Kreisgericht Langensalza

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Das Kreisgericht Langensalza war von 1849 bis 1879 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Langensalza.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Naumburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Langensalza zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste den Kreis Langensalza mit 32.573 Gerichtseingesessenen (1849).[2]

Eine Gerichtskommission wurde in Tennstedt eingerichtet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Kreisgericht Langensalza wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Amtsgericht Langensalza im Bezirk des Landgerichtes Erfurt.

Gerichtskommission Tennstedt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtskommission Tennstedt war für die Stadt Tennstedt sowie die Orte Blankenburg, Bruchstedt, Freienbessingen, Großurleben, Haussömmern, Hornsömmern, Kleinurleben, Kleinvargula, Mittelsömmern und Tottleben zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 6.350 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Tennstedt gebildet.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 72, Digitalisat
  3. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 79, Digitalisat