Geschichte des Kantons Uri

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Reichsunmittelbarkeit

Das Tal Uri wurde 853 von Ludwig dem Deutschen der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich geschenkt. Dadurch gelangte Uri unter die Gewalt der Reichsvogtei von Zürich. Nach dem Aussterben der Zähringer, welche dieselbe besessen hatten (1218), verlieh Friedrich II. die hoheitlichen Rechte über Uri den Habsburgern; aber schon 1231 erwirkten sich die Urner von seinem Sohn König Heinrich VII. die Reichsunmittelbarkeit, welche ihnen 1274 auch von Rudolf von Habsburg bestätigt wurde.

Eidgenossenschaft

Dennoch fühlten sich die Urner von seiten Österreichs bedroht und schlossen mit Schwyz und Unterwalden das ewige Bündnis vom 1. August 1291. 1309 empfing Uri von Heinrich VIII. die Bestätigung seiner Reichsfreiheit, wurde aber 1315 von Friedrich dem Schönen mit Schwyz und Unterwalden in die Acht erklärt. In der Folge half Uri, den Sieg bei Morgarten zu erkämpfen.

In dieser Zeit spielt auch die Sage von Wilhelm Tell.

Eroberungen

Die Rechte der Abtei und der übrigen Grundherren wurden nach und nach losgekauft. Reibereien zwischen Uri und Mailand führten seit 1403 zu einer Reihe von Feldzügen, deren Resultat 1440 die Erwerbung des Leventinatals als eines urnerischen Untertanenlandes war. In der Reformationszeit schloss sich Uri stets der streng katholischen Politik von Schwyz und Luzern an.

Helvetik

Nur unwillig fügte sich Uri der helvetischen Verfassung von 1798, welche es mit Schwyz, Unterwalden und Zug in einem Kanton Waldstätte verschmolz. 1799 wurde das Tal durch einen Aufstand, den Marschall Nicolas-Jean de Dieu Soult mit großem Blutvergießen dämpfte, dann durch die Kämpfe der Franzosen unter Claude-Jacques Lecourbe und Loyson mit den Österreichern und hernach der Russen unter Suworow regelrecht verwüstet.

Ultramontanismus

Nachdem die Mediationsakte Uri 1803 als selbständigen Kanton, aber ohne das Livinental, wiederhergestellt hatte, nahm es stets Anteil an den Sonderbestrebungen der ultramontanen Kantone und machte im Sonderbundskrieg einen siegreichen Einfall in sein früheres Untertanenland Tessin, kapitulierte jedoch nach dem Fall von Luzern am 27. November 1847.

Verfassung

Am 5. Mai 1850 gab sich Uri seine erste Verfassung, die es 1888 revidierte. Nachdem durch die eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 1879 das Verbot der Todesstrafe aus der Bundesverfassung entfernt worden war (mit Ausnahme politischer Vergehen, wo sie Art. 65 weiterhin verbot), war Uri der erste Kanton, der dieselbe wieder einführte.

Literatur

  • Hans Stadler-Planzer: Geschichte des Landes Uri: Von den Anfängen bis zur Neuzeit. [2., überarbeitete Auflage]. Schattdorf: Uranos-Verlag, 1993. ISBN 3-9520414-0-8
  • Urs Kälin: Die Urner Magistratenfamilien: Herrschaft, ökonomische Lage und Lebensstil einer ländlichen Oberschicht 1700–1850. Diss. Zürich: Chronos, 1991. ISBN 3-905278-86-3
  • Müller, Urs Alfred: Alte Landkarten als kulturhistorische Quellen am Beispiel des Passlandes Uri (15.–18. Jahrhundert). In: Cartographica Helvetica Heft 2 (1990) S. 2–8 Volltext
  • Karl Iten: Uri damals: Photographien und Zeitdokumente, 1855–1925. Altdorf: Gamma, 1984. ISBN 3-906200-03-5
  • Jürg Bielmann: Die Lebensverhältnisse im Urnerland während des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Basel: Helbing & Lichtenhahn, 1972. (Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft 126). ISBN 3-7190-0603-4

Weblinks

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