Heinrich Escher (Rechtsgelehrter)

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Heinrich Escher (vom Glas) (* 23. April 1789 in Zürich; † 9. Februar 1870 in Hottingen (Stadt Zürich)) war ein Schweizer Jurist, Politiker und Rechtsgelehrter.

Biografie

Nach Schule und juristischer Vorbildung in der Schweiz sowie einem Aufenthalt in Paris studierte Heinrich Escher an der Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. 1809 wurde er Mitglied des Corps Rhenania und 1811 des Corps Helvetia.[1][2] Nach seiner Rückkehr nach Zürich war er von 1812 bin 1819 Öffentlicher Ankläger. Von 1819 bis 1831 war er Oberamtmann in Grüningen und zugleich Zürcher Grossrat. Von 1831 bis 1833 war er Präsident des Kriminalgerichts und von 1833 von 1839 Regierungsrat des Kantons Zürich. Anschließend war er als Advokat tätig.

Daneben betätigte er sich in der juristischen Lehre. So war er von 1812 bis 1819 und von 1831 bis 1833 Dozent am Politischen Institut und von 1833 bis 1870 außerordentlicher Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Weiterhin war er von 1832 bis 1833 und von 1834 bis 1837 Redaktor der Neuen Zürcher Zeitung.

Escher galt als vielseitigster, aber auch eigenwilligster Rechtsgelehrter des Kantons Zürich. 1819 erhielt er den Auftrag zur Erarbeitung eines Strafgesetzbuches und einer Kriminalprozessordnung für den Kanton.

Auszeichnungen

  • Ehrendoktor der Universität Zürich, 1852

Schriften

  • Über die Philosophie des Staatsrechts, mit besonderer Beziehung auf die Haller'sche Restauration, 1821
  • Vier Abhandlungen über Gegenstände der Strafrechtswissenschaft, 1822
  • Die Lehre von dem strafbaren Betruge und von der Fälschung nach römischem, englischem und französischem Rechte und den neueren deutschen Gesetzgebungen, 1840
  • Die neue Phönixperiode der Staatswissenschaft, 1848
  • Handbuch der praktischen Politik, Band 1 1863, Band 2 1864

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kösener Korpslisten 1910, 119, 108
  2. Kösener Korpslisten 1910, 115, 5

Siehe auch