Fahrbahnsperrung

Eine Fahrbahnsperrung ist eine verkehrsrechtliche Maßnahme und beschreibt die teilweise oder vollständige Sperrung einer öffentlichen Verkehrsfläche für den gesamten Verkehr. Durch eine entsprechende Beschilderung wird der Verkehrsteilnehmer auf die Fahrbahnsperrung (mögliche Ausführungen: Voll- oder Teilsperrung) aufmerksam gemacht. Fahrbahnsperrungen können aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer Veranstaltung oder aufgrund einer Arbeitsstelle notwendig werden.
Teilsperrung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Teilsperrung liegt vor, wenn ausgehend von mehreren Fahrstreifen der Verkehr nur über einen Pannenstreifen (Deutschland) bzw. Notspur (Österreich und Schweiz) oder die Gegenfahrbahn an der Sperrstelle (Unfallstelle, Baustelle o. ä.) vorbeigeleitet werden kann. Hierbei verengt sich der Verkehrsweg von mehreren Fahrstreifen auf einen einzigen (Not-)Fahrstreifen mit geeigneter Verkehrsregelung durch Einsatzkräfte bei Unfall. Eine Teilsperrung ist meist zeitlich befristet.
Nicht zu verwechseln ist die Teilsperrung mit einer Fahrbahnverengung. Hier bleibt in jeder Fahrtrichtung mindestens ein (Behelfs-)Fahrstreifen übrig.
Vollsperrung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Vollsperrung – auch Totalsperrung – tritt ein, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche vollständig für den Verkehr (auch Anlieger-/Anrainer-/Anstößerverkehr) gesperrt wird.
Handelt es sich um eine langfristig geplante Vollsperrung, beispielsweise für eine Straßenbaumaßnahme, wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet, die in der Regel mit Hilfe der Medien und einer entsprechenden Beschilderung angekündigt wird. Im Falle einer kurzfristig angeordneten Vollsperrung, beispielsweise aufgrund einer ungesicherten Unfall- oder Gefahrenstelle, kann jeder Verkehrsteilnehmer zur Eigensicherung sperren, danach übernehmen in der Regel Einsatzkräfte (wie etwa Polizei) die Regelung und Führung des Verkehrs. Insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen bilden sich dann Staus, die mit Hilfe einer Ableitung und der Nutzung von Umleitungen reduziert werden können.
Situation in Deutschland
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Hinweise für LKW-Fahrer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vollsperrungen gelten laut Rücksprache mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Zwangspause, daher dürfen Nutzer des Digitalen Tachographs die „Pause“-Taste drücken, müssen aber im Fahrzeug sitzen bleiben. Wenn sich die Verkehrsbehörde für eine Ableitung entscheidet, kann das zuständige Regierungspräsidium das LKW-Durchfahrtsverbot vorübergehend aufheben und dies im Verkehrsfunk melden lassen, wenn die Möglichkeit (Fahrbahnbreite, -höhe oder Gewichtsbeschränkung) dies zulassen. An Wochenenden und Feiertagen ist das BAG dazu berechtigt, im Sinne des Regierungspräsidiums zu entscheiden.
Eine angeordnete und verkündete Ableitung beendet die „Pause“ auf dem Digitacho, dies gilt jedoch nicht für Gefahrguttransporte und Schwertransporte. Letztere müssen bis zum Ende der Vollsperrung auf der Strecke verbleiben.
Eine weiträumige Umleitungsempfehlung für den nachfolgenden Verkehr (vor der Fahrbahnsperrung) ist im Verkehrsfunk rechtzeitig bekanntzugeben, ggf. auch eine Umlenkung zu veranlassen.
Rechtsgrundlage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Landespolizei des betroffenen Bundeslandes, behelfsweise die Rettungsleitstelle entscheidet, ob ein Verkehrsweg befahrbar bleiben kann oder nicht.
Normen und Standards
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschland
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
- Österreich
- RVS 05.05.40 – Baustellenabsicherung
- Schweiz
- SN 641 505a – Baustellen auf Strassen unter Verkehr
- SN 640 885c – Signalisation von Baustellen auf Autobahnen und Autostrassen
- SN 640 886 – Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Trivia
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der UNO-Generalversammlung am 23. September 2025 in New York wird dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron als Fußgänger das Überqueren einer Fahrbahn von Polizisten verwehrt. Diese sperren die Fahrbahn für eine kommende Vorbeifahrt des US-Präsidenten per Pkw-Konvoi. Macron wird auch dann nicht das Queren erlaubt, als er darauf hinweist, dass die Kfz, die kommen sollen, noch nicht zu sehen sind. Macron ruft dann kurzerhand Donald Trump an, schildert die kuriose Situation und geht während des Telefonats einen alternativen Weg zum französischen Generalkonsulat.[1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Macron in New Yorks Straßen von Trump blockiert. In: orf.at. 23. September 2025, abgerufen am 24. September 2025.