EPC-QR-Code

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Ein EPC-QR-Code ist ein vom European Payments Council (EPC) standardisierter QR-Code, der alle Daten für eine SEPA-Überweisung enthält. Mit einem solchen QR-Code können Überweisungen mittels einer Banking-App auf dem Handy sehr einfach durchgeführt werden, indem der QR-Code eingescannt und die dann im Handy dargestellten Überweisungsdaten bestätigt werden. Der manuelle Aufwand der Eingabe der Daten entfällt ebenso wie das Risiko der Eingabe von fehlerhaften Daten (etwa durch Tippfehler). Der EPC-QR-Code wird innerhalb Deutschlands teils GiroCode genannt, eine Marketing-Bezeichnung der S-Public Services.

Funktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Mobile-Banking-App auf einem Smartphone oder Tablet bzw. ein Onlinebankingprogramm auf einem Notebook oder Desktoprechner, als auch ein Fahrkartenautomat – falls kein eigenes Endgerät vorhanden ist oder die Zahlung mit Bargeld abgewickelt werden soll – decodiert den QR-Code und füllt mit diesen Daten ein Online-Überweisungsformular aus.[1] Der Nutzer kann nun die Daten überprüfen und anschließend die Überweisung veranlassen. Der QR-Code ist also eine Ausfüllhilfe, er erspart das fehlerträchtige Abtippen beim händischen Ausfüllen von Online-Überweisungsformularen.

Der QR-Code kann im Internet (z. B. auf der Webseite eines Online-Shops) angezeigt werden oder auf Dokumenten (z. B. Rechnungen) ausgedruckt sein.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2013[2] hat das European Payments Council (EPC) das Dokument „Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a Credit Transfer“[3] veröffentlicht.

Österreichische Banken haben dies schnell übernommen und ihre QR-Codes mit dem Text „Zahlen mit Code“ auf der rechten Seite des Codes gekennzeichnet.[4] 2015 folgten Finnland[5] und Deutschland[6], 2016 in den Niederlanden[7] und Belgien.[7]

Dateninhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt eines EPC-QR-Codes für SEPA-Zahlungen ist ein mehrzeiliger Text nach definiertem Format. Quelle EPC069-12[8]. Die folgende Tabelle stellt das im EPC-QR-Code gespeicherte Schema der Daten sowie den verbindlichen als auch optionalen Inhalt dar, mit dem eine SEPA-Zahlung durchgeführt werden kann.

Zeile orig. Bezeichner Beispielwert Beschreibung
1 Service Tag BCD Service Tag

Pflichtangabe
fester Wert = BCD

Hinweis: Jede Zeile muss mit einer Zeilenschaltung enden. Die Ausnahme bildet Zeile 12, die keine Zeilenschaltung am Ende verwenden darf. Die nach dem Wert BCD verwendete Zeilenschaltung kann LF oder CrLf sein, muss aber über alle Zeilen hinweg einheitlich erfolgen. Eine nicht genutzte Zeile bedarf dennoch eine Zeilenschaltung, damit die nachfolgende Zeile existieren kann. Auf dieser Basis gründet die verpflichtende Ausnahme der Zeile 12, da weitere Zeilen nicht definiert sind.

2 Version 002 Beteiligte Region im Zahlungsverkehr

Pflichtangabe
Werte
001 = EWR mit nicht-EWR-Länder
002 = nur EWR


Der EWR ist respektiv die European Economic Area (EEA), demnach sind nicht-EWR-Länder non-EEA countries.


Es findet Anwendung des Wertes

001

  • wenn im Zahlungsverkehr Teilnehmer auch aus nicht-EWR-Ländern stammen
  • mit obligatorischer Angabe der BIC in Zeile 5

002

  • wenn im Zahlungsverkehr die Teilnehmer einzig aus EWR-Ländern stammen
  • mit optionaler Angabe der BIC in Zeile 5 (technisch nicht erforderlich)


Am SEPA teilnehmende Länder und Regionen sind über den folgenden Link einsehbar.[9]

3 Character set 2 Zeichenkodierung

Pflichtangabe
Werte

Weitere Informationen im Abschnitt QR-Code erstellen verfügbar.

4 Identification SCT Identifikations Code der anzuwendenden Überweisungsvariante

Pflichtangabe
Verfügbare Werte
SCT = SEPA Credit Transfer
INST = SEPA Instant Credit Transfer – Quelle EPC121-16[10]


Pflichttermine zur Ermöglichung von SEPA Instant Credit Transfer durch die Zahlungsdienstleister

innerhalb des EWR

  • Zahlung empfangen ab 9. Januar 2025
  • Zahlung senden ab 9. Oktober 2025

außerhalb des EWR

  • Zahlung empfangen von EUR-INST ab 9. Januar 2027
  • Zahlung senden von EUR-INST ab 9. Juli 2027

SCT bleibt weiterhin nutzbar.

Gesetzliche Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025 → Hinweis am Tabellenende

5 BIC BFSWDE33BER BIC = Business Identifier Code der Empfängerbank

Eine BIC ist ein international standardisierter Code zur Identifikation von Geschäftsstellen. Jede Bank hat einen eigenen Code.

Wert = definierter Code, der der Zahlungsempfängerbank zugeordnet ist

Die BIC ist

  • eine Pflichtangabe, wenn Zeile 2 den Wert 001 hat
  • optional, wenn Zeile 2 den Wert 002 hat
6 Name Wikimedia Foerdergesellschaft Name des Zahlungsempfängers

Pflichtangabe
Wert = max. 70 Zeichen (Text)


Auch wenn es eine Pflichtangabe ist, so hatte es bis zum 8. Oktober 2025 keinerlei Relevanz. Eine auferlegte Validierung durch die beauftragten Zahlungsdienstleister gab es nicht.


Gesetzliche Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025 → Hinweis am Tabellenende

7 IBAN DE12345678901234567890 IBAN, im Sprachgebrauch auch Kontonummer, die dem Zahlungsempfänger zugeordnet ist

Pflichtangabe
Der Wert entspricht im Aufbau dem Schema des Beispiels

Jedes Konto hat eine individuelle, eindeutige fest zugeordnete IBAN.


Auch wenn es eine Pflichtangabe ist, so hatte es bis zum 8. Oktober 2025 keinerlei Relevanz. Eine auferlegte Validierung durch die beauftragten Zahlungsdienstleister gab es nicht. Solange die IBAN existierte, wurde unabhängig vom verwendeten Empfängernamen die Zahlungsanweisung durchgeführt.


Gesetzliche Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025 → Hinweis am Tabellenende

8 Amount EUR123.45 Zahlungsbetrag

optional, aber empfohlen
Wert = Format „EUR#.##“, zwischen 0.01 und 999999999.99

9 Purpose BENE Definierte SEPA Purpose-Codes für den Zweck einer Zahlung

optional
Wert = max. vierstelliger Textschlüssel, dem DTA-Verfahren folgend
existente Beispielwerte[11]

  • BENE = Arbeitslosengeld
  • DEPT = Einzahlung
  • GDDS = Einkauf/Verkauf von Ware
  • MTUP = Handy aufladen
  • PENS = Renten
  • SALA = Gehalt
  • TRAD = Handelsgeschäft

Damit können Banken, Finanzämter und andere Stellen die Verhältnisse identifizieren. Ein Dispositionskredit wird auch mit Hilfe dieser Codes geregelt.

10 Remittance (Reference) RF18 5390 0754 7034 Referenz

optional, aber empfohlen
Wert = strukturierter Zeichen-Code, max. 25 Zeichen gem. ISO 11649 RF Creditor Reference
Regel beachten: Wenn Zeile 10 verwendet wird, muss Zeile 11 leer bleiben.

11 Remittance (Text) Spende fuer Wikipedia Verwendungszweck

optional
Wert = unstrukturierter Text, max. 140 Zeichen
Regel beachten: Wenn Zeile 11 verwendet wird, muss Zeile 10 leer bleiben.

12 Information Informationen zwischen Zahlungsempfänger und Urheber der Zahlung

optional
Wert = max. 70 Zeichen

Hinweis: da dies das letzte Feld ist und zwar unabhängig davon ob es leer ist oder nicht, darf hier keine Zeilenschaltung am Ende verwendet werden.



Gesetzliche Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025
Mit Einführung der SEPA INST Überweisung innerhalb des EWR (Zahlung senden) muss ab demselben Datum der Name und die IBAN eines SEPA-Zahlungsempfängers bei einer jeden Zahlungsanweisung verbindlich dem realen Namen des empfangenden Kontoinhabers sowie seiner IBAN entsprechen. Es dient zum Schutz vor Betrug und vor menschlichen Fehlern. Stimmen die Kriterien nicht überein, werden SEPA-Überweisung wie auch Daueraufträge nicht mehr ausgeführt.

Kontoinhaber sind daher angehalten, bereits vor dem Stichtag ihre gespeicherten oder notierten Bankverbindungen sowie Daueraufträge validiert bzw. überprüft zu haben. SEPA-Überweisungen die an den Schorsch gehen, der aber Georg heist, laufen Gefahr dann nicht mehr ausgeführt zu werden. Ebenso sind geänderte Firmennamen ein Problem – Stichwort alter Dauerauftrag, was schnell zu einem Zahlungsverzug führen kann. Namenswechsel durch standesamtliche Änderungen, veraltete Inhalte von seit langem genutzten EPC QR Codes – all das was bis dato noch funktionierte, kann zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025 führen. Die vormals tolerierten Fehler waren praktisch, aber ebenso eine Option zur Erlangung eines potentiellen Vermögenschadens.

Die gesetzliche eingeführte Regelung nimmt daher die Zahlungsdienstleister in die Pflicht, dass sie auch also solche handeln und sodann eine Überprüfung vor der Ausführung einer beauftragten Überweisung oder Dauerauftrags durchführen und bei erkannten Diskrepanzen die Zahlungsanweisung nicht mehr ausführen dürfen. Macht der Dienstleister während der regelmäßigen Überprüfung Fehler und es entsteht dadurch ein finanzieller Schaden wegen falscher Buchungen, dann haftet gesetzlich garantiert ausschließlich der Zahlungsdienstleister.

Sollte also u. U. eine echt aussehende Zahlungsaufforderung eingehen, die beispielsweise an die namentlich bekannten lokalen Stadtwerke gehen soll, aber die Zahlungsaufforderung betrügerisch davon abweichend an eine nicht den Stadtwerken gehörige IBAN adressiert ist, dann wird eine solche schadhafte Überweisung durch die gesetzlich erzwungene Überprüfungs- und Haftungspflicht der Zahlungsdienstleister nicht mehr ausgeführt. Auch im Falle vermeintlich vollständig richtiger Daten waren diese zuvor wegen einer nicht durchgeführten Überprüfung durch versehentliche Zahlendreher in der verwendeten IBAN die Ursache dafür, dass Geld manchmal unumkehrbar und am besten auch noch auf Konten insolventer Firmen landete. Aber auch das unterbindet die neue Regelung und sollte sie es nicht tun, dann bezahlt es der Zahlungsdienstleister.

QR-Code erstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beispiel
Hinweis: die hier im Artikel verwendeten Daten stellen keine verlässliche Quelle für reale Spendenzahlungen dar. Informationen für Spenden finden sich auf wikimedia.de[12]

EPC-QR-Code (Beispiel)
BCD
001
1
SCT
BFSWDE33BER
Wikimedia Foerdergesellschaft
DE12345678901234567890
EUR123.45


Spende fuer Wikipedia


Limitierung der Zeichenkodierung
Obwohl das QR-Code-Format eine Zeichenkodierung u. a. nach UTF-8 zulässt, akzeptieren die Geldinstitute in der Regel nur einen sehr eingeschränkten Zeichensatz, so wie auch beim Ausfüllen einer Online-Überweisung. Nicht erlaubt sind oftmals all diejenigen Sonderzeichen, die in einer URL oder auch in Datenbankanwendungen als steuernde Zeichen agieren können.

Zeilenschaltung
Als Zeilenschaltung sind erlaubt line feed (LF) oder carriage return line feed (CRLF), jedoch nur eine der beiden Arten innerhalb eines Codes gleichzeitig. Jede Zeile bedarf eine Zeilenschaltung. In der letzten Zeile 12 ist eine Zeilenschaltung unzulässig.

Kriterien des QR-Codes
Die Erstellung des QR-Codes ist zulässig ab Version 6 bis maximal Version 13 sowie mit einer Fehlerkorrektur auf dem Level „M“ (Medium) mit 15 %. Die Verwendung einer anderen Fehlertoleranz wie L = 7 %, Q = 25 % oder H = 30 % ist nicht zulässig und wird auch nicht funktionieren.

Das vollständige Regelwerk wird vom European Payments Council bereitgestellt.

Situation in der Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einer inkompatiblen aber ähnlichen Form, wird ein QR-Code seit 2020 in der Schweizer QR-Rechnung verwendet. Der Aufbau unterscheidet sich jedoch ab der Zeile 4 stark und enthält sehr viele zusätzliche Informationen (vollständige Adresse, verschiedene Referenztypen).[13]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland

Österreich

Europäische Union

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. David Torcasso: Rechnungen kann man nun am SBB-Billettautomaten zahlen. In: handelszeitung.ch. 3. Februar 2019, abgerufen am 5. Februar 2019.
  2. Quick Response Code Guidelines to enable data capture for the initiation of a sepa credit transfer. (englisch): „In February 2013, the European Payments Council (EPC) published the document 'Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a Credit Transfer'“
  3. Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a Credit Transfer. (englisch).
  4. QR-Code „Zahlen mit Code“. In: psa.at. Abgerufen am 19. September 2023.
  5. Guidelines from the FFI (Memento des Originals vom 15. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.finanssiala.fi
  6. Girocode in Germany
  7. a b Scan2Pay (General information of the EPC QR code usage in the EU)
  8. Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer, EPC069-12, PDF: Version 3.0 vom 13. September 2022
  9. EPC List of SEPA Scheme Countries. Abgerufen am 8. Mai 2024.
  10. European Payments Council – Customer-to-PSP Implementation Guidelines (PDF S. 10) EPC121-16 / 2023 Version 1.0. Abgerufen am 6. Mai 2024.
  11. SEPA Purpose-Codes – windata WIKI. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  12. Spenden für Wikipedia und andere Wikimedia-Projekte. Abgerufen am 7. Mai 2024.
  13. SIX: Schweizer Implementierungsguideline QR-Rechnung. Abgerufen am 20. April 2021.