Hieronymus Wigerinck

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Hieronymus Wigerinck, auch Wiegerinck, Wiggering und ähnliche Namensformen (* in Lübeck; † 22. April 1549 ebenda) war ein deutscher Jurist und Domherr.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hieronymus Wigerinck war ein Sohn des vermögenden Lübecker Fernhandelskaufmanns, Bankiers und Mäzens Godart Wigerinck aus dessen zweiter Ehe[1] mit Anna, geb. Claholt († 14. Januar 1510), Tochter des Ratsherrn Hermann Claholt. Die Kaufleute Johann und Hermann Wigerinck waren seine Brüder; insgesamt sind elf Geschwister namentlich bekannt.[2]

Er studierte Kanonisches Recht, ab 1524 an der Universität Leipzig. In Leipzig graduierte er am 12. Dezember 1524 zum Baccalaureus und wurde am 5. April 1525 zum Lizentiat beider Rechte promoviert.

1524 erhielt er im Lübecker Domkapitel eine Präbende als Domherr, zunächst die bischöfliche Distinktpräbende,[3] auf die er aber zugunsten von Gottschalk von Wickede verzichtete, dann die Präbende des verstorbenen Dekans Albert Broker, auf die eigentlich Engelbert Erckel (Eckel), Dompropst von Naumburg, einen Anspruch hatte, der jedoch verzichtete.

Wigerinck fiel in der Umbruchszeit der Reformation mehrfach „durch unordentliches Leben“ auf. Ausweislich der Kapitelsprotokolle soll er getrunken und dann schlecht über alle Welt gesprochen haben. Er sei „mit einer Narrenmaske in der Hand und einem Hut mit Hahnenfeder auf dem Kopf“ aufs Land gegangen und habe sich lautstark mit seiner Magd gezankt.[4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang Prange: Der Wandel des Bekenntnisses im Lübecker Domkapitel 1530–1600. (= Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck B 44) Lübeck: Schmidt-Römhild 2007, ISBN 978-3-7950-0484-2.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die erste Ehefrau Anna Prume war am 4. Juli 1497 verstorben.
  2. Christiane Schuchard, Knut Schulz: Thomas Giese aus Lübeck und sein römisches Notizbuch der Jahre 1507 bis 1526, Schmidt-Römhild, Lübeck 2003, S. 15 ff.
  3. Eine Präbende, deren Besetzung dem Bischof zustand
  4. SHRU 12 § 4209, zitiert bei Wolfgang Prange: Magd – Köchin – Haushälterin. Frauen bei Geistlichen am Ende des Mittelalters. In: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160–1937. Schmidt-Römhild, Lübeck 2014, ISBN 978-3-7950-5215-7, S. 271–288, hier S. 279.