Gericht Altengleichen

Das Gericht Altengleichen war ein historischer Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Fürstentum Göttingen bzw. Königreich Hannover.
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Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie das benachbarte Amt Neuengleichen ist das Patrimonialgericht Altengleichen auf das Zubehör der um 1100 erbauten Burgen Gleichen zurückzuführen, die um 1270 von den Welfen an die Herren von Uslar verlehnt wurden. 1318 erscheinen erstmals die beiden Linien Alten- und Neuengleichen. Während Neuengleichen 1451 durch Kauf in hessischen Besitz überging, blieb Altengleichen bis ins 19. Jahrhundert unter welfischer Lehnshoheit in Verwaltung der von Uslar (seit 1825 Uslar-Gleichen).
Der Gerichtsbezirk umfasste die Burg Altengleichen, die adeligen Güter Sennickerode, das obere und untere Gut Appenrode, Vogelsang, Elbickerode, Wöllmarshausen mit dem Dorf, Gelliehausen mit Dorf sowie das Pfarrdorf Bremke.[1] Als Mengedörfer unterstanden die Ortschaften Benniehausen, Bremke, Gelliehausen und Wöllmarshausen zu drei Vierteln dem Gericht Altengleichen und zu einem Viertel dem Amt Neuengleichen. Nach Anfall des Amts Neuengleichen an das Königreich Hannover (1816/17) wurden Bremke, Gelliehausen und Wöllmarshausen dem Gericht Altengleichen zugeteilt, Benniehausen dem Amt Neuengleichen. 1823 umfasste der Bezirk 155 Feuerstellen mit 1109 Einwohnern.[2]
Das Patrimonialgericht Altengleichen wurde 1852 aufgehoben und dem Amt Reinhausen angeschlossen, wo 1852 das Amtsgericht Reinhausen gebildet wurde.
Amtmänner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- 1772–1784: Gottfried August Bürger
- 1853–1772: Karl Freiherr von Stauffen
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Iselin Gundermann, Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 10: Hannover. Marburg (Lahn) 1981
- Manfred Hamann: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Dritter Band: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945. Göttingen 1983, S. 384.