Holm Putzke

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Holm Putzke (* 1973 in Dohna) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Passau.

Biografie

Von 1992 bis 1997 studierte Putzke Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum; 1997 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Ebenfalls an der Ruhr-Universität Bochum war er wissenschaftlicher Mitarbeiter: von 1995 bis 1999 am Lehrstuhl von Ellen Schlüchter für Strafrecht und Strafprozessrecht und von 2002 bis 2003 am Lehrstuhl von Rolf Dietrich Herzberg für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie. Zwischen 2003 bis 2010 war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Thomas Feltes für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft.

In den Jahren 2000 bis 2002 war Putzke Rechtsreferendar am Landgericht Bochum und Dortmund und legte 2002 die zweite juristische Staatsprüfung ab. 2003 promovierte ihn die Juristische Fakultät der Ruhr Universität Bochum. Im selben Jahr studierte er als Stipendiat des Deutsch Akademischen Austauschdienstes (DAAD) "Polnisches Wirtschaftsrecht" an der Uniwersytet Jagielloński in Krakau, die ihm 2009 den akademischen Grad "Legum Magister" (LL.M.) verlieh. Von 2006 bis 2010 hatte er einen Lehrauftrag für Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht im Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum inne. Seit 2010 ist Putzke Inhaber einer Professur für Strafrecht (Lehrprofessur) an der Universität Passau;[1] zudem Mitglied des dortigen Instituts für Rechtsdidaktik.[2]

Als Sachverständiger war Putzke tätig u.a. für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union sowie den Rechtsausschuss[3] des Landtags Nordrhein-Westfalens und den Innenausschuss[4] des Deutschen Bundestags.

Putzke fordert seit Jahren ein ausdrückliches Verbot der religiösen Beschneidung und hat das Urteil des Landgerichts Köln, wonach eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bezeichnet wird, ausdrücklich begrüßt.[5] Im Zuge des Urteils des LG Köln, welches sich unter anderem auf die Arbeit von Putzke stütze, wurde dieser von Unbekannten beleidigt, sowie bedroht. [6]

Publikationen (Auswahl)

Monografien und Lehrbücher

  • Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden – Zur strafprozessualen Ausprägung des Erziehungsgedankens in der Adoleszenz. In: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Band 1. Felix-Verlag, Holzkirchen/Obb. 2004, ISBN 978-3-927983-71-7 (Zugl. Dissertation Bochum, 2003).
  • Strafprozessrecht. In: Jurakompakt. C.H. Beck, Auflage: 4., München 2012, ISBN 978-3406628146 (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld)(?!).
  • Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben. In: Jurakompakt. C.H. Beck, Auflage: 3., München 2010, ISBN 978-3-406-60701-1.
  • Jugendstrafrecht. In: Kriminologische Studienliteratur. Band 1. Felix-Verlag, Holzkirchen/Obb. 2012, ISBN 978-3862939008 (gemeinsam mit Thomas Feltes)(?!).

Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken

  • BGH kippt Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung: Wenn Richter über Richter richten, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 31.5.2012 (2 StR 610/11). In: Legal Tribune ONLINE (LTO). 2012 (gemeinsam mit Christina Putzke).
  • Pflichtdelikte und objektive Zurechnung. Zum Verhältnis der allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen zu den Merkmalen des § 25 StGB. In: Festschrift für Claus Roxin. Berlin/New York 2011, S. 425–437.
  • Entscheidungsbesprechung zu Beschl. v. 25. 7. 2011 – 1 StR 631/10 (Haupt-verhandlungsabwesenheit nach Suizidversuch). In: Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS). 2012, S. 384–388.
  • Der strafbare Versuch. In: Juristische Schulung (JuS). 2009, S. 894–998, 985–990, 1083–1087.
  • Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess. Neues zur faktischen Validität und normativen Zulässigkeit des vom Beschuldigten eingeführten Sachverständigenbeweises. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 121 (2009). 2009, 607–644 (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld, Gisela Klein und Udo Undeutsch).
  • Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge. In: Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg. Tübingen 2008, S. 669–709.
  • Die Preußische Treuhand – Adressat einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung? In: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.). 2007, S. 273–280 (gemeinsam mit Guido Morber).
  • Was ist gute Kriminalpolitik? Eine begriffliche Klärung. In: Festschrift für Hans-Dieter Schwind. Heidelberg u.a. 2006, S. 111–122.
  • Kriminologische Betrachtungen zur Jugendkriminalität. In: Kriminalistik. 2004, S. 529–532 (gemeinsam mit Thomas Feltes).

Rezensionen

Herausgebertätigkeit

Einzelnachweise

  1. Experte für Kriminologie und Medizinstrafrecht. In: Passauer Neue Presse. 22. April 2010 (online).
  2. Universität eröffnet Institut für Rechtsdidaktik. (online).
  3. Landtagsdrucksache: Dokumenten-Nr. (Stellungnahmen) 14/1439
  4. Experten uneins bei Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU. (online).
  5. Financial Times Deutschland, Ausgabe vom 25. Juni 2012
  6. Passauer Neue Presse, 28. Juni 2012