Garantiegesetz

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Das Gesetz des Italienischen Staates über die Vorrechte des Papstes und des Heiligen Stuhls und über das Verhältnis des Staates zur Kirche (kurz: Gesetz der Garantien oder Garantiegesetz) ist eine historische Rechtsquelle Italiens.

Inkrafttreten und Inhalte

Das Gesetz trat am 16. Februar 1871 in Kraft und regelte die Rechte des Papstes und das Verhältnis des Vatikans zum italienischen Königreich nach der politischen Entmachtung des damaligen Papstes Pius IX. (Sl.). Es garantierte dem Papst die Unverletzlichkeit seiner Person, des Vatikan- und des Lateran-Palastes sowie von Castel Gandolfo. Pius IX. lehnte im Mai 1871 die ihm vom italienischen König Viktor Emanuel II. angebotenen begrenzten Souveränitätsrechte ab. Pius und seine Nachfolger waren in ihrem Aktionsradius auf die unmittelbare, von Festungsanlagen umgebene Vatikanstadt begrenzt.

Diese Römische Frage blieb ein ständiges ungeklärtes Konfliktthema zwischen Papst und Italien und konnte erst mit dem faschistischen Italien unter Mussolini ausgehandelt werden. Das Gesetz der Garantien wurde durch Art. 26 (III) des Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien vom 11. Februar 1929 (Lateranverträge) aufgehoben.

Hintergrund

Nach dem Abzug der französischen Schutztruppen aufgrund des Beginns des Krieges gegen Preußen war italienisches Militär am 20. September 1870 fast kampflos in den damals noch übrig gebliebenen Kirchenstaat (Latium mit seiner Hauptstadt Rom) einmarschiert. Im Zuge der italienischen Unabhängigkeitsbewegung (vgl. Risorgimento) wurde der Kirchenstaat aufgelöst, um den 1861 gegründeten italienischen Nationalstaat mit Rom als Hauptstadt zu vollenden.

Siehe auch

Weblinks