FFH-Gebiet Weißes Moor

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FFH-Gebiet Weißes Moor
Weißes Moor Hochmoorfläche

Weißes Moor Hochmoorfläche

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 69 ha
Kennung 1720-301
WDPA-ID 555517884
Natura-2000-ID DE1720301
FFH-Gebiet 69 ha
Geographische Lage 54° 15′ N, 9° 2′ OKoordinaten: 54° 15′ 0″ N, 9° 1′ 56″ O
FFH-Gebiet Weißes Moor (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Weißes Moor (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 2 m bis 4 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Bild 1: Weißes Moor vor 1893 (heutiges FFH-Gebiet rot umrandet)

Das FFH-Gebiet Weißes Moor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Neuenkirchen, Hemme und Stelle-Wittenwurth.[1] Es handelt sich um das letzte erhalten gebliebene Marsch-Moor. Es liegt in der Landschaft Dithmarscher Marsch (Landschafts-ID 68401), die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aus naturschutzfachlicher Sicht als wenig interessant eingestuft wird.[2] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es hat eine Größe von 69 Hektar und grenzt im Osten an die Bundesstraße 5 (B 5) am Schnittpunkt der drei Gemeindegrenzen von Neuenkirchen, Hemme und Stelle-Wittenwurth. Seine größte Ausdehnung liegt mit 1,68 Kilometer in Nordwestrichtung. Die Landschaft im heutigen FFH-Gebiet bildete sich nach der letzten Eiszeit (Holozän) als Niedermoor auf Marschboden und entwickelte sich dann zum Hochmoor. Die höchste Erhebung mit 4 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im mittleren Bereich, wo das Hochmoor noch vorhanden ist. Von dort fällt es zur Außengrenze auf 2 Meter über NHN ab.[3]

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Das FFH-Gebiet ist zu gut zwei Dritteln mit der Lebensraumklasse Moore und Sümpfe bedeckt, der Rest besteht aus Heiden oder Gestrüpp, siehe Diagramm 1. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893, sind im Weißen Moor keine Torfstiche vorhanden, siehe Bild 1. Erst auf der Deutschlandkarte, Ausgabe 1953-1956, sind um den Kern des Moores herum etliche Torfstiche eingezeichnet.[4]

Das Weiße Moor wird durch mehrere Entwässerungsgräben in westlicher Richtung über den Schülper Kanal in die Tideeider und durch das Eidersperrwerk in die Nordsee entwässert.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Januar 2010 veröffentlicht.[6]

Das am 3. April 1979 gegründete Naturschutzgebiet Weißes Moor liegt vollständig im FFH-Gebiet Weißes Moor.[7] Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich 195 des landesweiten Biotopverbundsystems,[8] es ist weiterhin Teil der Förderprogramme „Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“[9][10] und „Weidewirtschaft Marsch“.[11][12]

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde der Verein für Dithmarscher Landeskunde e.V. durch das LLUR beauftragt.[13]

Das FFH-Gebiet ist wegen fehlender Wege für Besucher nicht zugänglich. Am Südrand befindet sich ein Parkplatz und eine Infotafel des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS). Von dort führt ein 100 Meter langer Weg nach Norden an den Rand des Hochmoores. Dort steht ein Aussichtsturm mit einer weiteren BIS-Tafel, der einen weiten Blick über das Moor gestattet (Lage).[14] Das LLUR hat im November 2005 ein Faltblatt zum NSG Weißes Moor veröffentlicht. Es wird an den Spendern der BIS-Tafeln am Gebietsrand ausgelegt und kann auch im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden.[15]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung)
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Laut Standard-Datenbogen vom Februar 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[16][17]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[18]

  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung B)[19]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[20]

Mehr als die Hälfte des FFH-Gebietes ist ausschließlich mit FFH-Lebensraumtypen der Moore bedeckt. Der Rest ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Eine Karte der FFH-Lebensraumtypen ist nicht im Managementplan enthalten. Die unter dem Titel „Lebensraumtypenkartierung“ erstellte Karte enthält ausschließlich Biotoptypen.[21] Im Nordwesten des FFH-Gebietes befinden sich als Biotoptyp (WM) mesophiles Grünland und eine (AA) Ackerfläche. Im Mai 2015 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass sechs Zehntel der Fläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt sind, die gleichzeitig den Status von gesetzlich geschützten Biotoptypen haben. Hinzu kommen noch gut 7 % Flächen, die mit gesetzlich geschützten Biotoptypen bedeckt sind, siehe Diagramm 3.[22] Damit weichen die Angaben der Biotopkartierung von Mai 2015 erheblich von denen im SDB vom Mai 2019 ab.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[23]

  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore

Somit wurde die Entwicklung des Hochmoores zum einzigen FFH-Erhaltungsziel von besonderer Bedeutung erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 4: Erhaltungszustand der FFH-LRT – Flächenanteil
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Diagramm 5: Eigentümer – Flächenanteil
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[24] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Im FFH-Gebiet hat der LRT 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore im SDB eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen, siehe Diagramm 4.

Der größte Eigentümer des FFH-Gebietes ist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), siehe Diagramm 5. An der Südspitze und am Westrand sind drei Parzellen in Privatbesitz.[25] Es handelt sich um zwei Grünland- und eine Ackerfläche.

Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist für einen großen Teil der FFH-Gebietsfläche sichergestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot[26] für FFH-Flächen, als auch die Biotopverordnung[27] eingehalten und durchgesetzt werden. Zur Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des FFH-Gebietes trägt ebenfalls das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V. (BNiD) bei.[28] Diesem gehören neben der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und dem Dithmarschen Tourismus e.V. die Gemeinden und Naturschutzverbände sowie viele Privatpersonen in Dithmarschen an.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[29] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[30] sowie zur Maßnahmenverfolgung in einem Maßnahmenblatt eingetragen.[31]

In der Vergangenheit wurden bereits seit den 1980er Jahren alle Entwässerungsgräben im NSG geschlossen. Um den Wasserstand im Moor zu erhöhen, wurden rund um das Hochmoor Verwallungen angelegt und eine Pumpe zur Rückführung abfließenden Wassers in das Moor eingebaut. Nach der Erklärung zum FFH-Gebiet wurden zur Begrenzung des Wasserstandes Überlaufstaue angelegt und Staubretter ins Moor eingebaut. Das Hochmoor wurde regelmäßig von aufkommenden Gehölzen befreit und entkusselt.[28]

Die geplanten Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Weitere Verbesserung des Wasserhaushaltes im Hochmoor durch vollständige Verwallung der Hochmoorfläche.
  • Zur Sicherung der Walloberfläche jährliche Mahd mit Entfernung des Mähgutes aus dem Gebiet oder Schafbeweidung.
  • Einrichtung von Pufferstreifen zu intensiv genutzten Grünland- und Ackerflächen der Umgebung.

Die Maßnahmen im Managementplan beziehen sich nur auf die Flächen der SNSH. Für Maßnahmen auf den Flächen der Privateigentümer sollen diese im Laufe der Jahre gezielt einzeln angesprochen werden, um mit ihnen Maßnahmen über freiwillige Vereinbarungen umzusetzen.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden bisher nicht veröffentlicht (Stand September 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[32] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[33] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[34] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[35] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[36]

Bildergalerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Weißes Moor – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet Weißes Moor. In: FFH-Gebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 30. August 2022.
  2. Dithmarscher Marsch. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 30. August 2022.
  3. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 2258 kB) Anlage 11 - Laserscan Höhenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2010, S. 5, abgerufen am 30. August 2022.
  4. Weißes Moor mit Torfstichen. In: DigitalerAtlasNord - Archäologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, 1956, abgerufen am 30. August 2022.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 65 kB) DE1720-301 Weißes Moor. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 31. August 2022.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 1065 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2010, abgerufen am 31. August 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 2258 kB) Anlage 3 - Grenze des NSG- und FFH-Gebietes Weißes Moor. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2010, S. 1, abgerufen am 30. August 2020.
  8. FFH-Gebiet Weißes Moor - Biotopverbundsystem. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH), abgerufen am 19. Mai 2023.
  9. FFH-Gebiet Weißes Moor. Weidewirtschaft Moor ohne Düngung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. September 2022.
  10. Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Moor“. In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2021, abgerufen am 1. September 2022.
  11. FFH-Gebiet Weißes Moor. Weidewirtschaft Marsch. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. September 2022.
  12. Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Marsch“. (PDF; 1121 kB) In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. September 2020, abgerufen am 1. September 2022.
  13. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.9 Verein für Dithmarscher Landeskunde e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 31. August 2022.
  14. Südgrenze des FFH-Gebietes 1720-301 Weißes Moor. Parkplatz und Aussichtsturm. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 31. August 2022.
  15. Faltblatt Weißes Moor. (PDF) 51-06. In: Landesportal. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), November 2005, abgerufen am 3. September 2022.
  16. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  18. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 41 kB) DE1720301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 3, abgerufen am 10. August 2022.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  21. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 2258 kB) Anlage 6 Lebensraumtypenkartierung LEGUAN. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2009, S. 3, abgerufen am 30. August 2020.
  22. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  23. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 155 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 3. September 2022.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 1065 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2010, S. 8–9, abgerufen am 1. September 2020.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 2258 kB) Anlage 9 - Eigentumverhältnisse. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2009, S. 4, abgerufen am 1. September 2020.
  26. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  27. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  28. a b Steckbrief FFH-Gebiet Weißes Moor. (PDF) In: www.buendnis-dithmarschen.de. Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V., abgerufen am 1. September 2022.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 1065 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2010, S. 8-11, abgerufen am 31. August 2020.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 2258 kB) Anlage 13 Entwicklungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2009, S. 7, abgerufen am 30. August 2022.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1720-301 „Weißes Moor“. (PDF; 84 kB) Anlage 13 - Entwicklungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2010, abgerufen am 31. August 2022.
  32. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  33. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  34. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  35. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  36. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.