Heinrich Theissing

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Heinrich Theissing weiht die Kirche St. Josef – St. Lukas in Neubrandenburg (1980)

Heinrich Theissing (* 11. Dezember 1917 in Neisse; † 11. November 1988 in Schwerin) war ein römisch-katholischer Theologe und Bischof.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sohn des Rechtsanwalts Wilhelm Theissing und dessen Ehefrau Ursula geb. Ortmmeyer war in der katholischen Jugendbewegung aktiv. Er studierte katholische Theologie in Breslau, München und Wien. Am 21. Dezember 1940 wurde Theissing durch Adolf Kardinal Bertram zum Priester für das Bistum Breslau geweiht. Er wirkte als Kaplan in Glogau.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er nach Cottbus vertrieben und wurde dann Kaplan und Jugendseelsorger in Görlitz. 1947 veranstaltete er eine Jugendwallfahrt nach Neuzelle und regte für die seitdem jährlich stattfindenden Wallfahrten die Schaffung des Neuzeller Wallfahrtsliedes an. Seit 1953 erfüllte er verantwortungsvolle Aufgaben im Erzbischöflichen Amt Görlitz.

Am 3. März 1963 wurde er zum Weihbischof im Bistum Berlin mit dem Titularsitz Mina ernannt und am 7. Mai 1963 durch den damaligen Bischof von Berlin und späteren Kardinal, Erzbischof Alfred Bengsch, geweiht. Theissing wurde am 12. Februar 1970 zum Koadjutor des Bischöflichen Kommissars in Schwerin Bernhard Schräder ernannt und folgte diesem im Amt nach dessen Tode am 10. Dezember 1971. Am 23. Juli 1973 wurde er zum Apostolischen Administrator von Schwerin erhoben. Am 5. Dezember 1987 trat er von diesem Amt zurück.

Heinrich Theissing betrieb besonders die Seligsprechung des Arztes und späteren Bischofs Nils Stensen, die er am 23. Oktober 1988 in Rom miterleben konnte. Kurz nach seiner Rückkehr starb er und wurde auf dem Waldfriedhof in Schwerin bestattet.[1]

Theissing war der Hauptkonsekrator des Bischofs Norbert Werbs.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Marco Heinen: Bischöflicher Wegweiser. In: Tag des Herrn (Zeitung), Ausgabe 50/2017 vom 17. Dezember 2017, S. 14