Haus des Jugendrechts

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In einem Haus des Jugendrechts arbeiten mehrere staatliche und städtische Stellen koordiniert zusammen, um Jugendkriminalität schnell zu bearbeiten bzw. zu verhindern. Einige Häuser streben auch an, dass Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung stärken zu wollen.[1]

Nachdem Mitte der 1990er Jahre die Jugendkriminalität einen neuen Höhepunkt in Deutschland erreicht hatte, wurde in Stuttgart als bundesweites Pilotprojekt das erste Haus des Jugendrechts konzipiert und 1999 eröffnet.[2]

Kennzeichnend ist, dass die zuständigen Sachbearbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach untergebracht sind, um kurze Ansprechwege zu garantieren. Die Gerichte können aufgrund ihrer Neutralität nicht unmittelbar Teil des Modells werden. Auch organisatorisch erfolgen Änderungen, wie die Umstellung vom Tatort- auf das sogenannte Wohnortprinzip und die Erweiterung der Zuständigkeit eines Bearbeiters für alle Straftaten, von einfachen bis zu schweren Fällen.

Das Haus des Jugendrechts gilt heute als Erfolgsmodell und wurde nach Stuttgart-Bad Cannstatt 2005 in Rheinland-Pfalz,[3] 2009 in Nordrhein-Westfalen (Köln),[4] 2010 in Hessen (Frankfurt und Marburg),[5] 2015 in Sachsen (Leipzig)[6] und 2021 in Niedersachsen (Osnabrück)[7] eingeführt.[8] Derzeit gibt es über 30 Häuser des Jugendrechts in Deutschland.[9]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lohrmann, Leon, Schaerff, Marcus: „Häuser des Jugendrechts - ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung?“ In: Neue Kriminalpolitik. Band 33, Nr. 2. Nomos, 2021, S. 139–152.
  2. http://www.haus-des-jugendrechts-stuttgart.de
  3. www.op-online.de
  4. www.polizei-nrw.de (Memento des Originals vom 11. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.polizei-nrw.de (PDF-Datei)
  5. Erstes hessisches Haus des Jugendrechts eröffnet. In: FAZ.net. 10. Dezember 2010, abgerufen am 16. Dezember 2014.
  6. LVZ-Online: Kriminelle Intensivtäter im Visier: Polizei, Justiz und Stadt eröffnen Haus des Jugendrechts. Abgerufen am 4. Januar 2018.
  7. Haus des Jugendrechts in gemeinsame Räumlichkeiten gezogen. In: presse-service.de. 21. Januar 2021, abgerufen am 16. Februar 2022.
  8. www.swp.de
  9. Lohrmann, Leon, Schaerff, Marcus: „Häuser des Jugendrechts - ein bundesweiter Überblick: Real, virtuell oder gar nicht?“ Hrsg.: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe. Band 2, Nr. 33, Juli 2021, S. 126–134.