Emil Hopmann

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Emil Heinrich Wilhelm Hopmann (* 21. September 1821; † 25. Mai 1893 in Wiesbaden) war ein deutscher Jurist und Präsident des Landgerichts Wiesbaden.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Emil Hopmann absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften, wurde als Auskultator eingesetzt und bestand am 21. Juni 1845 die erste juristische Staatsprüfung. Nach dem 3-jährigen Referendariat beim Appellationsgericht Hamm legte er dort 1849 das Zweite juristische Staatsexamen ab und wurde zum Gerichtsassessor beim Kreisgericht Schwelm ernannt. 1852 wechselte er als Richter zum Kreisgericht Hagen, wo er 1863 zum Kreisgerichtsrat ernannt und zugleich Dirigent der Gerichtsdeputation in Schwelm wurde. Nach seiner Versetzung zum Kreisgericht Wesel erhielt er im Sommer 1867, nachdem Nassau durch Preußen annektiert worden war, die Ernennung zum Kreisgerichtsrat in Wiesbaden. Mit der Neugliederung der Gerichtsorganisation durch die Reichsjustizgesetze, die zum 1. Oktober 1879 in Kraft traten, wurde Hopmann mit dem Präsidentenamt des Landgerichts Wiesbaden betraut. Dort übernahm er den Vorsitz der 1. Zivilkammer.

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Werner Schultze/Rolf Faber: 100 Jahre Landgericht Wiesbaden 1879–1979

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]