Friedrich Weber (Tiermediziner)

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Friedrich Weber (zweiter von links) im Kreise der Hauptangeklagten des Hitler-Prozesses (1924). Links von ihm Heinz Pernet, dann nach rechts Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm und Robert Wagner

Friedrich Weber (* 30. Januar 1892 in Frankfurt am Main; † 19. Juli 1955) war ein Veterinärmediziner an der Universität München und Ministerialbeamter im nationalsozialistischen Deutschland.

Leben

Friedrich Weber immatrikulierte sich im Sommersemester 1912 an der Tierärztlichen Hochschule München. Im August 1914 wurde er Mitglied des 1. Königlich Bayerischem Schwere-Reiter-Regiment „Prinz Karl von Bayern“ in München. Nach dem Ersten Weltkrieg beendete Weber 1919 sein Studium. Im gleichen Jahr nahm er unter Franz Ritter von Epp am Sturz der Münchner Räterepublik teil. Im Jahr 1920 erhielt er seine Approbation.

Ab März 1920 nahm Weber als Gruppenführer mit dem Zeitfreiwilligen-Korps Godin an der Niederschlagung von Aufständen im Ruhrgebiet teil.[1] Am 1. Oktober 1920 wurde er Assistent am Tierphysiologischen Institut der Tierärztlichen Fakultät der Universität München. Während seiner Tätigkeit dort wurde er 1922 mit seiner Dissertation Über eine Methode zur Bestimmung des Extraktstickstoffes promoviert. Er war außerdem Stipendiat der Rockefeller-Stiftung.

Weber trat 1921 dem Freikorps Oberland bei. Als das Freikorps aufgelöst wurde, nannte sich die Organisation in „Bund Oberland“ um. Weber wurde dessen Führer und war in der Funktion auch am Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 beteiligt. Am 1. April 1924 wurde er wegen Hochverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus entließ Weber nach seiner Verurteilung sofort aus dem Universitätsdienst. Bereits im Frühjahr 1925 wurde er aus der Haft in Landsberg entlassen.[1]

Trotz Vorstrafe erhielt er 1925 sein Kreisexamen und gründet im Herbst 1926 eine private Tierarztpraxis in Euerdorf. Ab 1927 war er Distriktstierarzt (Amtstierarzt). Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde Weber am 1. Mai 1933 Veterinärmedizinalrat 1. Klasse und politischer Adjutant im Bayrischen Innenministerium. Er behielt engen Kontakt zu Adolf Hitler und wurde am 25. August 1933 Beauftragter der Reichsleitung der NSDAP zur Gleichschaltung der Tierärzteschaft und Gründung einer Reichstierärztekammer sowie gleichzeitig Vertreter der Tierärzteschaft im neuen Sachverständigenrat für Volksgesundheit. Am 15. Februar 1934 wurde er zum „Reichsführer der Deutschen Tierärzte“ ernannt.

Während des „Dritten Reichs“ wurde Weber zuerst ab 1. April 1934 Ministerialrat im Reichsministerium des Innern, danach ab 1. Juni 1935 Ministerialdirigent und schließlich ab dem 20. April 1936 Ministerialdirektor. Friedrich Weber wurde am 26. Juli 1939 zum Honorarprofessor der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Berlin ernannt.

Im Mai 1945 wurde Weber durch U.S.-amerikanisches Militär inhaftiert. Im Spruchkammerverfahren wurde er zuerst am 5. Juli 1948 in die Gruppe I (Hauptschuldige) eingestuft und in ein Arbeitslager eingewiesen. Im Revisionsverfahren am 3. Mai 1949 wurde er zunächst in die Gruppe III (Minderbelastet), letztlich in die Gruppe IV (Mitläufer) eingestuft. Nach dem Zweiten Weltkrieg übte Weber weiterhin seinen Beruf als Tierarzt bis zu seinem Tode aus.

Literatur

  • J. Schäffer, P. Gunther: Dr. Friedrich Weber - Reichstierärzteführer 1934-1945 (Vorbericht). In: J. Schäffer (Hrsg.): Veterinärmedizin im Dritten Reich. Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Gießen 1998, S. 276–292.
  • Friedrich Weber (1934): Zum Friedmann-Mittel. In: Dtsch. Tierärztebl. 1, 22. ISSN 0724-679X
  • Friedrich Weber (1951): Professor Abelein 60 Jahre. In: Tierärztliche Umschau 6 (13/14), 260. ISSN 0049-3864

Einzelnachweise

  1. a b Stefanie Albrecht; Prof. Dr. Hans Jöchle. Ein Leben für den Hufbeschlag. Dissertation, Hannover 2006.