Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
Mit der Eidgenössischen Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»[1] wollen die Initianten erreichen, dass Bargeld in Schweizer Währung (gegenwärtig Schweizer Franken) auch in Zukunft in ausreichendem Mass für die Bevölkerung verfügbar bleibt. Falls anstelle des Schweizer Frankens eine andere Währung eingeführt werden sollte, so müsste darüber in einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen entschieden werden. Die Volksabstimmung über die Volksinitiative und über den ihr von der Bundesversammlung gegenübergestellten Gegenentwurf wird am 8. März 2026 stattfinden.
Initiative
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wortlaut der Initiative
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:[2]
1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.Träger der Initiative
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Initiative Bargeld ist Freiheit hat einen Bezug zur Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS),[3] welche diese Initiative formuliert, die Unterschriftensammlung am 17. August 2021 gestartet und durchgeführt hat. Das Initiativkomitee besteht aus 19 Personen; an erster Stelle steht Richard Koller, Präsident der FBS, ehemaliger SVP-Politiker.[4]
Begründung des Initiativkomitees
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Initianten verweisen darauf, dass eine Abschaffung des Bargelds folgende Gefahren mit sich bringen könnte:
- erhöhte Abhängigkeit von technischen Systemen wie Kartenlesegeräten, Datennetzen und der Stromversorgung
- keine Alternative bei Ausfall von Zahlungssystemen durch Hackerangriffe
- mehr Überwachung durch Staat und Geldinstitute und dadurch eingeschränkte Unabhängigkeit (gläserne Bürger)
- Eingriffsmöglichkeit für die Schweizerische Nationalbank mit erheblichen Negativzinsen auf Bankguthaben
- Verlust eines Teils der Schweizer Kultur.[5]
Argumente Pro und Contra
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Befürworter des Beibehaltens von Bargeld
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Speichern von Bargeld, insbesondere von Banknoten, zum Schutz des eigenen Vermögens vor Insolvenz von Geschäftsbanken oder zum Selbstschutz vor dem übergriffigen Staat seien Motive für die Verwendung von Bargeld.[6] Auch als Alternative zum Entrichten von Negativzinsen auf Guthaben bei Girokonten von Geschäftsbanken habe Bargeldhalten seine Bedeutung bewiesen.
Ältere Leute wollen wie bisher mit Bargeld bezahlen können. Viele sträuben sich gegen den Zwang zur Verwendung von Debitkarten, Kreditkarten oder elektronischem Geld wie Digitalwährungen.[7]
Gegner des Beibehaltens von Bargeld
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Einschränkung oder Abschaffung von Bargeld könne man die Schattenwirtschaft und die Kriminalität bekämpfen. Auch seien elektronische Zahlungsmittel kostengünstiger. Der Weltwährungsfonds propagiere, dass jede Notenbank eine Digitalwährung herausgeben solle, mit der die Leute ihre Zahlungen erledigen sollten.[8] Gleichzeitig würde das Notenbankgeld gegenüber dem digitalen Geld schrittweise abgewertet. Das Bargeld würde damit zu einem zweitklassigen Zahlungsmittel, das mit der Zeit niemand mehr haben möchte.[6]
Der emeritierte Wirtschaftsprofessor Peter Bofinger bezeichnet Bargeld als einen Anachronismus. Zudem sei die Existenz von Bargeld ein Hindernis für die Durchsetzung der Geldpolitik von Notenbanken.[9]
Behandlung der Initiative
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einreichung und Zustandekommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Initiative wurde am 15. Februar 2023 eingereicht. Die Bundeskanzlei stellte am 9. März 2023 fest, dass sie mit 136'767 gültigen Stimmen zustande gekommen ist.[10]
Stellungnahme des Bundesrates
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit seiner Botschaft vom 26. Juni 2024 beantragte der Bundesrat den Eidgenössischen Räten (Nationalrat und Ständerat), die Volksinitiative Volk und Ständen mit der Empfehlung für Ablehnung zu unterbreiten. Der Bundesrat stimmte zwar den Anliegen der Initiative grundsätzlich zu, erachtete indes die vorgeschlagenen Formulierungen als zu wenig präzise. Daher stellte er der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber, welcher es ermögliche, die Anliegen der Initiative mittels präziser rechtlicher Regelungen in die Verfassung aufzunehmen. Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf würden gegenüber dem gegenwärtigen Zustand etwas ändern; mit dem Gegenentwurf werden bereits geltende Gesetzesbestimmungen neu in die Verfassung geschrieben.
Bei der Formulierung «in genügender Menge» in Art. 99 Abs. 1bis des Initiativtexts handle es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Bedeutung von der Initiative nicht genauer definiert wird. Gemäss Gegenentwurf wird präzisiert, dass die Versorgung des Publikums mit Bargeld gemeint sein muss. In Art. 99 Abs. 5 des Initiativtexts entspreche der Begriff «Schweizerfranken» nicht demjenigen, welcher zurzeit auf den Noten und Münzen sowie im übrigen Recht verwendet wird, und sollte daher durch «Franken» ersetzt werden. Da der Begriff «Franken» in der Verfassung bereits verschiedentlich verwendet wird, kann der Franken bereits nach geltender Verfassung nur durch eine Verfassungsänderung ersetzt werden, welche dem obligatorischen Referendum untersteht; die Wiederholung in Art. 99 Abs. 5 des Initiativtexts sei daher unnötig.[11]
Beratungen des Parlaments
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nationalrat und Ständerat sind den Anträgen des Bundesrates gefolgt und empfehlen Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen und den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Im Nationalrat wurde ein Antrag für Ergänzung des Gegenentwurfs mit einer Bestimmung, wonach Bargeld in der Regel als Zahlungsmittel anzunehmen sei, mit 121 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Das Gegenargument war, dass dies in Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel bereits verankert ist. In den Schlussabstimmungen am 17. September 2025 hat der Nationalrat den Gegenentwurf mit 183 zu 7 Stimmen und der Ständerat einstimmig angenommen. In der Debatte wurde teilweise kritisiert, dass sowohl Volksinitiative als auch Gegenentwurf unnötig seien; weder das Bargeld noch der Franken seien bedroht. Der Bundesbeschluss, der die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfiehlt, wurde in den Schlussabstimmungen vom Nationalrat mit 179 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen und vom Ständerat mit 44 zu 1 Stimmen angenommen.[12]
Wortlaut des Gegenentwurfs
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:[13]
1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.
2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.Kritik der Initianten am Gegenentwurf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nimmt ein Gegenentwurf das Anliegen einer Initiative ganz oder zum grösseren Teil auf, so kann dies zum Rückzug der Volksinitiative führen. Das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen. Die während der parlamentarischen Beratung unwidersprochene Aussage des Bundesrates, dass der Gegenentwurf dieselbe rechtliche Wirkung habe wie die Initiative, wird durch die Initianten in Frage gestellt. Es bleibe offen, was unter «Bargeldversorgung» gemäss Gegenentwurf zu verstehen sei. Nur die Nationalbank werde verpflichtet, ihren Kunden Bargeld anzubieten. Ob die Banken als Kunden der Nationalbank den Unternehmen und Privaten den Zugang zu Bargeld gewährleisten, bleibe offen. Ein zweiter Kritikpunkt sei, dass die Volksinitiative von «Banknoten oder Münzen», der Gegenentwurf hingegen nur von «Bargeld» spreche. Es sei nicht ausgeschlossen, dass eine staatliche Digitalwährung aus Bits und Bytes ebenfalls als verfassungsgemässes Bargeld betrachtet werden könnte.[14]
Volksabstimmung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bundesrat hat am 5. November 2025 beschlossen, die Volksinitiative und den Gegenentwurf am 8. März 2026 zur Abstimmung zu bringen. Erstmals seit 2010 gibt es wieder eine Abstimmung über Volksinitiative und Gegenentwurf mit nachfolgender Stichfrage, welcher Vorlage der Vorrang gegeben wird, falls beide angenommen werden (Verfahren nach Art. 139b BV).[15]
Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!»
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Freiheitliche Bewegung Schweiz erachtete die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» als ersten Schritt zur Erhaltung des Bargelds. Als zweiter Schritt sollte die am 21. März 2023 zur Unterschriftensammlung gestartete Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!» folgen. Diese Initiative ist aber bis zum Ablauf der Frist des 21. September 2024 nicht mit der nötigen Unterschriftenzahl bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Die Initiative wollte in der Bundesverfassung festschreiben, dass bei öffentlichen Diensten und im Detailhandel mit Bargeld bezahlt werden kann, und die Bargeldzahlung nicht benachteiligt wird.[16]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». admin.ch, Bundeskanzlei, 17. Mai 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023.
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». Die Initiative im Wortlaut. Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundeskanzlei, 17. Mai 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023.
- ↑ Wir die Bewegung. fbschweiz.ch. Abgerufen am 18. Mai 2023
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». Vorprüfung. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 3. August 2021, abgerufen am 7. November 2025.
- ↑ Bargeld ist Freiheit. fbschweiz.ch, Freiheitliche Bewegung Schweiz. Abgerufen am 18. Mai 2023.
- ↑ a b Katharina Fontana: Für die Bürger wird es gefährlich, wenn es kein Bargeld mehr gibt. Interview mit Beat Kappeler (Ökonom). In: Neue Zürcher Zeitung, 4. April 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023.
- ↑ Unterschriften für Volksinitiative zum Erhalt von Bargeld beisammen. In: Handelszeitung, 5. Februar 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023
- ↑ Katrin Assenmacher und Signe Krogstrup: Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money. IMF Working Paper WP/18/191, 2018
- ↑ Einfluss für Notenbanken: Wirtschaftsweiser Bofinger fordert Ende des Bargelds. In: Spiegel Online. 16. Mai 2015, abgerufen am 18. Mai 2023.
- ↑ Zustandekommen. fedlex.admin.ch, Bundesblatt, 10. März 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023
- ↑ Bundesrat: Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung). In: Bundesblatt. 26. Juni 2024, abgerufen am 7. November 2025.
- ↑ 24.063 Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit). Volksinitiative und direkter Gegenentwurf. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 7. November 2025 (mit Links zur Botschaft des Bundesrates, zu den Verhandlungen von Nationalrat und Ständerat und zu weiteren Parlamentsunterlagen).
- ↑ Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten [Bargeld ist Freiheit]»). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 17. September 2025, abgerufen am 7. November 2025.
- ↑ Der Bundesrat und die Politik und der Gegenentwurf... Freiheitliche Bewegung Schweiz, abgerufen am 7. November 2025.
- ↑ Bundesrat: Medienmitteilung: Abstimmungsvorlagen für den 8. März 2026. 5. November 2025, abgerufen am 7. November 2025.
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!». Fristablauf. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 22. September 2024, abgerufen am 7. November 2025.