Findling auf dem Messegelände Hannover

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Findling auf dem Messegelände Hannover
Växjö-Granit-Findling auf dem Messegelände in Hannover

Växjö-Granit-Findling auf dem Messegelände in Hannover

Lage Stadtteil Mittelfeld (Stadt Hannover) in der niedersächsischen Region Hannover
Geographische Lage 52° 19′ N, 9° 48′ OKoordinaten: 52° 19′ 22″ N, 9° 48′ 30″ O
Findling auf dem Messegelände Hannover (Niedersachsen)
Findling auf dem Messegelände Hannover (Niedersachsen)
Verwaltung Region Hannover
f6

Der Findling auf dem Messegelände Hannover ist ein Findling auf dem Freigelände der Deutschen Messe in Hannover. Er liegt zwischen den Hallen 15 und 16.[1] Der Stein wird als Naturdenkmal unter der Nummer ND-H 224 geführt und ist gleichzeitig als Geotop unter der Nummer 3624/01 registriert.[2]

Die Stadt Hannover hatte den Findling im Jahr 1983 unter der Nummer ND-HS 16 unter Schutz gestellt.[3] Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde obliegt nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz[4] inzwischen der Region Hannover.[5] Sie legte 2010 in einer Sammelverordnung die Naturdenkmale in ihrem Gebiet neu fest und begründete die Unterschutzstellung für diesen Stein mit dieser Beschreibung:

Es handelt sich um einen Findling aus Växjö-Granit aus Südschweden mit rötlichen und grünlichen Feldspat-Einschlüssen. Gewicht: ca. 42 t. Breite: 3 m, Höhe: 3,8 m, Länge: 3,8 m

Als Schutzzweck wird genannt:

Der Findling ist als einer der größten am Südrand des ehemaligen Vergletscherungsgebietes aus der Saale-Kaltzeit in Niedersachsen von Bedeutung für Wissenschaft und Heimatkunde.

Den Standort beschreibt die Verordnung:

Auf dem Messegelände ca. 25 m nördlich der Halle 13[6]

und nennt diese Flurdaten: Hannover, Mittelfeld, Flur 1, Flurstück 7/6.[7]

Dieser Findling wird auch im 2013 veröffentlichten Landschaftsrahmenplan der Region Hannover als schützenswert aufgeführt. Er war damals einer von nur sieben Findlingen im Gebiet der Region, die als Geotop aufgeführt waren.[2]

Commons: Findling auf dem Messegelände Hannover – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Markierung bei Openstreetmap.org
  2. a b Region Hannover. Fachbereich Umwelt. Team Naturschutz 36.04, 36.05 AG Landschaftsrahmenplan: Landschaftsrahmenplan der Region Hannover. Stand 2013 S. 383–384 (pdf, 16,4 MB; abgerufen am 18. April 2021)
  3. Verordnung zum Schutz des Findlings auf dem Messegelände als Naturdenkmal (ND-HS 16), vom 04.Okt. 1983, laut § 10 –Aufhebung von Rechtsvorschriften– in der 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 8 (PDF Abruf am 15. April 2021.)
  4. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); § 161 Besondere Aufgaben der Region Hannover im übertragenen Wirkungskreis. (PDF; 558 kB) 17. Dezember 2010, S. 122–124, abgerufen am 21. Juni 2024.
  5. S. auch Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021
  6. Der Stein liegt zwischen Halle 15 und 16.
  7. 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (Herunterladbare PDF Abruf am 18. April 2021)