:48, 9. Aug 2006 (CEST)

Zu "Sonst wüsste ich niemanden wen (korrekt: ... Niemanden, den ...) das Wochenendfahrverbot, Sonntagsfahrverbot oder die Reisezeitordnung etwas angeht bzw. Intressiert (korrekt: ...interessiert)." Alle anderen Verkehrsteilnehmer, die sicher und ohne Gefährdung durch übermüdete LKW-Fahrer(-innen) unterwegs sein wollen, sind also "Niemand"? Die Umwelt bzw. ist "Niemand"? Mir ist bewußt, das man (zumindest die Mehrheit der arbeitsfähigen und -willigen Bevölkerung jedes Landes) arbeiten muß, um sein Auskommen / Leben (Wohnen, Essen, Kleidung usw.) finanzieren zu können. Trotzdem darf nicht alles nur dem schnellen Raffgier-Profit(denken) untergeordnet werden. --4Frankie 10:04, 27. Nov. 2006 (CET)

Bitte die verquerte "Contra"-Logik korrigieren, insbesondere "damit die Fernfahrer nicht am Sonntag fern von ihrer Familie auf der Autobahn rumsitzen müssen, sondern.. äh.. Sonntags im LKW sitzen und fern von der Familie rumfahren müssen." Die Argumentation wurde ja bereits hinreichend widerlegt. Statt dessen kann man einfach sagen, dass Befürworter entweder rein ökonomische Gründe haben (LKW Auslastung, Sonntagszuschlag kassieren etc..) oder dieselben Argumente bringen, mit dem sie auch die Sonntagsarbeitsverbot gleich mit aufgehoben werden soll. Das wäre ehrlicher. --118.96.35.227 12:22, 11. Aug. 2009 (CEST)

Sonntagsfahrverbot

Zur Übermüdung: Das Sonntagsfahrverbot hat nichts mit der überaus sinnvollen Lenkzeitenregelung zu tun. Letztere schützt die Allgemeinheit vor übermüdeten LKW-Fahrern, das Sonntagsfahrverbot nicht. Zur Umwelt: Der Umwelt ist's herzlich egal, ob - bei gleichem Verkehrs- und Emmissionsvolumen - 6 oder 7 Tage die Woche verschmutzt wird und ob der "freie Tag" Sonntag oder Mittwoch heißt. Es ist vielmehr eine Regelung zur Wahrung der Sonntagsruhe, d.h. eine Durchsetzung der Vorstellung des Klerus und wertkonservativer Kreise, daß am Sonntag nicht gearbeitet wird. Warum dann Geschäfte Samstags bis 23:59 offen haben dürfen und somit Sonntags geputzt werden muß, ist nun in dieser Argumentationskette mehr als fragwürdig... Ob somit mit diesem Argument das Sonntagsfahrverbot vor dem Bundesverfassungsgericht anfechtbar sein könnte, wäre in dem Artikel u.U. erwähnenswert. -- Leptokurtosis999 07:23, 18. Jun. 2007 (CEST)
Hallo Leptokurtosis999. Es gibt die 45 Stunden Wochenendruhezeit (VO EG 561/06). Diese ist kann auch 24 Stunden betragen, aber der Unterschied muss bis zum Ende der dritten Woche ausgeglichen werden. Siehe auch die Lenk- und Ruhezeiten. Zwei Wochenende müssen auf ein Sonntag fallen und insg. sind es so ca. 9 Tage im Monat wo der LKW-Fahrer frei hat. Das Sonntagsfahrverbot ist eigendlich im Sinne der PKW-Lobby eingeführt worden, um die (damals) langsamm fahrenden LKW von der Straße am Sonntag zu verbannen. Übermüdung der Fahrer entsteht dadurch, dass am Sonntag Abend ab 22 Uhr bis zum anderen Morgen durchgefahren werden muss, um beim Kunden zu sein. Ob der Fahrer vorher den halben Sonntag (Nachmittag) schäfft, steht hier jetzt als großes Fragezeichen ?. Wenn du mehr wissen möchtest, sag Bescheid. Gruß --Elkawe 14:23, 19. Jun. 2007 (CEST)
Es ist doch schon eine äußerst krude Regelung, daß nur wegen der Sonntagsruhe der LKW-Fahrer zur unnützen Nachtarbeit So 22:00 - Mo 07:00 verdonnert wird. Erschwerend kommt hinzu, daß bei überfüllten Raststäätten an der A3 die LKW-Fahrer den ganzen Sonntag auf jämmerlichsten Autobahnparkplätzen (manche haben ein Dixi-Klo, bei anderen geht man mit Papier in die Büsche) "absitzen" müssen -- Leptokurtosis999 16:46, 19. Jun. 2007 (CEST)
Du hast 100 % Recht, aber ich will mich hier nicht weiter über die Probleme der Fernfahrer auslassen. Wenn du Lust hast, lese einmal *Diskussion: Fernfahrer - Der Fernfahrer. Dort habe ich versucht allgemeine Fernfahrer Probleme darzustellen. Gruß --Elkawe 17:01, 19. Jun. 2007 (CEST)
Ein hochinteressanter Artikel. Nun zurück zum Sonntagsfahrverbot: Es ist kein Arbeitsschutz für Fernfahrer, sondern im Gegenteil eine dem Fernfahrer feindliche Regelung. Weiß das verdi überhaupt? Hochinteressant wäre die Position von verdi (gehört unbedingt in diesen Artikel) und ob sie gegen dieses Sonntagsfahrverbot als arbeitnehmer- und familienfeindliche Regelung angehen wollen (z.B. Petion oder Klage vor dem Bundesverfassungsgericht). Eine Regelung, die den Arbeitnehmern wie Arbeitgebern wie Auftraggebern schadet, aber niemandem nützt (Mo bis Sa läßt sich sehr wohl sehr gut mit dem PKW auf den Autobahnen fahren - trotz LKWs (von ein paar Oberlehrern unter den Fernfahrern und ein paar langsamen Klapperkisten aus Kasachstan mal abgesehen)), ist in Frage zu stellen. -- Leptokurtosis999 20:27, 19. Jun. 2007 (CEST)

Ich finde Deine Beiträge zu dem Artikel sehr wertvoll - Informationen aus erster Hand eines von dieser Regelung Betroffenen. Für jede weitere Info wäre ich Dir sehr dankbar. -- Leptokurtosis999 20:40, 19. Jun. 2007 (CEST)

Eine Erklärung zum Wochenendfahrverbot

Habe die Disku hierher verschoben damit es jeder mitbekommt. Es gibt den Unterschied zwischen Sonntagsfahrverbot und dem Wochenendfahrverbot, denn beim letzteren ist der Samstag mit enthalten. Das Samstag- und Sonntagfahrverbot betrifft vor allem die Ferienreiseverordnung die während der Sommermonate für LKW auf den bestimmten Autobahnen besteht. Das Sonntags- bzw. das Feiertagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO - 0-22 Uhr) ist eine Maßnahme für den "freien" PKW-Verkehr auf allen Straßen. Wobei bei der Ferienreiseverordnung am Samstag die Bundesstraßen bzw. bestimmte Autobahnen von den LKW von 7-20 Uhr nicht benutzt werden dürfen. Nach dem ArbZG § 11 müssen 15 Tage im Jahr auf ein Sonntag fallen und es wird hier iZm. der VO EG 561/06 (Lenk- und Ruhezeiten) sowie iZm. der speziellen Kraftfahrer ArbZ. - Richtlinie 2002/15 verwiesen. Hier wird unterschieden zwischen Wochenend-Ruhezeit (Samstag / Sonntag) und wöchentliche Ruhezeit (irgend wann), denn letztere ist für Kraftfahrer zuständig bzw. richtet sich nach dem FPersV und das verweist auf die 561/06 nebst bzw. inkl. der 2002/15. Nun ist der Kraftfahrer nach den Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet nach spätestens sechs (6) Tageslenkzeiten bzw. 56 Lenkstunden eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder einen verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden zu nehmen. Je nach Berechnung sind es 8.66 oder 8,12 Tage an Freizeit die der Fahrer eine persönliche Zeit zur Verfügung hat. Bei der Verkürzung auf 24 Stunden muss er bis zum Ende der dritten Woche den Ausgleich wieder hergestellt haben. Jedem ist bekannt der längere Zeit in einer „drei“ Schichtarbeit tätig war, das der Menschliche Körper es sehr schwer hat eine sofortige Umstellung ordentlich zu gewährleisten. Nur wenn beim Kraftfahrer eine Sekunde nicht aufgepasst wird, hat es immer schreckliche Folgen. Warum kann dann der Fahrer z. B. nicht um 19 Uhr von zu Hause wegfahren und hätte dann noch etwas Zeit zum kurzen Schlaf bei einer evt. aufkommende Müdigkeit. Sonntags zu Hause zu sein, sind also nur 15 Tage im Jahr zu gewährleisten und alles andere ist als „wöchentliche Ruhezeit“ abzufeiern. Nur im Fernfahrer Tarif „BMT-Fern.“ § 10 Abs. 1 steht, dass die wöchentlichen Ruhezeiten zu Hause am Wohnort (Betriebsort / Standort) verbracht werden soll und mindestens 2 x auf ein Sonntag fallen muss. Dieser Tarif (gültig ab 1936 – 30 Juni 1992) gilt nur in der „Nachwirkung im Günstigkeitsbereich“ für Arbeitsverträge die vor Juli 1992 abgeschlossen oder / bzw. darauf schriftlich Bezug genommen wurde. Die ÖTV hatte den Tarif gekündigt um ihn nicht wider neu abzuschließen. Von ca. 1,2 Mil. deutsche Fernfahrer (inkl. Werksverkehr) sind im Speditions- bzw. Transport-Bereich knapp 900 Tausend für den dieser Tarif in Frage kommen kann und davon sind leider nur ca. 900 (Neunhundert !) echte Fernfahrer in Deutschland organisiert. Man wundert sich, das nur alleine iZm. dieser Problematik, so viele Fernfahrer den Beruf noch ausüben. Wenn noch Fragen offen sind bitte melden. Gruß --Elkawe 15:30, 21. Jun. 2007 (CEST)

Liechtenstein

Es sollte einmal jemand etwas über Liechtenstein hineinschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 89.248.144.229 (Diskussion) )

Wikipedia:Sei mutig - wenn du was über Liechtenstein weißt, schreibs rein... --Marcl1984 Talk | Bewerte mich! 15:07, 9. Jan. 2007 (CET)


Sperren

Ich plädiere dafür, die Seite zu sperren, da die Seite nun wiederholt ihres Inhaltes "entkernt" wurde. Wenn nur noch drin steht, daß Sonntags nicht gefahren werden darf und wann Sonntag ist (Sa 22:00-So 22:00 - sog. biblische Definition), dann kann man sich den Artikel fürs Sonntagsfahrverbot auch schenken? @Elkawe: Hast du Admin-sperr-Rechte? wenn ja, setze doch bitte das Sperrflag. -- Leptokurtosis999 14:00, 30. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Leptokurtosis999. Hatte mich auch erst geärgert, das ist nun mal so, aber ich kenne Arpinium. Hier sind knallhart der Theoretiker (Rechtsanwalt) und erfahrener praktischer Fernfahrer, als Wiki Fachleute aufeinander gestoßen. Ich bin sporadisch als Fernfahrer (nur aus Spaß) ab und zu noch mal unterwegs. Es war echt nett das du helfen wolltest. Was sagst du zu der Disku und ich möchte dich einmal fragen, ob du meinem geschriebenen Disku- Inhalt auch so siehst ? Gruß --Elkawe 18:32, 30. Jun. 2007 (CEST)

Sperren ist gerechtfertigt bei wiederholtem Vandalismus oder unqualifizierten Beiträgen. Wer deshalb hier die Sperrung beantragt, sollte sich fragen, ob er bei Wikipedia richtig ist! Arpinium 30. Juni 2007, 20.50 CEST

Kritik und Probleme der Fernfahrer

Der Absatz ist inhaltlich nicht haltbar. Die darin beschriebenen Probleme der Fernfahrer haben ihre Ursache nicht in dem Sonntagsfahrverbot, sondern, wenn überhaupt, in dem Verbot der Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Deshalb ist der Absatz unter diesem Lemma fehl am Platz und ist ersatzlos zu streichen. Einzuräumen ist allerdings, dass das Arbeitszeitgesetz nur Arbeitnehmer schützt, nicht selbstständige Fahrer (wobei wiederum viele Selbstständige in Wahrheit Schein-Selbstständige sein dürften.)

Hinzu kommen gravierende Fehler: Die Aussage, nach der EU-Verordnung sei für jedes Wochenende eine 45-stündge Wochendenruhezeit vorgeschrieben, ist sachlich falsch. Es handelt sich vielmehr um eine wöchentliche Ruhezeit, ohne dass geregelt ist ob die Ruhezeit am Wochenende oder in der Woche einzuhalten ist. Außerdem gilt auch hier, dass die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten im Artikel über das Sonntagsfahrverbot nichts zu suchen hat. Arpinium 30. Juni 2007, 14.30 CEST

Arpinium. Das Sonntagsfahrverbot und die Sonntagsarbeit haben hier wohl einen echten Zusammenhang für den Betroffenen. Vieleicht ist es für dich als Rechtsanwalt im Satzbau bzw. in der Erklärung etwas unverständlich, aber das ließe sich ja beheben. Wenn du auf die Disku-Seite mal rüber schauen möchtest, hatte ich einen Ausführlichen Abs. geschrieben in dem ich genauere Erklärungen dargelegt habe. Das mit dem Wochenende und der wöchendlichen Ruhezeit werde ich sofort verbessern. Entschuldigung falsch geschrieben. Die Lenk- und Ruhezeit hat sehr wohl damit etwas zu tun, denn bis zum Ende der Dritten Woche muss z. B. ein Ausgleich für eine verkürtzte wöchentliche Ruhezeit genommen werden. Demnach würde der Fernfahrer fast immer innerhalb der Woche seine wöchentliche Ruhezeit nehmen (im Monat ca. 9 Tage Freizeit) und wenn er Glück hat mal am Wochenend. Den BMT-Fern. hatte ich hierbei in diesen Zusammenhang noch garnicht berücksichtigt. Nach dem Arb.Z.G. sind 15 Sonntage im Jahr frei zu nehemen. Für beide: AG + AN ist es ein echtes Problem, in dem auch die 208 Std. Arbeitzeit Begrenzung innerhalb von 4 Monaten auszugleichen sind, wobei hierbei diese Angelegenheit iZm. dem Wochenenfahrverbot jedem AG im Transportwesen nun etliche Schwierigkeiten breitet. Also, Inhaltlich dürfte oder könnte etwas in Satzstellung bzw. Satzbau erledigt werden, aber bitte nichts wesendliches entfernen. Gruß --Elkawe 15:19, 30. Jun. 2007 (CEST)

Unter dem Wochenendfahrverbot leidende Fernfahrer

Hallo LKW,

glaubst du im Ernst, die Ursache der schwierigen Arbeitbedingungen der Fernfahrer läge im Wochendfahrverbot? Oder anders ausgedrückt: Glaubst du, wenn es das Wochendfahrverbot nicht gäbe, dass die Fernfahrer die Wochenenden schön bei ihren Familien verbringen könnten und auch ihr Tag-/Nachtrhythmus wieder in Ordnung käme? Ich glaube, die Fernfahrer sollten froh sein, dass es das Sonntagsfahr- und -arbeitsverbot gibt, sonst würde es ihnen noch dreckiger gehen. Ich wundere mich, dass von den Betroffenen Reglementierungen, die ihrem Schutz dienen sollen, als Ursache für ihre Probleme angesehen werden. M.E. ist die Ursache der schlechten Arbeitsbedigungen eher in dem mörderischen Wettbewerb, der ausländischen Dumping-Konkurrenz und dem erheblichen kriminellen Potential vieler Transportunternehmer zu suchen. Hinzu kommt die fehlende Solidarität und der wohl geringe gewerkschaftliche Organisationsgrad der Fernfahrer selbst, und eben vielleicht auch der Umstand, dass an den falschen Fronten (Wochenendfahrverbot) gekämpft wird. Wenn man die Arbeitsbedingungen der Fernfahrer mit denen des Flugpersonals vergleicht, wird man erhebliche Unterschiede feststellen könne, obwohl die Anforderungen und äußeren Bedingungen manche Parallelen aufweisen. Woran das wohl liegen mag?Arpinium 30. Juni 2007, 15.30 CEST

Arpinium. Du hast (fast) mit allem was du grade schreibst zu 100% Recht. Jeder Fernfahrer möchte Sonntags bei seiner Familie sein. Ich habe als Fernfahrer 20 Jahre Frischfleisch, Obst u. Gemüse am Sonntag bzw. am Feiertag gefahren, allerdings mit 2 Fahrer im Wechsel. Wenn der Fernfahrer es sich allerdings aussuchen könnte, würde er Sonntags am frühen Abend seine Tour beginnen. Das ist für fast jeden Fernfahrer ein Wunsch. Denn dann würde er Nachts noch die gesetzliche Ruhezeit (Schlaf) bekommen und hätte den Nacht-Rütmus wieder im Griff. Ich habe schon viele Berechnungen gemacht, aber ab Sonntag Abend ab 22 Uhr (ca. 21 Uhr zu Hause rüsten usw.) muss nach den bzw. bis zu 10 Stunden Lenkzeit und die jeweilige dazugehörige Lenkzeit-Unterbrechung, danach Tagsüber die 11 oder 12 Stunden Ruhezeit (oder bei Aufteilung 3 + 9) leider nur am Tag eine Ruhezeit genommen werden. Was ist denn dann bei 30 Grad im Schatten für eine Temperatur im Fahrerhaus ?. Die darauf folgende Zeit (12) Stunden wird wieder zum fahren bzw. be- und entladen ausgenutzt. Das hier ist das erste echten ungelösten Probleme. Unterwegs sein und die wöchentliche Ruhezeit dort verbringen und wenn es auch nur eine verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden ist, dann wird jeder Fernfahrer über diese Unnützige Zeit (die außerhalb seiner Familie verbracht werden muss) sich natürlich richtig ärgern. Wenn du weißt wie viele Fahrverbote es innerhalb der EU gibt (siehe Link) wird es für einem Fernfahrer bzw. einem Disponenten schier schlecht. Wenn es die totgeschlagene aufgezwungene (Frei- ?) Zeit oder Fahrverbote unterwegs nicht geben würde, hätten die Transportunternehmer und die Fernfahrer es wirklich besser, denn das ist das zweite echte ungelöste Problem. Durch die Wochenendfahrverbote (bzw. Feiertage) innerhalb von Europa, von den es viel zu viele gibt, bringen dem Fernfahrer unterwegs zu viele unnützige tote Freizeit und das Familienleben kann nicht vernünftig gestaltet werden. Ich hoffe du verstehst mich jetzt besser, wie bzw. was ich damit sagen möchte. Gruß --Elkawe 15:59, 30. Jun. 2007 (CEST)

Gesetzlicher Schlaf - In welchem Gesetz ist der geregelt?
Ich bekenne mich hiermit zu der voranstehenden Äußerung Arpinium 30. Juni 2007, 16.10 CEST

O o. Na ja :-) .. so ist es, wenn man schnell etwas anderes zu erledigen hat und zu Hause eine kl. Wiki-Unterbrechung machen will. Es gibt natürlich in keinem Gesetz oder Verordnung in der EU das Wort: Schlaf. Habe noch einmal im obigen Schreiben etwas verbessert bzw. berichtigt. Ist die (meine) Meinung nun Ok ? Danke für deine Aufmerksamkeit. Gruß --Elkawe 18:13, 30. Jun. 2007 (CEST)
Ich zitiere:"Wenn man die Arbeitsbedingungen der Fernfahrer mit denen des Flugpersonals vergleicht, wird man erhebliche Unterschiede feststellen können, obwohl die Anforderungen und äußeren Bedingungen manche Parallelen aufweisen." Das ist vollkommen korrekt; die Konkurrenz der Airlines ist genauso mörderisch wie die der Spediteure. Die Branchen sind praktisch gleich. Trotzdem gibt es kein Sonntagsarbeitsverbot für Piloten und niemand käme - trotz massivster Lärmbelastung - auf die Idee, ein Sonntagsflugverbot zu verhängen. Der Grund wäre hier darin zu suchen, daß sonst das betreffende Land bald keine Piloten mehr hätte, was wiederum beweist, daß eine solche Regelung die Arbeitnehmerinteressen konterkarriert. Piloten sind hervorragend organisiert und haben die leichte Möglichkeit des Arbeitgeberwechsels, was auf Fernfahrer nachgerade nicht zutrifft. Daß das Sonntagsarbeitsverbot als Sonntagsfahrverbot formuliert wurde, zeigt eigentlich schon, daß dem Gesetzgeber hier der Arbeitnehmerschutz nicht im Vordergrund stand. Sicherlich wird es noch bessere Lösungen geben, als das Sonntagsfahrverbot aufzuheben, doch der Markt gibt diese Lösungen nicht her. -- Leptokurtosis999 19:03, 30. Jun. 2007 (CEST)

Das Flugpersonal besteht nicht nur aus den privilegierten Piloten sondern auch aus dem Bordpersonal, das von den Piloten bei den Tarifverhandlungen im Stich gelassen wurde. Totzdem geht es auch dem Bordpersonal besser als den Fernfahrern. Im Unterschied zu diesen haben jene einen einigermaßen passablen Tarifvertrag. Das Beispiel sollte veranschaulichen, dass man sich nicht fatalistisch als Opfer der Umstände sehen muss, sondern durch Solidarisierung Verbesserungen erreichen kann. Das gehört aber letztlich gar nicht zu Thema, deshalb hatte ich meinen Diskussionsbeitrag ursprünglich gar nicht hier eingestellt, sondern er wurde hierhin verschoben. Dass es dem Flugpersonal deshalb besser geht, weil dort sonntags gearbeitet werden darf, halte ich für abwegig; und, um zum Thema zu kommen, der Abschnitt über die Probleme der Fernfahrer in dem Artikel Wochenendfahrverbot kann so nicht bleiben. Wenn es kein anderer macht, werde ich mich irgendwann daran begeben, weil es um das Wochenendfahrverbot geht und hier keine Kummerkasten für Fernfahrer ist. Arpinium 30. Juni 2007, 20.40 CEST

Zitat: "Dass es dem Flugpersonal deshalb besser geht, weil dort sonntags gearbeitet werden darf, halte ich für abwegig". Das ist Ansichtssache. Gäbe es ein Sonntagsflugverbot, müßte der Pilot (ist ja auch nichts anderes als ein Fernfahrer der Airliners) das Wochenende in Timbuktu oder in Kinshasa oder gar in Kandahar "absitzen". So darf er wieder "heimfliegen". Dürfte er es aus gesetzlichen Verboten heraus nicht, so würde er entweder die Airline wechseln oder sich formal an einen anderen "Standort" versetzen lassen. Diese beide Möglichkeiten hat ein Fernfahrer nicht. Dadurch stellt das Sonntagsfahrverbot eine solch schwere soziale Härte dar. -- Leptokurtosis999 21:05, 30. Jun. 2007 (CEST)
genau richtig, was Leptokurtosis999 als guten Vergleich angeführt hat, denn der Fernfahrer leidet darunter. Die sog. "Kummerkasten" Ansicht von dir Arpinium habe ich hier in der Disskusion nun wohl ausführlich genug iZm. dem Wochenendfahrverbot dargestellt und auch du hast einiges richtig erläutert. Wenn derjenige, den es überhaupt betrifft, das ist nun mal der Fernfahrer, hier nicht ausführlich zu Wort kommen soll, fasse ich deine Absicht zu kürzen ohne mit mir zusammen das erledigen zu wollen, schon fasst als Beleidigung (als Fernfahrer) auf. Die Fernfahrer Probleme iZm. dem Wochenendfarverbot könnten höchstens im Satzbau verändert bzw. es könnte noch etwas hinzufügen werden. Grüße v. --Elkawe 09:41, 2. Jul. 2007 (CEST)

Bundesleistungsgesetz

Dieser Begriff sollte bitte erklärt oder mit einer Quelle versehen werden, wenn er im Artikel vorkommt. Die sich daraus ergebenden praktischen Möglichkeiten aufgrund der damit verbundenen erworbenen gesetzlichen Privilegien bei Erfüllung der Voraussetzungen scheinen erheblich zu sein, werden hier aber nichtmal in ihrer Perspektive erklärt.(nicht signierter Beitrag von 80.171.131.241 (Diskussion) )

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm webfund, brauchbar? -- Cherubino 00:16, 31. Mai 2008 (CEST)