Johann Ernst von Flörcke

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Johann Ernst Flörcke, ab 1750 von Flörcke, (* 9. Juli 1695 in Jena; † 9. Juni 1762 in Nürnberg) war ein deutscher Jurist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Ernst von Flörcke wurde als Sohn des Syndikus Heinrich Ernst Flörcke (* 12. August 1660 in Ullenhausen; † 25. Mai 1741) und dessen Frau Magaretha Barbara Struve am 9. Juli 1695 in Jena geboren. In Magdeburg besuchte er eine Domschule (heute: Domgymnasium Magdeburg) beim Rektor Christian Müller und studierte ab 1713 an der Universität Jena Jura. Im Jahr 1720 verlieh ihm ebendiese Universität den Doktor-Grad. 1726 wurde von Flörcke Rechtsanwalt, 1727 Universitätssyndikus, 1730 außerordentlicher und 1731 ordentlicher Professor der Rechte in Jena. In Gotha wurde er im Jahr 1733 sowohl Regierungs- als auch Hofrat, 1743 zusätzlich Geheimer Rat. 1750 wurde er Vizepräsident des Oberkonsistoriums, wenig später wurde er nobilitiert. 1755 wurde Johann Ernst von Flörcke sowohl juristischer Professor als auch Direktor der Universität Halle. 1759 allerdings wurde er gemeinsam mit Johann Tobias Carrach von der Reichsarmee als Geisel nach Nürnberg, Prag und zurück nach Nürnberg verschleppt, wo er am 9. Juni 1762 verstarb.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Praenotiones jurisprudentiae ecclesiasticae (1724).
  • Observationes selectae ad Jo. Schilteri institutiones juris canonici (1726).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]