Grube Wohlverwahrt-Nammen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Eisenerzgrube Wohlverfahrt-Nammen
Allgemeine Informationen zum Bergwerk
Abbautechnik Untertagebau
Informationen zum Bergwerksunternehmen
Betriebsbeginn 1952
Geförderte Rohstoffe
Abbau von Eisenerz
Eisenerz

Flözname

Klippenflöz des Unteren Korallenooliths
Geographische Lage
Koordinaten 52° 14′ 43,8″ N, 9° 0′ 34,2″ OKoordinaten: 52° 14′ 43,8″ N, 9° 0′ 34,2″ O
Eisenerzgrube Wohlverfahrt-Nammen (Nordrhein-Westfalen)
Eisenerzgrube Wohlverfahrt-Nammen (Nordrhein-Westfalen)
Lage Eisenerzgrube Wohlverfahrt-Nammen
Standort Nammen
Gemeinde Porta Westfalica
Kreis (NUTS3) Minden-Lübbecke
Land Land Nordrhein-Westfalen
Staat Deutschland

Die Grube Wohlverwahrt-Nammen ist ein aktives Bergwerk im Ortsteil Nammen der ostwestfälischen Stadt Porta Westfalica in Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird hier das Eisenerz des Unteren Korallenooliths.

Die Grube Wohlverwahrt-Nammen entstand 1952 durch die Zusammenlegung der Gruben Nammen und Wohlverwahrt, deren Förderungen nach Osten bzw. Westen zwangsläufig zum Zusammenwachsen führen mussten.[1] Heutiger Betreiber ist das Unternehmen Barbara Erzbergbau.

Der Feldesbereich besteht aus 16 verschiedenen Berechtsamen mit rd. 75,5 Mio. m² Fläche südlich von Minden und Bückeburg im West-Ost-Streichen von der Stadt Porta Westfalica bis über die Arensburg bei Steinbergen hinaus.[2]

Die norddeutschen Hüttenbetriebe verloren seit Anfang der 1990er Jahr das Interesse an dem geförderten Eisenerz, aber die roten Erze fanden als Betonzuschlagstoff ein ganz neues Marktsegment.[1]

Die Grube wird auch als Versatzbergwerk betrieben. Es werden inerte mineralische Stoffe wie Flugaschen etc. als Versatzstoffe zur Stabilisierung des weitläufigen Grubenfeldes eingebaut.[3]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b Thomas Krassmann: Materialien zur Geologie und zum Bergbau des Schaumburger Landes.
  2. Besitzverhältnisse.
  3. Thomas Krassmann: Geologie und Bergbau des Schaumburger Landes und seiner Randgebiete – Teil 3.