Gerhard III. von Wassenberg

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Gerhard III. von Wassenberg (Gerhard I. von Geldern) (* um 1060, † vor dem 8. März 1129)

Gerhard wurde 1085 als Graf von Wassenberg, 1096 erstmals als "Graf von Geldern" erwähnt. Der Titel "Landgraf" erscheint ebenfalls 1096. Er gilt als Stammvater der Grafen von Geldern aus dem Hause Wassenberg, das 1371 im Mannesstamm erlosch.

Gerhard benannte sich abwechselnd nach Wassenberg (Gehard III. von Wassenberg) und nach Geldern (Gerhard I. von Geldern), bis sich 1118 Geldern bei der Benennung durchsetzte. Als Inhaber der kaiserlichen Vogtei, als Kirchenvogt und als allodialer Grundeigentümer hat sich Gerhard veranlasst gesehen, den Schwerpunkt seines Machtbereiches zu verlagern und sich Graf von Geldern (1096) zu nennen. Infolge dieser Schwerpunktverlagerung ist vermutlich in dieser Zeit die erst 1237 nachweisbare Burg Geldern erbaut worden.

Gerhard I. von Geldern war neben dem Herzog von Brabant und dem Grafen von Luxemburg-Namur größter weltlicher Territorialherr in Niederlothringen. Er blieb als einziger Landesherr dieser Region strikt kaiserlich.

Der Zeitpunkt des Todes Gerhards I. ist unbekannt (nach 1129), und es ist nicht geklärt, ab wann ihm ein mündiger Nachfolger zur Verfügung stand.

Er hatte einen Sohn, den Grafen Gerhard II. (Geldern).

Literatur

  • Ralf G. Jahn in: Johannes Stinner und Karl-Heinz Tekath (Hrsg.), Gelre - Geldern - Gelderland. Geschichte und Kultur des Herzogtums Geldern. Geldern 2001